Bank für Tirol und Vorarlberg AG
EANS-Hauptversammlung: Bank für Tirol und Vorarlberg AG
Einladung zur
Hauptversammlung
-------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- E I N L A D U N G zur 94. ordentlichen Hauptversammlung der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft Innsbruck FN 32942w ISIN AT0000625504 (Stammaktien) ISIN AT0000625538 (Vorzugsaktien) Freitag, 11. Mai 2012 um 10.00 Uhr Stadtforum 1, 6020 Innsbruck Tagesordnung * Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2011 mit dem Bericht des Aufsichtsrates, des Vorschlags für die Gewinnverwendung sowie des Corporate-Governance-Berichtes; Vorlage des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2011 * Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2011 * Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011 * Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 * Beschlussfassung über die Festsetzung einer Vergütung an die Mitglieder der Ausschüsse des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 und die folgenden Geschäftsjahre * Wahlen in den Aufsichtsrat * Wahl des Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2013 * Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes bis zum 11. November 2014 zum Erwerb eigener Aktien bis zu maximal 5 % des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß §65Abs1Z7AktG (zum Zweck des Wertpapierhandels) * Beschlussfassung über * die Ermächtigung des Vorstandes, innerhalb von 5 Jahren ab Eintragung dieser Satzungsänderung im Firmenbuch gemäß § 169 AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu E 7.500.000,-- durch Ausgabe von bis zu 3.750.000 Stück auf Inhaber lautende Stamm-Stückaktien zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen. die Ermächtigung des Aufsichtsrates, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen. * die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Folgende Unterlagen liegen ab Freitag, 20. April 2012, zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 6020 Innsbruck, Stadtforum 1, Bereich "Recht und Beteiligungen", Herr Dr. Stefan Heidinger, auf: * Jahresabschluss mit Lagebericht * Corporate Governance-Bericht * Konzernabschluss mit Konzernlagebericht * Vorschlag für die Gewinnverwendung * Bericht des Aufsichtsrates jeweils für das Geschäftsjahr 2011; * Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 9 * Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß §87 Abs2 AktG. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind ab Freitag, 20. April 2012 außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.btv.at zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am Freitag, 20.April 2012 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 6020 Innsbruck, Stadtforum 1, Bereich "Recht und Beteiligungen", Herr Dr. Stefan Heidinger, zugeht. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am Mittwoch, 2. Mai 2012 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 512 5333-1508 oder an 6020 Innsbruck, Stadtforum 1, Bereich "Recht und Beteiligungen", Herr Dr. Stefan Heidinger, oder per E-Mail an hauptversammlung@btv.at, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß §87 Abs2 AktG. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines Notars für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt. Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.btv.at zugänglich. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz am Ende des Dienstag, 01.Mai 2012 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Dies gilt auch für Aktionäre, die Vorzugsaktien halten. Gemäß §12a AktG gewähren Vorzugsaktien ohne Stimmrecht die jedem Aktionär aus der Aktie zustehenden Rechte (z.B. Teilnahme an HV, Fragerecht, etc.), grundsätzlich jedoch kein Stimmrecht. Depotverwahrte Inhaberaktien Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß §10a AktG, die der Gesellschaft spätestens bis Dienstag, 8. Mai 2012, 24:00 Uhr (MESZ), ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss. per Post: Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft Recht und Beteiligungen z.H. Frau Michaela Wrede Stadtforum 1 6020 Innsbruck per Telefax: +43 512 5333-1508 Eine Übermittlung von Depotbestätigungen per SWIFT ist gemäß §262 Abs 20 AktG ausgeschlossen. Nicht depotverwahrte Inhaberaktien Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens bis Dienstag, 8. Mai 2012, 24:00 Uhr (MESZ), ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen zugehen muss. Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: * Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), * Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN, Depotnummer anderenfalls eine sonstige Bezeichnung, * Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag Dienstag, 01. Mai 2012 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung in der Disposition über ihre Aktien nicht blockiert; können über diese daher auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Donnerstag, 10. Mai 2012, 15.00 Uhr (MESZ), ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen: per Post: Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft Recht und Beteiligungen z.H. Frau Michaela Wrede Stadtforum 1 6020 Innsbruck per Telefax: +43 512 5333-1508 per E-Mail: hauptversammlung@btv.at, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist oder am Tag der Hauptversammlung bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort überreicht werden. Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.btv.at abrufbar. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Am Tag der Hauptversammlung ist ein Widerruf ist dann wirksam, wenn er zumindest in Textform spätestens bei der Registrierung vorgelegt wird. Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Die Übermittlung der Vollmacht per SWIFT ist gemäß §262 Abs 20 AktG ausgeschlossen. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 50.000.000,-- und ist eingeteilt in 22.500.000 Stamm-Stückaktien und 2.500.000 Vorzugs-Stückaktien. Jede Stamm-Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 66.870 Stamm-Stückaktien als eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 22.433.130. Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 08:45 Uhr. Innsbruck, im April 2012 Der Vorstand Rückfragehinweis: Bank für Tirol und Vorarlberg AG Mag. Barbara Riesner Tel.: +43/(0)5 05 333-1403 barbara.riesner@btv.at Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Emittent: Bank für Tirol und Vorarlberg AG Stadtforum 1 A-6020 Innsbruck Telefon: +43(0)5 05 333 FAX: +43(0)5 05 333- 1408 Email: btv@btv.at WWW: www.btv.at Branche: Banken ISIN: AT0000625504 Indizes: WBI Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch
Original-Content von: Bank für Tirol und Vorarlberg AG, übermittelt durch news aktuell