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Bank für Tirol und Vorarlberg AG

EANS-Hauptversammlung: Bank für Tirol und Vorarlberg AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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E I N L A D U N G

zur

96. ordentlichen Hauptversammlung

der

Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft

Innsbruck
FN 32942w
ISIN AT0000625504 (Stammaktien)
ISIN AT0000625538 (Vorzugsaktien)

Mittwoch, 14. Mai 2014 um 10.00 Uhr
Stadtforum 1, 6020 Innsbruck

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das
Geschäftsjahr 2013 mit dem Bericht des Aufsichtsrates, des Vorschlags für die
Gewinnverwendung sowie des Corporate Governance-Berichtes; Vorlage des
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2013

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres
2013

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2013

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2013

5. Wahlen in den Aufsichtsrat

6. Beschlussfassung über die Festsetzung einer Vergütung an die Mitglieder des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 und die folgenden Geschäftsjahre

7. Wahl des Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2015

8. Widerruf der in der 95. ordentlichen Hauptversammlung vom 16.05.2013
erteilten Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1
Z 7 AktG im nicht ausgenützten Umfang unter gleichzeitiger Ermächtigung des
Vorstandes bis zum 14. November 2016 zum Erwerb eigener Aktien bis zu maximal 5
% des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 65 Abs 1 Z 7 AktG (zum Zweck des
Wertpapierhandels).

9. Widerruf der in der 95. ordentlichen Hauptversammlung vom 16.05.2013
erteilten Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1
Z 4 AktG im nicht ausgenützten Umfang unter gleichzeitiger Ermächtigung des
Vorstandes bis zum 14. November 2016 zum Erwerb eigener Aktien für eigene
Arbeitnehmer, leitende Angestellte, Mitglieder des Vorstandes sowie
Aufsichtsrates bis zu maximal 5 % des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 65
Abs 1 Z 4 AktG.
 
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und die
Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind ab Mittwoch,
23. April 2014 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.btv.at
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.

- Jahresabschluss mit Lagebericht
- Corporate Governance-Bericht
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht
- Vorschlag für die Gewinnverwendung
- Bericht des Aufsichtsrates

jeweils für das Geschäftsjahr 2013;

- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 9
- Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu
Tagesordnungspunkt 5 gemäß § 87 Abs 2 AktG.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift
dieser Unterlagen zugesandt.


HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am Mittwoch, 23. April 2014 der Gesellschaft
ausschließlich an der Adresse 6020 Innsbruck, Stadtforum 1, Bereich "Recht und
Beteiligungen", Herr Dr. Stefan Heidinger, zugeht. Jedem Tagesordnungspunkt muss
ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG,
in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich
der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am Montag, 5. Mai 2014, der Gesellschaft
ent-weder per Telefax an +43 512 5333-1508 oder an 6020 Innsbruck, Stadtforum 1,
Bereich "Recht und Beteiligungen", Herr Dr. Stefan Heidinger, oder per E-Mail an 
hauptversammlung@btv.at, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als
PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitgliedes tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Für den Nachweis der
Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen. 

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110
und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.btv.at zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz am
Ende des Sonntag, 04. Mai 2014 (Nachweisstichtag). 

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am
Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Dies gilt
auch für Aktionäre, die Vorzugsaktien halten. Gemäß § 12a AktG gewähren
Vorzugsaktien ohne Stimmrecht die jedem Aktionär aus der Aktie zustehenden
Rechte (z.B. Teilnahme an HV, Fragerecht, etc.), grundsätzlich jedoch kein
Stimmrecht.

Nachweis

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens bis Freitag,
09. Mai 2014, 24.00 Uhr (MESZ), ausschließlich unter einer der nachgenannten
Adressen zugehen muss.

per Post: Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
Recht und Beteiligungen
z.H. Frau Michaela Wrede
Stadtforum 1
6020 Innsbruck

per Telefax: +43 512 5333-1508

per SWIFT: BTVAAT22 (falls möglich als Message Type MT599)


Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN, Depotnummer
anderenfalls eine sonstige Bezeichnung,
- Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben
genannten Nachweisstichtag Sonntag, 04. Mai 2014, beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung in der Disposition über ihre Aktien nicht
blockiert; können über diese daher auch nach erfolgter Anmeldung bzw.
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, 13. Mai 2014, 15.00
Uhr (MESZ), ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:

per Post: Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
Recht und Beteiligungen
z.H. Frau Michaela Wrede
Stadtforum 1
6020 Innsbruck
per Telefax: +43 512 5333-1508
per E-Mail:  hauptversammlung@btv.at, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

oder am Tag der Hauptversammlung bei Registrierung zur Hauptversammlung am
Versammlungsort überreicht werden.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.btv.at abrufbar.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht. Am Tag der Hauptversammlung ist ein Widerruf
dann wirksam, wenn er zumindest in Textform spätestens bei der Registrierung
vorgelegt wird. 

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. 

Eine Übermittlung der Vollmacht ist per SWIFT an BTVAAT22 (falls möglich als
Message Type MT599) möglich.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 50.000.000,-- und ist eingeteilt in 22.500.000
Stamm-Stückaktien und 2.500.000 Vorzugs-Stückaktien. Jede Stamm-Stückaktie
gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 9.790 Stamm-Stückaktien als eigene Aktien. Hieraus stehen ihr
keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge
zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 22.490.210.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden
und sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage eines gültigen
Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen.
Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 08.45 Uhr.

Innsbruck, im April 2014
Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Bank für Tirol und Vorarlberg AG 
Mag. Barbara Riesner 
Tel.: +43/(0)5 05 333-1403
 
barbara.riesner@btv.at

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Bank für Tirol und Vorarlberg AG 
             Stadtforum 1
             A-6020 Innsbruck
Telefon:     +43(0)5 05 333
FAX:         +43(0)5 05 333- 1408
Email:        btv@btv.at
WWW:      www.btv.at
Branche:     Banken
ISIN:        AT0000625504
Indizes:     WBI
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

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