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Amnesty International

Kriegsverbrechen der NATO müssen untersucht werden
Ein Jahr nach Ende der Luftangriffe auf Jugoslawien dokumentiert amnesty international Angriffe auf Zivilpersonen und zivile Objekte

Bonn/London (ots)

Sperrfrist: Mittwoch, 07. Juni 2000, 0.01 Uhr MESZ
Forderung nach Untersuchung der Verstöße gegen das humanitäre
Völkerrecht und Bestrafung der Verantwortlichen / 65-seitiger Bericht
veröffentlicht
Ein Jahr nach Ende der Luftangriffe auf Jugoslawien hat die
Menschenrechtsorganisation amnesty international (ai) den
NATO-Streitkräften in einem heute veröffentlichten Bericht
vorgeworfen, durch die Tötung von Zivilpersonen in Jugoslawien das
humanitäre Völkerrecht verletzt zu haben. In dem 65-seitigen Bericht
mit dem Titel "'Collateral Damage' or Unlawful Killings? Violations
of the Laws of War by NATO during Operation Allied Force" untersucht
amnesty international mehrere militärische Angriffe, die darauf
hinweisen, dass die NATO bei der Auswahl ihrer Ziele und bei der Wahl
ihrer Mittel und Methoden nicht immer den Vorgaben des Völkerrechts
entsprochen hat.
"Die Bombardierung der staatlichen serbischen Rundfunk- und
Fernsehstation, die am 23. April vergangenen Jahres 16 Zivilisten das
Leben kostete, war ein bewusster Angriff auf ein ziviles Objekt und
damit ein Kriegsverbrechen", sagt Nils Geißler, Vorstandssprecher der
deutschen Sektion von amnesty international. "Auch verschiedene
Angriffe auf Eisenbahn- und Autobrücken durch NATO-Truppen wurden
fortgeführt, obwohl offensichtlich war, dass Zivilisten getroffen
worden waren." Insgesamt sind bei den rund 38.000 Luftangriffen
zwischen dem 24. März und 10. Juni 1999 nach Angaben der
jugoslawischen Behörden zwischen 400 und 600 Zivilisten ums Leben
gekommen. Die NATO selbst hat keine Zahlen über Opfer der
Luftangriffe veröffentlicht.
Mit Bestimmungen zum Schutz der zivilen Bevölkerung verbietet das
humanitäre Völkerrecht direkte Angriffe auf Zivilisten und zivile
Objekte. Angriffe, bei denen nicht zwischen militärischen und zivilen
Zielen unterschieden wird und solche, die, obwohl auf eine
militärisches Ziel gerichtet, erhebliche Auswirkungen auf Zivilisten
oder zivile Objekte haben, stellen ebenfalls einen Verstoß gegen das
humanitäre Völkerrecht dar. "Die Zahl der Todesfälle unter der
Zivilbevölkerung hätte erheblich geringer ausfallen können, wenn sich
die NATO-Truppen während ihres Einsatzes vollständig an diese
Bestimmungen gehalten hätten", sagt Nils Geißler.
Angemessene Untersuchungen dieser Fälle durch die NATO oder ihre
Mitgliedstaaten haben bisher - mit Ausnahme des Angriffs auf die
chinesische Botschaft in Belgrad - offensichtlich nicht
stattgefunden. Gegen die Verantwortlichen wurden keine Maßnahmen
ergriffen. Vor diesem Hintergrund kritisiert amnesty international
die Ankündigung der Chefanklägerin des Ad-hoc-Tribunals zum
ehemaligen Jugoslawien, Carla del Ponte, kein Verfahren gegen die
NATO-Staaten zu eröffnen und fordert sie auf, diese Position zu
überdenken. Wenn es zu keinen internationalen Ermittlungen komme,
seien die Nationalstaaten gefordert: "Die NATO-Mitgliedsländer müssen
jeden vor Gericht bringen, der unter Verdacht steht, für
Kriegsverbrechen verantwortlich zu sein", fordert Nils Geißler. "Die
Opfer müssen entschädigt werden. Denn gerade die mächtigste
militärische Allianz der Welt hat die Verpflichtung, die höchsten
Standards beim Schutz von Zivilisten entsprechend dem humanitären
Völkerrecht einzuhalten. Wenn sie das nicht tut, muss sie den Bruch
des Völkerrechts aufklären und eingestehen sowie für die Folgen
gerade stehen."
Wenn Sie Nachfragen haben, wenden Sie sich bitte an:
amnesty international         + 49 - (0)228 - 98373-36 / - 0
- Pressestelle -              + 49 - (0)228 - 630036
53108 Bonn                    E-Mail:  presse@amnesty.de
                              Internet: www.amnesty.de

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