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DLRG - Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft

Kinderfalle Gartenteich
DLRG: Eltern unterschätzen oft die Gefahren für kleine Kinder

Bad Nenndorf (ots)

Mit dem schönen Wetter hat auch die
Gartensaison begonnen. In vielen Gärten bildet ein Teich den 
Mittelpunkt der Anlage, in anderen lädt ein Swimmingpool zum Baden 
ein. Teiche, Pools, aber auch mit Wasser gefüllte Tonnen und Bottiche
können zur Kinderfalle werden. Nach Angaben der Deutschen 
Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) sind seit dem Jahr 2000 insgesamt
94 Menschen in privaten Anlagen ums Leben gekommen. Besonders 
betroffen sind kleine Kinder.
Unachtsamkeit und Sorglosigkeit der Eltern sind nach Ansicht der 
Lebensretter die häufigsten Ursachen für das Kinderertrinken. "Viele 
Erwachsene sehen einen kleinen Gartenteich mit 40 oder 50 cm 
Wassertiefe nicht als gefährlich an. Selbst derart kleine Gewässer 
können aber zur tödlichen Bedrohung für die Kleinsten werden", sagt 
Helmut Stöhr, Leiter Ausbildung im Präsidium der DLRG, und rät allen 
Eltern zu Vorsicht und Wachsamkeit. Da Wasser kleine Kinder magisch 
anzieht, empfehlen die Sicherheitsexperten der größten 
Wasserrettungsorganisation der Welt, ihre Sprösslinge beim Spielen im
Garten nicht aus den Augen zu lassen. "Wachsamkeit ist in Gärten mit 
Teichen, Swimmingpools oder anderen Wasseranlagen die beste 
Unfallprophylaxe", so Helmut Stöhr.
In speziellen Wassergewöhnungskursen der DLRG können die Kleinsten
in spielerischer Form frühzeitig wichtige Bewegungen und 
lebensrettende Verhaltensweisen im Wasser erlernen, noch bevor sie 
richtig schwimmen können. Die DLRG bietet in vielen Städten und 
Gemeinden Schwimmkurse für Kinder an, die von erfahrenen Ausbildern 
geleitet werden. In Zusammenarbeit mit dem langjährigen Partner NIVEA
führt die DLRG in Kindergärten zudem seit Jahren 
Informationsveranstaltungen für Kinder und Eltern durch, um auf 
spielerische Art und Weise frühzeitig über Wassergefahren aufzuklären
und richtiges Verhalten bei Unfällen zu üben.
Nicht selten ist die Vernachlässigung der Aufsichtspflicht Ursache
für tödliche Unfälle. Kleinkinder bedürfen einer ständigen Aufsicht, 
damit sie sich nicht Gefahren in ihrer Umgebung aussetzen, die sie 
aufgrund ihrer Unerfahrenheit und Unbesonnenheit noch nicht erkennen 
und beherrschen können. Zur Abwehr dieser für Kleinkinder bestehenden
Gefahren ist zu allererst der Aufsichtspflichtige zuständig, weil ein
umfassender Schutz für kleine Kinder nur durch ihre Beaufsichtigung, 
die lückenlos erfolgen muss, gewährleistet ist.
Eltern mit kleinen Kindern sollten bereits bei der Planung eines 
Gartenteiches geeignete Sicherheitsvorkehrungen treffen. Notfalls 
empfiehlt es sich, den Teich trockenzulegen oder zuzuschütten, bis 
die Kinder älter sind. Weitere Gefahrenquellen sind der Teich in 
Nachbars Garten oder der kleine Bach hinter dem Grundstück. Tore und 
Übergänge zum Nachbargrundstück sollten deshalb so gesichert werden, 
dass sie von Kindern nicht geöffnet oder überklettert werden können.

Pressekontakt:

Helmut Stöhr, Leiter Ausbildung im Präsidium der DLRG,
Telefon: 01779148904;
Martin Janssen, Pressesprecher der DLRG,
Telefon: 05723-955441

Original-Content von: DLRG - Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, übermittelt durch news aktuell

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