Von Genitalverstümmelung bis zu Massenvergewaltigungen im Krieg / Weltweite Folter gegen Frauen muss ein Ende haben
Berlin (ots)
Sperrfrist: Montag, 05.März 2001, 12.00 Uhr MEZ
"Geschundene Körper - zerrissene Seelen": amnesty international dokumentiert Folter an Frauen / ai-Botschafterin Meret Becker stellt den neuen Bericht vor / Regierungen schauen bei häuslicher Gewalt oft tatenlos zu / Asyl bei Flucht vor sexueller Folter wird auch in Deutschland zu oft verweigert
Folter an Frauen und Mädchen ist Alltag - weltweit. Die Künstlerin Meret Becker, Botschafterin der ai-Anti-Folter-Kampagne, stellt heute den neuen Bericht von amnesty international "Geschundene Körper - zerrissene Seelen" vor. Die Täter sind Staatsbedienstete, Soldaten in bewaffneten Konflikten, aber auch männliche Familienmitglieder oder Arbeitgeber. Für viele Frauen ist das Zuhause ein Ort des Terrors. Täglich sterben Frauen und Mädchen an geschlechtsspezifischen Übergriffen.
Die Menschenrechtsorganisation fordert die Regierungen der Welt auf, Frauen und Mädchen wirksam vor Folter zu schützen. "Die Missachtung der Menschenwürde von Frauen bereitet den Boden der Folter", erklärt Barbara Lochbihler, Generalsekretärin der deutschen Sektion von amnesty international. "Staaten sind nach internationalem Recht verpflichtet, Folter vorzubeugen und sie zu verhindern. Doch oft sind sie weit davon entfernt. Stattdessen ignorieren sie die Gewalt gegen Frauen, decken sie, unterstützen sie. Damit tragen sie Mitverantwortung für die Leiden der Frauen."
Laut Weltbank werden 20 Prozent aller Frauen körperlich oder sexuell misshandelt. Offizielle Untersuchungen in den USA sprechen davon, dass alle 15 Sekunden eine Frau geschlagen wird und in jedem Jahr 700.000 Frauen vergewaltigt werden.
"Verbrechen zur Ehrenrettung" - 24 Jahre alt war die Irakerin Kajal Khidr, als sie 1996 von sechs männlichen Verwandten ihres Mannes gefangen gehalten wurde. Sie beschuldigten Sie des Ehebruches und folterten die schwangere Frau. Die Männer schnitten ihr ein Stück der Nase ab und drohten sie umzubringen. Erst nach Monaten konnte sie flüchten und musste aus Angst vor ihren Verwandten das Land mit ihrer kleinen Tochter verlassen. Zwei ihrer Peiniger wurden für eine Nacht verhaftet, aber ohne Anklage freigelassen, da sie nur die Ehre der Familie verteidigt hätten - so ist es im Gesetz verankert. Folter und Morde "im Namen der Ehre" werden auch aus anderen Ländern immer wieder berichtet, darunter Jordanien, Pakistan und die Türkei. Jährlich sterben mehrere hundert Frauen den "Ehrentod", die Dunkelziffer ist hoch.
Frauen, die zur Zwangsarbeit, Zwangsprostitution oder Zwangsehe verkauft und gekauft werden, sind häufig Opfer von Folter. Menschenhandel ist der drittgrößte Profitmarkt der organisierten Kriminalität nach Drogen- und Waffenhandel. Frauen, die verkauft und gekauft wurden, sind besonders in Gefahr, physische Gewalt und Vergewaltigung erleben zu müssen.
In bewaffneten Konflikten werden Frauen oft Opfer systematischer sexueller Folter. Tutsifrauen im Völkermord 1994 in Ruanda, muslimische Frauen, Serbinnen, Kroatinnen und Albanerinnen im ehemaligen Jugoslawien - sie wurden gefoltert und vergewaltigt weil sie Frauen einer bestimmten ethnischen Herkunft waren, einer nationalen oder religiösen Gruppe angehörten.
Frauen, die Folter überlebt haben, begegnen zahlreichen Hindernissen bei der Suche nach Entschädigung. In vielen Teilen der Welt ermittelt die Polizei bei Berichten von Frauen über Missbrauch durch Verwandte nicht. Meist werden die Frauen zu ihren Peinigern zurückgeschickt. Frauen in Saudi-Arabien, die aus dem Hause fliehen, um Hilfe bei der Polizei zu suchen, riskieren, verhaftet zu werden, weil sie ohne männlichen Verwandten in der Öffentlichkeit auftreten. In Thailand müssen misshandelte Frauen die Polizisten erst bezahlen, bevor diese eine Anzeige aufnehmen. Weltweit haben nur 27 Staaten die Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe gestellt. In Deutschland wurde dieser Straftatbestand erst 1997 gesetzlich eingeführt.
amnesty international fordert konkrete Verbesserungen: Gewalt gegen Frauen muss überall auf der Welt öffentlich verurteilt werden. Berichten über Folter an Frauen muss nachgegangen werden, Anklage und Bestrafung der Täter muss durch unabhängige Gerichte erfolgen. Ermittler und Gefängnispersonal müssen für einen Umgang mit gefolterten Frauen speziell geschult werden. Frauen, die vor frauenspezifischer Verfolgung nach Deutschland fliehen, muss Asyl gewährt werden.
Das bisher einmalige Urteil gegen drei Kriegsverbrecher wegen sexueller Folter als Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die das internationale Tribunal für Ex-Jugoslawien am 22. Februar gefällt hat, muss wegweisend sein für die internationale Rechtssprechung.
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