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Amnesty International

Gesetz garantiert Mördern und Folterern Straflosigkeit

Bonn (ots)

- Bitte beachten sie die Sperrfrist: 5. April 2001, 00.01 Uhr -
El Salvador - Neun Jahre nach Ende des Bürgerkriegs noch immer
Tausende Fälle von Folter "Verschwindenlassen" und politischen Morden
ungesühnt / Darunter der Mord an Erzbischof Romero / amnesty
international fordert Aufhebung des Amnestiegesetzes von 1993 /
Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen behindert Frieden und
Versöhnung in dem mittelamerikanischen Land
Auch neun Jahre nach dem Ende des Bürgerkrieges haben die
salvadorianischen Behörden die massiven Menschenrechtsverletzungen,
die während der bewaffneten Auseinandersetzungen begangen wurden,
weder aufgeklärt noch die Täter vor Gericht gestellt. Zu diesem
Ergebnis kommt amnesty international in einem heute veröffentlichten
Bericht zur Straflosigkeit in El Salvador. In ihrem Bericht empfiehlt
die Menschenrechtsorganisation eine Reihe von Maßnahmen, um die
Straflosigkeit zu beenden, die bisher die Verantwortlichen für
Tausende Fälle von Folter, "Verschwindenlassen" und politischen
Morden der Strafverfolgung entzieht.
"Es ist an der Zeit, dass die salvadorianische Regierung den
politischen Willen zeigt, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu
ziehen und damit den Weg frei zu machen für Versöhnung und wirklichen
Frieden in El Salvador," erklärt Christa Rahner-Göhring, El
Salvador-Expertin der deutschen Sektion von amnesty international.
"Angesichts des Ausmaßes von Menschenrechtsverletzungen, um die es
geht, ist ein systematischer Umgang mit dem Problem der
Straflosigkeit notwendig," so Rahner-Göhring.
amnesty international empfiehlt der Regierung deshalb ein Programm
zur Beendigung der Straflosigkeit, das einen klaren Arbeitsplan,
Untersuchungen und Strafverfolgung vorsieht. Im ersten Schritt
sollten alle Fälle vorangebracht werden, in denen bereits
Gerichtsverfahren anhängig oder abgeschlossen sind. Dazu gehören die
Ermordung von Erzbischof Romero während eines Gottesdienstes im Jahr
1980 und der Mord an sechs Jesuitenpatern, ihrer Köchin und deren
Tochter im Jahr 1989. "Allen Opfern und ihren Familien muss das Recht
auf gerichtliche Klärung und Entschädigung garantiert werden, wie es
internationales Recht vorschreibt. Voraussetzung dafür ist, dass die
Regierung das Amnestiegesetz von 1993 annulliert, das Folterern und
Mördern die Freiheit schenkte," so Christa Rahner-Göhring.
Zu dem Programm gegen die Straflosigkeit muss nach Meinung von
amnesty international auch die Stärkung des Justizsystems und des
Menschenrechtsbeauftragten gehören. Die Regierung müsse
sicherstellen, dass dieses Amt in vollem Umfang arbeitsfähig und
sowohl personell wie auch materiell angemessen ausgestattet ist.
Hintergrund
Genaue Zahlen der Opfer von Menschenrechtsverletzungen während des
Bürgerkrieges in El Salvador zwischen 1980 und 1991 liegen nicht vor.
Es wird aber geschätzt, dass mindestens 75.000 Menschen gefoltert
wurden, "verschwanden" oder politischen Morden zum Opfer fielen.
Das Ende des Krieges und die Einrichtung einer Wahrheitskommission
1991 weckten Hoffnungen, dass die Menschenrechtsverletzungen während
des Krieges untersucht und die Verantwortlichen vor Gericht gestellt
würden. Wenige Tage nach der Veröffentlichung des Berichtes der
Wahrheitskommission wurden diese Hoffnungen jedoch durch die
Verabschiedung eines Amnestiegesetzes - das absolute und
bedingungslose Amnestie für alle gewährt, die vor Januar 1992
Menschenrechtsverletzungen begangen hatten - zerstört.
Der Bericht der Wahrheitskommission dokumentierte weit verbreitete
und systematische Menschenrechtsverletzungen durch die Streit- und
Sicherheitskräfte sowie paramilitärische Gruppen. Außerdem empfahl
der Bericht Maßnahmen, zu denen neben umfangreichen Reformen von
Justiz, Polizei und Streitkräften auch die Entlassung aller jener
Militäroffiziere und Justizbeamten gehörte, die in dem Bericht
namentlich genannt wurden. Bis heute wurden diese Empfehlungen nicht
vollständig umgesetzt.
Wenn Sie Nachfragen haben, wenden Sie sich bitte an:
amnesty international
+ 49 - (0)228 - 98373-306 / - 0
- Pressestelle -
+ 49 - (0)228 - 630036
53108 Bonn
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