Bank für Tirol und Vorarlberg AG
EANS-Stimmrechte: Bank für Tirol und Vorarlberg AG
Veröffentlichung einer
Mitteilung gemäß § 93 BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
-------------------------------------------------------------------------------- Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Veröffentlichung gemäß § 93 BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Stimmrechtsmitteilung 11.11.2015 Gemäß § 93 Abs. 2 BörseG gibt die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft ("BTV") bekannt, dass ihr das Aktionärssyndikat der BTV (bestehend aus BKS Bank AG, Oberbank AG, Generali 3Banken Holding AG und Wüstenrot Wohnungswirtschaft reg. Gen. m.b.H.) am 11.11.2015 gemäß §§ 91 ff BörseG Folgendes mitgeteilt hat: "Das Aktionärssyndikat der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft ("BTV"), bestehend aus BKS Bank AG ("BKS"), Oberbank AG ("OBK"), Generali 3Banken Holding AG ("G3B") und Wüstenrot Wohnungswirtschaft reg. Gen. m.b.H. ("Wüstenrot") - gemeinsam kurz die "Syndikatsmitglieder" - erstattet aufgrund der am 07.11.2015 in das Firmenbuch eingetragenen Kapitalerhöhung der BTV und am 11.11.2015 ausgegebenen Jungen Aktien folgende Stimmrechtsmeldung gemäß §§ 91ff BörseG: Aufgrund der zwischen den Syndikatsmitgliedern abgeschlossenen Syndikatsvereinbarung mit Stimmbindung sind die von jedem einzelnen der Syndikatsmitglieder an BTV gehaltenen Stimmrechtsanteile den jeweils anderen Syndikatsmitgliedern gemäß § 92 Z 1 BörseG wechselseitig zuzurechnen. Die BKS hat hinsichtlich der ihr gemäß § 91 BörseG zurechenbaren Stimmrechte aufgrund der Verwässerung im Rahmen der Kapitalerhöhung die Stimmrechtsschwelle von 15% unterschritten. Klarstellend halten wir fest, dass (i) die Syndikatsmitglieder insgesamt hinsichtlich der ihnen gemäß § 92 Z 1 BörseG jeweils wechselseitig zuzurechnenden Stimmrechte sowie (ii) OBK, G3B und Wüstenrot jeweils hinsichtlich der ihnen gemäß § 91 BörseG zurechenbaren Stimmrechte, keine Stimmrechtsschwellen unterschritten, erreicht oder überschritten haben. Die Stimmrechte stellen sich nun wie folgt dar: Anzahl Stimmrechte / Anzahl Stimmrechte / Prozent VOR Kapitalerhöhung Prozent NACH Kapitalerhöhung BKS 3.397.310 / 15,10 % 3.737.041 / 14,95 % OBK 3.304.815 / 14,69 % 3.635.285 / 14,54 % Wüstenrot 570.200 / 2,53 % 646.935 / 2,59 % G3B 3.401.090 / 15,12 % 3.858.791 / 15,44 % Summe Syndikat 10.673.405 / 47,44 % 11.878.052 / 47,51 % Die Veränderung der Stimmrechte und die Erhöhung des Grundkapitals sind am 11.11.2015, d.h. mit dem Zeitpunkt der Ausgabe der Jungen Aktien aus der BTV Kapitalerhöhung, wirksam geworden. Die gegenständliche Meldung erfolgt für und im Namen sämtlicher Syndikatsmitglieder, nämlich der BKS Bank AG, der Oberbank AG, Generali 3Banken Holding AG und der Wüstenrot Wohnungswirtschaft reg. Gen. m.b.H." BKS Bank AG, Klagenfurt, Österreich Oberbank AG, Linz, Österreich Generali 3Banken Holding AG, Wien, Österreich Wüstenrot Wohnungswirtschaft reg. Gen.m.b.H., Wien, Österreich Rückfragehinweis: Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft Bereich Recht und Beteiligungen Dr. Stefan Heidinger Tel.: +43/(0)5 05 333-1500 stefan.heidinger@btv.at Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Emittent: Bank für Tirol und Vorarlberg AG Stadtforum 1 A-6020 Innsbruck Telefon: +43(0)5 05 333 FAX: +43(0)5 05 333- 1408 Email: btv@btv.at WWW: www.btv.at Branche: Banken ISIN: AT0000625504 Indizes: WBI Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch
Original-Content von: Bank für Tirol und Vorarlberg AG, übermittelt durch news aktuell