Bundesinnung der Hörakustiker KdöR
Motorsäge, Heckenschere, Häcksler: Bei lauter Gartenarbeit Gehör schützen
Mainz (ots)
Raus in den Garten und ran an Säge, Schere und Häcksler heißt es für viele im Herbst und Winter, wenn die Hecken- und Baumschnittzeit beginnt, die laut Bundesnaturschutzgesetz von Oktober bis Ende Februar dauert. Doch bevor die Motorsägen aufheulen, die Heckenscheren losrattern oder anderes lautes Gerät zum Einsatz kommt, sollte an Gehörschutz gedacht werden. "Wer sein Gehör großen Lautstärken aussetzt, riskiert eine Hörschädigung. Lärm zählt zu den häufigsten Ursachen für einen Hörverlust", sagt Marianne Frickel, Präsidentin der Bundesinnung der Hörakustiker (biha).
Beim beruflichen Einsatz von motorisiertem Gerät im Forst, Gartenbau oder im kommunalen Bereich regelt die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, ab welchem Grenzwert ein Gehörschutz getragen werden muss. Überschreiten Lautstärken 80 Dezibel, ist Gehörschutz sinnvoll. Bei einer Beschallung ab 85 Dezibel kann das Gehör irreversiblen Schaden nehmen. Werden diese Lautstärken erreicht, ist Gehörschutz Pflicht. Motorisierte Ketten- und Brennholzsägen, benzinbetriebene Sensen und Heckenscheren oder auch manche Laubbläser erreichen mitunter 100 Dezibel und mehr. Gehörschutz gehört darum bei lauter Gartenarbeit auch im privaten Bereich immer auf oder in die Ohren. "Nicht nur diejenigen, die mit lauten Geräten hantieren, sollten ihr Gehör schützen, sondern auch Menschen, die sich dauerhaft in deren Nähe aufhalten", sagt biha-Präsidentin Frickel.
Gehörschutz gibt es in unterschiedlichen Ausführungen. Kapselgehörschutz wird über die Ohren gestülpt und ist in der Regel mit einem Kopfbügel verbunden. Einige Versionen können an einen Helm montiert werden. Er ähnelt großen Kopfhörern. Eine einfachere und kleinere Gehörschutzvariante ist die umgangssprachlich oft als "Ohrstöpsel" bezeichnete Version aus Schaumstoff, die in die Ohren gesteckt wird. Lärm kann damit um etwa 20 Dezibel gedämpft werden, wenn der Gehörschutz richtig im Gehörgang eingesetzt ist. Sitzt er jedoch nicht optimal, können Geräusche durchdringen, und das Gehör ist eventuell nur unzureichend geschützt. Aus hygienischen Gründen sollte diese einfache Variante des Gehörschutzes zudem nur einmal getragen werden.
Sicher, nachhaltiger und angenehmer in den Ohren ist individueller Gehörschutz. Dieser wird vom Hörakustiker nach einem Ohrabdruck maßgefertigt, sitzt daher passgenau im Gehörgang und schließt diesen zuverlässig ab. Er ist klein, handlich und mehrfach einsetzbar. Ein weiterer Vorteil: Die besonderen Filter, die in individuellem Gehörschutz verbaut und je nach Bedarf unterschiedlich stark sein können, lassen menschliche Stimmen verständlich durch. So ist das Gehör vor Lärm geschützt, Unterhaltungen in lauten Umgebungen bleiben aber möglich.
Hintergrund zum Hörakustiker-Handwerk
In Deutschland gibt es etwa 5,4 Millionen Menschen mit einer indizierten Schwerhörigkeit. Schwerhörigkeit zählt zu den zehn häufigsten gesundheitlichen Problemen. Mit über 7.200 Hörakustiker-Betrieben und ca. 15.000 Hörakustikern versorgt das Hörakustiker-Handwerk bereits ca. 3,7 Millionen Menschen in Deutschland mit modernsten Hörsystemen. Die Bundesinnung der Hörakustiker (biha) KdöR vertritt die Interessen der Hörakustiker in Deutschland.
Die Versorgungsqualität im Bereich von Hörsystemen ist in Deutschland sehr gut, das bestätigt die größte jemals von gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) durchgeführte Versichertenbefragung zur Hörsystemversorgung in Deutschland. Rund 90 Prozent der Versicherten waren "sehr zufrieden" oder "zufrieden" mit der individuellen Versorgungssituation. Und das unabhängig davon, ob der Versicherte eine mehrkostenfreie Versorgung gewählt oder eine private Zuzahlung geleistet hat.
Neben der Erstversorgung des Kunden ist der Hörakustiker auch für die begleitende Feinanpassung mit wiederholten Überprüfungen und Nachstellungen der Hörsystemfunktionen u.v.m. zuständig. Er berät zu Gehörschutz, Tinnitus und allem rund ums Hören.
Pressekontakt:
Michael Skwarciak, M.A. (biha), skwarciak@biha.de
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