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Bank für Tirol und Vorarlberg AG

EANS-Hauptversammlung: Bank für Tirol und Vorarlberg AG
Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
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29.04.2019

                Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
                                   Innsbruck
                                   FN 32942 w
                        ISIN AT0000625504 (Stammaktien)
                       ISIN AT0000625538 (Vorzugsaktien)
                           Ergänzung der Tagesordnung
                                      der
     101. ordentlichen Hauptver­sammlung der Bank für Tirol und Vorarlberg
                               Aktiengesellschaft
                 am Donnerstag, dem 16. Mai 2019, um 10:00 Uhr
Die Einberufung der kommenden 101. ordentlichen Hauptversammlung der Bank für
Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft für Donnerstag, dem 16. Mai 2019, um 10:
00 Uhr, in 6020 Innsbruck, Stadtforum 1, wurde am 16. April 2019 bekannt
gemacht.

Aufgrund eines am 25. April 2019 eingelangten, gemeinsamen Verlangens gemäß §
109 AktG der UniCredit Bank Austria AG, FN 150714 p, 1020 Wien,
Rothschildplatz 1, die an der Gesellschaft seit mehr als drei Monaten 3.352.314
Stückaktien hält und damit über einen Anteil, der fünf von Hundert des
Grundkapitals der Gesellschaft übersteigt, verfügt, sowie der Aktionärin CABO
Beteiligungsgesellschaft m.b.H., FN 230033 i, 1020 Wien, Rothschildplatz 1, die
an der Gesellschaft seit mehr als drei Monaten 12.773.240 Stückaktien hält und
damit über einen Anteil, der fünf von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft
übersteigt, verfügt, wird die am 16. April 2019 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung
und auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.btv.at [http://www.btv.at/
] veröffentlichte Tagesordnung der eingangs genannten ordentlichen
Hauptversammlung der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft um einen
Tagesordnungspunkt, welcher wie folgt lautet, ergänzt:

"9. Beschlussfassung über die Durchführung einer Sonderprüfunq der
Geschäftsführung gemäß § 130 AktG dahingehend, ob anlässlich oder im Rahmen der
vom Vorstand
(i) am 21.9.2018 und 17.10.2018 vom Vorstand beschlossenen Durchführung der
Kapitalerhöhung des Grundkapitals um EUR 6.187.500,-- (im Firmenbuch eingetragen
am 23.10.2018);
(ii) am 31.3.2017, 18.4.2017 und 10.5.2017 vom Vorstand beschlossenen
Durchführung der Kapitaler­höhung des Grundkapitals um EUR 6.875.000,-- (im
Firmenbuch eingetragen am 16.5.2017);
(iii) am 30.9.2015 und 15.10.2015 vom Vorstand beschlossenen Durchführung der
Kapitaler­höhung des Grundkapitals um EUR 5.000.000,-- (im Firmenbuch
eingetragen am 7.11.2015);
(iv) am 28.4.2000 von der Hauptversammlung beschlossene Durchführung der
Kapitalerhöhung des Grundkapitals um EUR 2.181.000,-- (im Firmenbuch eingetragen
am 19.5.2000);
(v) am 4.2.1994/3.8.1994 vom Vorstand beschlossenen Durchführung der
Kapitalerhöhung des Grundkapitals um ATS 20.000.000 (im Firmenbuch eingetragen
am 5.7.1995); und
(vi) am 28.9.1993 vom Vorstand beschlossenen Durchführung der Kapitalerhöhung
des Grund­kapitals um ATS 10.000.000,-- (im Firmenbuch eingetragen am 4.11.1993)

gegen Bareinlagen im Hinblick auf die Zeichnung von neuen Stammaktien durch
Aktionäre, welche mit der Gesellschaft in einem wechselseitigen
Beteiligungsverhältnis stehen,

