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VKA will vereinbarte Entgelterhöhung zum 1. April nicht zahlen
Foulspiel auf dem Rücken der Beschäftigten
Berlin (ots)
Ende Oktober haben die Tarifpartner dbb, ver.di, Bund und VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) mit dem Potsdamer Tarifabschluss bewiesen, dass sie auch in schwieriger Lage zu konstruktiver Tarifpolitik in der Lage sind. Gestern jedoch hat die VKA ohne Not diesen Konsens verlassen. Stattdessen verkündete sie, die Zahlbarmachung des Abschlusses zum 1.April 2021 - anders als der Bund, mit dem die Redaktion erfolgreich beendet wurde - nicht vollziehen zu wollen. "Mit diesem Foulspiel hat die VKA auch deutlich gemacht, was sie von ihren Beschäftigten hält", erklärte der dbb Fachvorstand Tarifpolitik Volker Geyer dazu am 4. März 2021 in Berlin.
In Redaktionsgesprächen machen die Tarifpartner aus dem Potsdamer Kompromiss eine ausformulierte rechtliche Tarifeinigung. Die pandemischen Umstände haben diese Arbeit 2020/2021 nicht leichter gemacht. Dennoch hatten die Tarifpartner die Redaktion in der letzten Woche fast abgeschlossen. Alle materiell relevanten Punkte waren geklärt. Lediglich das Thema Jobrad war noch offen. "Und genau dieses Detail nahm die VKA zum Anlass, die Auszahlung der Entgelterhöhung im April nicht fristgemäß umsetzen zu wollen. Statt, wie gemeinsam geplant, am 11. März, den Deckel auf die Einkommensrunde zu machen, teilte sie gestern mit, dass es vorerst keine Zahlbarmachung der für den 1. April 2021 vorgesehenen Einkommenserhöhung geben wird", erläutert Geyer, der für den dbb die Redaktionsverhandlungen geleitet hat.
Die VKA sucht ganz am Ende einer schwierigen Einkommensrunde den Konflikt und sie trägt diesen Konflikt auf dem Rücken der Beschäftigten aus. "Das sind übrigens genau die Kolleginnen und Kollegen, die seit einem Jahr in der Pandemie als Erzieherin, als Pfleger oder im Ordnungsamt aufopferungsvoll das ganze Land am Laufen gehalten haben", so Geyer. Die Gewerkschaften erwarten von der VKA, dass sie die Redaktion verabredungsgemäß zu Ende bringt und die Zahlbarmachung zum 1. April umsetzt.
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