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Inflationsausgleichsprämie für Zeitarbeitskräfte in der M+E-Industrie

Inflationsausgleichsprämie für Zeitarbeitskräfte in der M+E-Industrie
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Vollzeitbeschäftigte Zeitarbeitnehmer erhalten für Zeiten des Einsatzes in Betrieben der Metall- und Elektroindustrie zusätzlich zum Arbeitslohn eine steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 2.300 Euro für das Kalenderjahr 2024. Darauf einigten sich heute früh (18. Juni) die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), die aus dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) besteht, und die IG Metall.

Damit gibt es einen neuen Tarifabschluss zum Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME), nachdem dieser seitens der IG Metall zum 30.06.2023 gekündigt wurde.

Die Inflationsausgleichsprämie ist gestaffelt auf 300 Euro im Januar 2024 sowie 200 Euro jeweils in den Monaten Februar bis November 2024. Sie ist zahlbar mit den jeweiligen Monatsabrechnungen. Voraussetzung ist eine Betriebszugehörigkeit von fünf Monaten und eine Einsatzzeit von mindestens einem Monat in Betrieben des Geltungsbereichs des TV BZ ME.

„Mit diesem Tarifabschluss sind wir als Arbeitgeber an das absolute Limit des Machbaren gegangen. Der Sozialpartner sollte sich bewusst sein, dass die Arbeitgeber auch wirtschaftlich arbeiten und denken müssen, um ihre und die Existenz ihrer Mitarbeiterschaft gewährleisten zu können“, kommentierte VGZ-Verhandlungsführer Sven Kramer, stellvertretender Bundesvorsitzender des iGZ, das Ergebnis.

Sven Schwuchow, (BAP), stellvertretender VGZ-Verhandlungsführer, beurteilt den Abschluss als „schmerzhaft, aber notwendig, denn er ermöglicht den Zeitarbeitsunternehmen eine rechtssichere Planbarkeit der Entgelte und den dafür nötigen zeitlichen Vorlauf bis 2024. Genau dafür wurden Branchenzuschlagstarifverträge eingeführt: Für einen verlässlichen tarifpolitischen Kurs.“

Wolfram Linke

Pressesprecher/ Redakteur

Bundesgeschäftsstelle

Fridtjof-Nansen-Weg 3a

48155 Münster

Tel.: 0251 32262 152

Fax: 0251 32262 452

linke@ig-zeitarbeit.de

www.ig-zeitarbeit.de

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