a) Zahlungen oder sonstige Leistungen zwischen der Gesellschaft und ihren
Aktionären, ins­besondere der Generali 3Banken Holding AG, aufgegliedert nach
Aktionären, Datum, Rechtsgrund, Betrag und einer allfälligen Widmung;
b) den Grundsätzen der effektiven Kapitalaufbringung entsprochen wurde, in dem
aufgrund der bestehenden wechselseitigen Beteiligungsverhältnisse in Höhe der in
Hundert ge­rechneten wechselseitigen Beteiligung ein entsprechend erhöhter
Kapitalbetrag aufge­bracht wurde;
c) die Einlageforderungen aus der Zeichnung der neuen Aktien durch diese
Aktionäre voll­ständig und wirksam erfüllt wurden, wobei die Beteiligung am
eigenen Vermögen der Ge­sellschaft herauszurechnen ist;
d) Rückforderungsmöglichkeiten hinsichtlich allfälliger in Punkt a) genannter
finanzieller Mittel bestehen und wenn ja in welcher Höhe, gegen wen und aus
welchem Rechtsgrund;
e) einzelnen Aktionären ein gesellschaftsfremder (Sonder-)Vorteil entstanden
ist;
f) ein allfälliger (Sonder-)Vorteil gemäß Punkt e) unter Ausnutzung von Einfluss
auf die Ge­sellschaft durch Bestimmung eines Mitgliedes des Vorstands oder des
Aufsichtsrats ent­standen ist;
g) aus den möglichen Konstellationen der Gesellschaft und / oder einzelnen
Aktionären ein Schaden erwachsen ist, in welcher Höhe dieser Schaden zu
beziffern ist, und ob dieser Schaden gegenüber dem Vorstand, gegenüber dem
Aufsichtsrat oder gegenüber den (an­deren) Aktionären geltend gemacht werden
kann.

Zum Sonderprüfer wird eine der unter "Big four" bezeichneten großen
Wirtschaftsprüfungs­unternehmen, das sind Ernst & Young, PwC, KPMG oder
Deloitte, oder sofern notwendig auch andere qualifizierten Prüfer bestellt. Herr
Magister Martin Breuner und Herr Magister Arnold Krassnitzer werden beauftragt
und bevollmächtigt, für die Gesellschaft mit dem Sonderprüfer auf Grundlage des
vom Prüfer vorgelegten indikativen Angebots einen Prüfungsauftrag nach
österreichischem Recht abzuschließen, wobei das Honorar mit einem Höchstbetrag
zu begren­zen und ein Zeitraum bis längstens drei Monate nach Auftragserteilung
zu bestimmen ist, bis zu dem spätestens ein schriftlicher Bericht vorzulegen
ist. Die Beauftragung von Subunterneh­men, wie Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfer
etc. ist an die vorangehende Zustimmung der oben genannten Bevollmächtigten zu
binden."

Weitere Unterlagen zur Hauptversammlung
Folgende Unterlagen gemäß § 108 Abs 3, 4 iVm § 109 Abs 2 AktG sind ab sofort im
Internet unter www.btv.at [http://www.btv.at/] zugänglich:

* das gemeinsame Aktionärsverlangen gemäß § 109 AktG der Aktionärinnen UniCredit
  Bank Austria AG und CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. mit Beschlussantrag
  und Begründung,
* die gesamte Tagesordnung unter Berücksichtigung der gegenständlichen
  Ergänzung.


Innsbruck, im April 2019 Der Vorstand



Rückfragehinweis:
Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft 
Stadtforum 1, 6020 Innsbruck 
MMag. Daniel Stöckl-Leitner 
Bereichsleiter Marketing, Kommunikation, Vorstandsangelegenheiten Tel.: +43 505
333 – 1400  
daniel.stoeckl-leitner@btv.at 
www.btv.at

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Emittent:    Bank für Tirol und Vorarlberg AG 
             Stadtforum 1
             A-6020 Innsbruck
Telefon:     +43(0)5 05 333
FAX:         +43(0)5 05 333- 1408
Email:        btv@btv.at
WWW:      www.btv.at
ISIN:        AT0000625504
Indizes:     WBI
Börsen:      Wien
Sprache:     Deutsch

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