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Amnesty International

Von Genitalverstümmelung bis zu Massenvergewaltigungen im Krieg / Weltweite Folter gegen Frauen muss ein Ende haben

Berlin (ots)

Sperrfrist: Montag, 05.März 2001, 12.00 Uhr MEZ
"Geschundene Körper - zerrissene Seelen": amnesty international
dokumentiert Folter an Frauen / ai-Botschafterin Meret Becker stellt
den neuen Bericht vor / Regierungen schauen bei häuslicher Gewalt oft
tatenlos zu / Asyl bei Flucht vor sexueller Folter wird auch in
Deutschland zu oft verweigert
Folter an Frauen und Mädchen ist Alltag - weltweit. Die Künstlerin
Meret Becker, Botschafterin der ai-Anti-Folter-Kampagne, stellt heute
den neuen Bericht von amnesty international "Geschundene Körper -
zerrissene Seelen" vor. Die Täter sind Staatsbedienstete, Soldaten in
bewaffneten Konflikten, aber auch männliche Familienmitglieder oder
Arbeitgeber. Für viele Frauen ist das Zuhause ein Ort des Terrors.
Täglich sterben Frauen und Mädchen an geschlechtsspezifischen
Übergriffen.
Die Menschenrechtsorganisation fordert die Regierungen der Welt
auf, Frauen und Mädchen wirksam vor Folter zu schützen. "Die
Missachtung der Menschenwürde von Frauen bereitet den Boden der
Folter", erklärt Barbara Lochbihler, Generalsekretärin der deutschen
Sektion von amnesty international. "Staaten sind nach internationalem
Recht verpflichtet, Folter vorzubeugen und sie zu verhindern. Doch
oft sind sie weit davon entfernt. Stattdessen ignorieren sie die
Gewalt gegen Frauen, decken sie, unterstützen sie. Damit tragen sie
Mitverantwortung für die Leiden der Frauen."
Laut Weltbank werden 20 Prozent aller Frauen körperlich oder
sexuell misshandelt. Offizielle Untersuchungen in den USA sprechen
davon, dass alle 15 Sekunden eine Frau geschlagen wird und in jedem
Jahr 700.000 Frauen vergewaltigt werden.
"Verbrechen zur Ehrenrettung" - 24 Jahre alt war die Irakerin
Kajal Khidr, als sie 1996 von sechs männlichen Verwandten ihres
Mannes gefangen gehalten wurde. Sie beschuldigten Sie des Ehebruches
und folterten die schwangere Frau. Die Männer schnitten ihr ein Stück
der Nase ab und drohten sie umzubringen. Erst nach Monaten konnte sie
flüchten und musste aus Angst vor ihren Verwandten das Land mit ihrer
kleinen Tochter verlassen. Zwei ihrer Peiniger wurden für eine Nacht
verhaftet, aber ohne Anklage freigelassen, da sie nur die Ehre der
Familie verteidigt hätten - so ist es im Gesetz verankert. Folter und
Morde "im Namen der Ehre" werden auch aus anderen Ländern immer
wieder berichtet, darunter Jordanien, Pakistan und die Türkei.
Jährlich sterben mehrere hundert Frauen den "Ehrentod", die
Dunkelziffer ist hoch.
Frauen, die zur Zwangsarbeit, Zwangsprostitution oder Zwangsehe
verkauft und gekauft werden, sind häufig Opfer von Folter.
Menschenhandel ist der drittgrößte Profitmarkt der organisierten
Kriminalität nach Drogen- und Waffenhandel. Frauen, die verkauft und
gekauft wurden, sind besonders in Gefahr, physische Gewalt und
Vergewaltigung erleben zu müssen.
In bewaffneten Konflikten werden Frauen oft Opfer systematischer
sexueller Folter. Tutsifrauen im Völkermord 1994 in Ruanda,
muslimische Frauen, Serbinnen, Kroatinnen und Albanerinnen im
ehemaligen Jugoslawien - sie wurden gefoltert und vergewaltigt weil
sie Frauen einer bestimmten ethnischen Herkunft waren, einer
nationalen oder religiösen Gruppe angehörten.
Frauen, die Folter überlebt haben, begegnen zahlreichen
Hindernissen bei der Suche nach Entschädigung. In vielen Teilen der
Welt ermittelt die Polizei bei Berichten von Frauen über Missbrauch
durch Verwandte nicht. Meist werden die Frauen zu ihren Peinigern
zurückgeschickt. Frauen in Saudi-Arabien, die aus dem Hause fliehen,
um Hilfe bei der Polizei zu suchen, riskieren, verhaftet zu werden,
weil sie ohne männlichen Verwandten in der Öffentlichkeit auftreten.
In Thailand müssen misshandelte Frauen die Polizisten erst bezahlen,
bevor diese eine Anzeige aufnehmen. Weltweit haben nur 27 Staaten die
Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe gestellt. In Deutschland wurde
dieser Straftatbestand erst 1997 gesetzlich eingeführt.
amnesty international fordert konkrete Verbesserungen: Gewalt
gegen Frauen muss überall auf der Welt öffentlich verurteilt werden.
Berichten über Folter an Frauen muss nachgegangen werden, Anklage und
Bestrafung der Täter muss durch unabhängige Gerichte erfolgen.
Ermittler und Gefängnispersonal müssen für einen Umgang mit
gefolterten Frauen speziell geschult werden. Frauen, die vor
frauenspezifischer Verfolgung nach Deutschland fliehen, muss Asyl
gewährt werden.
Das bisher einmalige Urteil gegen drei Kriegsverbrecher wegen
sexueller Folter als Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die das
internationale Tribunal für Ex-Jugoslawien am 22. Februar gefällt
hat, muss wegweisend sein für die internationale Rechtssprechung.
Wenn Sie Nachfragen und Interviewwünsche haben, wenden Sie sich bitte
an:
amnesty international
Generalsekretariat
Sina A. Vogt, Pressesprecherin
Telefon: + 49 - (0)30 - 420248-608
Fax: + 49 - (0)30 - 420248-630
E-Mail:  svogt@amnesty.de
Internet: www.amnesty.de
Oder:
amnesty international
- Pressestelle -
53108 Bonn
Telefon: + 49 - (0)228 - 98373-36 / - 0
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E-Mail:  presse@amnesty.de
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Bank für Sozialwirtschaft Köln (BLZ 370 205 00)

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