Bank für Tirol und Vorarlberg AG
EANS-Hauptversammlung: Bank für Tirol und Vorarlberg AG
Einberufung zur
Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
-------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- 29.04.2019 Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft Innsbruck FN 32942 w ISIN AT0000625504 (Stammaktien) ISIN AT0000625538 (Vorzugsaktien) Ergänzung der Tagesordnung der 101. ordentlichen Hauptversammlung der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft am Donnerstag, dem 16. Mai 2019, um 10:00 Uhr Die Einberufung der kommenden 101. ordentlichen Hauptversammlung der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft für Donnerstag, dem 16. Mai 2019, um 10: 00 Uhr, in 6020 Innsbruck, Stadtforum 1, wurde am 16. April 2019 bekannt gemacht. Aufgrund eines am 25. April 2019 eingelangten, gemeinsamen Verlangens gemäß § 109 AktG der UniCredit Bank Austria AG, FN 150714 p, 1020 Wien, Rothschildplatz 1, die an der Gesellschaft seit mehr als drei Monaten 3.352.314 Stückaktien hält und damit über einen Anteil, der fünf von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigt, verfügt, sowie der Aktionärin CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H., FN 230033 i, 1020 Wien, Rothschildplatz 1, die an der Gesellschaft seit mehr als drei Monaten 12.773.240 Stückaktien hält und damit über einen Anteil, der fünf von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigt, verfügt, wird die am 16. April 2019 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung und auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.btv.at [http://www.btv.at/ ] veröffentlichte Tagesordnung der eingangs genannten ordentlichen Hauptversammlung der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft um einen Tagesordnungspunkt, welcher wie folgt lautet, ergänzt: "9. Beschlussfassung über die Durchführung einer Sonderprüfunq der Geschäftsführung gemäß § 130 AktG dahingehend, ob anlässlich oder im Rahmen der vom Vorstand (i) am 21.9.2018 und 17.10.2018 vom Vorstand beschlossenen Durchführung der Kapitalerhöhung des Grundkapitals um EUR 6.187.500,-- (im Firmenbuch eingetragen am 23.10.2018); (ii) am 31.3.2017, 18.4.2017 und 10.5.2017 vom Vorstand beschlossenen Durchführung der Kapitalerhöhung des Grundkapitals um EUR 6.875.000,-- (im Firmenbuch eingetragen am 16.5.2017); (iii) am 30.9.2015 und 15.10.2015 vom Vorstand beschlossenen Durchführung der Kapitalerhöhung des Grundkapitals um EUR 5.000.000,-- (im Firmenbuch eingetragen am 7.11.2015); (iv) am 28.4.2000 von der Hauptversammlung beschlossene Durchführung der Kapitalerhöhung des Grundkapitals um EUR 2.181.000,-- (im Firmenbuch eingetragen am 19.5.2000); (v) am 4.2.1994/3.8.1994 vom Vorstand beschlossenen Durchführung der Kapitalerhöhung des Grundkapitals um ATS 20.000.000 (im Firmenbuch eingetragen am 5.7.1995); und (vi) am 28.9.1993 vom Vorstand beschlossenen Durchführung der Kapitalerhöhung des Grundkapitals um ATS 10.000.000,-- (im Firmenbuch eingetragen am 4.11.1993) gegen Bareinlagen im Hinblick auf die Zeichnung von neuen Stammaktien durch Aktionäre, welche mit der Gesellschaft in einem wechselseitigen Beteiligungsverhältnis stehen, a) Zahlungen oder sonstige Leistungen zwischen der Gesellschaft und ihren Aktionären, insbesondere der Generali 3Banken Holding AG, aufgegliedert nach Aktionären, Datum, Rechtsgrund, Betrag und einer allfälligen Widmung; b) den Grundsätzen der effektiven Kapitalaufbringung entsprochen wurde, in dem aufgrund der bestehenden wechselseitigen Beteiligungsverhältnisse in Höhe der in Hundert gerechneten wechselseitigen Beteiligung ein entsprechend erhöhter Kapitalbetrag aufgebracht wurde; c) die Einlageforderungen aus der Zeichnung der neuen Aktien durch diese Aktionäre vollständig und wirksam erfüllt wurden, wobei die Beteiligung am eigenen Vermögen der Gesellschaft herauszurechnen ist; d) Rückforderungsmöglichkeiten hinsichtlich allfälliger in Punkt a) genannter finanzieller Mittel bestehen und wenn ja in welcher Höhe, gegen wen und aus welchem Rechtsgrund; e) einzelnen Aktionären ein gesellschaftsfremder (Sonder-)Vorteil entstanden ist; f) ein allfälliger (Sonder-)Vorteil gemäß Punkt e) unter Ausnutzung von Einfluss auf die Gesellschaft durch Bestimmung eines Mitgliedes des Vorstands oder des Aufsichtsrats entstanden ist; g) aus den möglichen Konstellationen der Gesellschaft und / oder einzelnen Aktionären ein Schaden erwachsen ist, in welcher Höhe dieser Schaden zu beziffern ist, und ob dieser Schaden gegenüber dem Vorstand, gegenüber dem Aufsichtsrat oder gegenüber den (anderen) Aktionären geltend gemacht werden kann. Zum Sonderprüfer wird eine der unter "Big four" bezeichneten großen Wirtschaftsprüfungsunternehmen, das sind Ernst & Young, PwC, KPMG oder Deloitte, oder sofern notwendig auch andere qualifizierten Prüfer bestellt. Herr Magister Martin Breuner und Herr Magister Arnold Krassnitzer werden beauftragt und bevollmächtigt, für die Gesellschaft mit dem Sonderprüfer auf Grundlage des vom Prüfer vorgelegten indikativen Angebots einen Prüfungsauftrag nach österreichischem Recht abzuschließen, wobei das Honorar mit einem Höchstbetrag zu begrenzen und ein Zeitraum bis längstens drei Monate nach Auftragserteilung zu bestimmen ist, bis zu dem spätestens ein schriftlicher Bericht vorzulegen ist. Die Beauftragung von Subunternehmen, wie Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfer etc. ist an die vorangehende Zustimmung der oben genannten Bevollmächtigten zu binden." Weitere Unterlagen zur Hauptversammlung Folgende Unterlagen gemäß § 108 Abs 3, 4 iVm § 109 Abs 2 AktG sind ab sofort im Internet unter www.btv.at [http://www.btv.at/] zugänglich: * das gemeinsame Aktionärsverlangen gemäß § 109 AktG der Aktionärinnen UniCredit Bank Austria AG und CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. mit Beschlussantrag und Begründung, * die gesamte Tagesordnung unter Berücksichtigung der gegenständlichen Ergänzung. Innsbruck, im April 2019 Der Vorstand Rückfragehinweis: Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft Stadtforum 1, 6020 Innsbruck MMag. Daniel Stöckl-Leitner Bereichsleiter Marketing, Kommunikation, Vorstandsangelegenheiten Tel.: +43 505 333 – 1400 daniel.stoeckl-leitner@btv.at www.btv.at Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Emittent: Bank für Tirol und Vorarlberg AG Stadtforum 1 A-6020 Innsbruck Telefon: +43(0)5 05 333 FAX: +43(0)5 05 333- 1408 Email: btv@btv.at WWW: www.btv.at ISIN: AT0000625504 Indizes: WBI Börsen: Wien Sprache: Deutsch
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