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Amnesty International

Zweites Anti-Terror-Paket der Bundesregierung
Flüchtlingsschutz darf nicht ausgehöhlt werden

Bonn (ots)

Notwendige Sicherheitsmaßnahmen dürfen Menschenrechte und
Flüchtlingsschutz nicht gefährden / Abschiebungsschutz muss bestehen
bleiben, wenn im Herkunftsland Folter und Todesstrafe drohen
Das von Bundesinnenminister Otto Schily vorbereitete
Maßnahmenpaket zur Erhöhung der inneren Sicherheit darf nicht zu
einer Aushöhlung des Flüchtlingsschutzes führen. Darauf weist die
Menschenrechtsorganisation amnesty international hin. "Auch in
Krisenzeiten finden Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheit ihre
Grenzen in den international anerkannten Menschenrechten und den
Standards des Flüchtlingsschutzes", sagt Julia Duchrow,
Flüchtlingsexpertin der Organisation.
Presseberichten zufolge soll durch das geplante zweite
Anti-Terror-Paket unter anderem der Datenaustausch zwischen
Geheimdiensten "befreundeter" Staaten verbessert werden. amnesty
international hat gegen eine verbesserte Zusammenarbeit prinzipiell
nichts einzuwenden. Sollte der  Datenaustausch jedoch auch die Daten
von Asylsuchenden oder sogar die Begründungen ihrer Asylanträge
umfassen, handelt es sich nach Auffassung der Organisation um einen
Eingriff in die Grundelemente des Flüchtlingsschutzes. "Angaben aus
den Asylverfahren dürfen nicht ohne Einwilligung der betroffenen
Asylbewerber an Geheimdienste anderer Staaten weiter geleitet werden.
Eine Gefährdung besteht insbesondere dann, wenn es sich bei den
Geheimdiensten `befreundeter´ Staaten um solche wie die Türkei
handelt, in denen es zu schweren Menschenrechtsverletzungen kommt",
so Julia Duchrow.
Geplant ist offenbar außerdem, den Abschiebungsschutz für
Asylberechtigte einzuschränken. Nach Presseberichten sollen
Flüchtlinge, die bislang unter dem Schutz der Genfer
Flüchtlingskonvention stehen, abgeschoben werden können, wenn sie
schwerer Straftaten verdächtigt sind. Bislang müssen sie "eine Gefahr
für die Bundesrepublik Deutschland" darstellen oder zu einer
mindestens dreijährigen Haftstrafe verurteilt sein. amnesty
international hält eine weitere Einschränkung des
Abschiebungsschutzes für einen Verstoß gegen die Genfer
Flüchtlingskonvention. "Das Ausländergesetz in seiner bisherigen Form
ist völlig ausreichend, um Attentäter vom Flüchtlingsschutz
auszunehmen", sagt Julia Duchrow. "Auch für Flüchtlinge muss der
rechtsstaatliche Grundsatz der Unschuldsvermutung gelten, ein bloßer
Verdacht darf keine Abschiebung begründen".
Die Organisation wendet sich auch gegen den Vorschlag, Flüchtlinge
künftig sogar in Länder abzuschieben, in denen ihnen die Todesstrafe
droht. Dieser Vorschlag widerspricht der internationalen Ächtung der
Todesstrafe. Außerdem würde die Abschiebung einer Person trotz
drohender Todesstrafe im Einzelfall auch einen Verstoß gegen das im
deutschen Grundgesetz verbriefte Recht auf Leben darstellen.
"Natürlich müssen Regierungen ihre Bürger vor möglichen Anschlägen
schützen. Sie dürfen sich aber nicht dazu verleiten lassen, Maßnahmen
zu ergreifen, die den Flüchtlingsschutz aushöhlen und internationale
Menschenrechtsstandards verletzen", so Julia Duchrow
Wenn Sie Nachfragen haben, wenden Sie sich bitte an:
amnesty international 
- Pressestelle -
+ 49 - (0)228 - 98373-36 / - 0
+ 49 - (0)228 - 630036
E-Mail:  presse@amnesty.de
Internet: www.amnesty.de
Spendenkonto: Kto.-Nr. 80 90 100
Bank für Sozialwirtschaft Köln (BLZ 370 205 00)

Original-Content von: Amnesty International, übermittelt durch news aktuell

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