Kriegsverbrechen der NATO müssen untersucht werden
Ein Jahr nach Ende der Luftangriffe auf Jugoslawien dokumentiert amnesty international Angriffe auf Zivilpersonen und zivile Objekte
Bonn/London (ots)
Sperrfrist: Mittwoch, 07. Juni 2000, 0.01 Uhr MESZ
Forderung nach Untersuchung der Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und Bestrafung der Verantwortlichen / 65-seitiger Bericht veröffentlicht
Ein Jahr nach Ende der Luftangriffe auf Jugoslawien hat die Menschenrechtsorganisation amnesty international (ai) den NATO-Streitkräften in einem heute veröffentlichten Bericht vorgeworfen, durch die Tötung von Zivilpersonen in Jugoslawien das humanitäre Völkerrecht verletzt zu haben. In dem 65-seitigen Bericht mit dem Titel "'Collateral Damage' or Unlawful Killings? Violations of the Laws of War by NATO during Operation Allied Force" untersucht amnesty international mehrere militärische Angriffe, die darauf hinweisen, dass die NATO bei der Auswahl ihrer Ziele und bei der Wahl ihrer Mittel und Methoden nicht immer den Vorgaben des Völkerrechts entsprochen hat.
"Die Bombardierung der staatlichen serbischen Rundfunk- und Fernsehstation, die am 23. April vergangenen Jahres 16 Zivilisten das Leben kostete, war ein bewusster Angriff auf ein ziviles Objekt und damit ein Kriegsverbrechen", sagt Nils Geißler, Vorstandssprecher der deutschen Sektion von amnesty international. "Auch verschiedene Angriffe auf Eisenbahn- und Autobrücken durch NATO-Truppen wurden fortgeführt, obwohl offensichtlich war, dass Zivilisten getroffen worden waren." Insgesamt sind bei den rund 38.000 Luftangriffen zwischen dem 24. März und 10. Juni 1999 nach Angaben der jugoslawischen Behörden zwischen 400 und 600 Zivilisten ums Leben gekommen. Die NATO selbst hat keine Zahlen über Opfer der Luftangriffe veröffentlicht.
Mit Bestimmungen zum Schutz der zivilen Bevölkerung verbietet das humanitäre Völkerrecht direkte Angriffe auf Zivilisten und zivile Objekte. Angriffe, bei denen nicht zwischen militärischen und zivilen Zielen unterschieden wird und solche, die, obwohl auf eine militärisches Ziel gerichtet, erhebliche Auswirkungen auf Zivilisten oder zivile Objekte haben, stellen ebenfalls einen Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht dar. "Die Zahl der Todesfälle unter der Zivilbevölkerung hätte erheblich geringer ausfallen können, wenn sich die NATO-Truppen während ihres Einsatzes vollständig an diese Bestimmungen gehalten hätten", sagt Nils Geißler.
Angemessene Untersuchungen dieser Fälle durch die NATO oder ihre Mitgliedstaaten haben bisher - mit Ausnahme des Angriffs auf die chinesische Botschaft in Belgrad - offensichtlich nicht stattgefunden. Gegen die Verantwortlichen wurden keine Maßnahmen ergriffen. Vor diesem Hintergrund kritisiert amnesty international die Ankündigung der Chefanklägerin des Ad-hoc-Tribunals zum ehemaligen Jugoslawien, Carla del Ponte, kein Verfahren gegen die NATO-Staaten zu eröffnen und fordert sie auf, diese Position zu überdenken. Wenn es zu keinen internationalen Ermittlungen komme, seien die Nationalstaaten gefordert: "Die NATO-Mitgliedsländer müssen jeden vor Gericht bringen, der unter Verdacht steht, für Kriegsverbrechen verantwortlich zu sein", fordert Nils Geißler. "Die Opfer müssen entschädigt werden. Denn gerade die mächtigste militärische Allianz der Welt hat die Verpflichtung, die höchsten Standards beim Schutz von Zivilisten entsprechend dem humanitären Völkerrecht einzuhalten. Wenn sie das nicht tut, muss sie den Bruch des Völkerrechts aufklären und eingestehen sowie für die Folgen gerade stehen."
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