USA
25 Jahre seit Wiederaufnahme der Hinrichtungen in den USA
Bonn (ots)
Bitte beachten Sie die Sperrfrist: Donnerstag, 17. Januar 2002, 0.01 Uhr!
750 Gefangene seit 1977 hingerichtet / Todesstrafe leistet keinen konstruktiven Beitrag zur Bekämpfung schwerer Kriminalität / Aktueller Bericht von amnesty international zeigt willkürlichen, diskriminierenden und grausamen Charakter der Todesstrafe
Auch nach einem Vierteljahrhundert Todesstrafenpraxis in den USA gibt es keine Anzeichen dafür, dass die Todesstrafe einen konstruktiven Beitrag zur Bekämpfung der Kriminalität leistet. Sie richtet im Gegenteil schweren Schaden an und hat das internationale Ansehen der Vereinigten Staaten beschädigt. Darauf weist amnesty international zum 25. Jahrestag der Wiederaufnahme der Hinrichtungen am 17. Januar 2002 hin.
Der aktuelle Bericht "Arbitrary, discriminatory and cruel: An aide-mémoire to 25 years of judical killing" schildert 200 Fälle von Männern und Frauen, an denen die Todesstrafe vollstreckt wurde, seit Gary Gilmore am Morgen des 17. Januar 1977 in Utah erschossen wurde. Seine Hinrichtung war die Erste nach der Aufhebung des Todesstrafenmoratoriums im Juli 1976. 1972 hatte das Oberste Gericht der USA die Todesstrafe außer Kraft gesetzt, weil sich viele Verfahren als fehlerhaft und willkürlich erwiesen hatten. Vier Jahre später wurde die Todesstrafe wieder zugelassen, nachdem in einigen Bundesstaaten die einschlägigen Gesetze reformiert worden waren.
"Die USA sehen sich selbst als Hüter der Menschenrechte. Aber dieser Anspruch wird von der unnachgiebigen Verfolgung der Todesstrafe in den USA konterkariert", sagt Sumit Bhattacharyya, USA-Experte der deutschen Sektion von amnesty international. "In einem Zeitraum, in dem mehr als 60 Staaten die Todesstrafe abgeschafft haben, sind in den USA 750 Gefangene erschossen, vergast, gehängt, vergiftet oder auf dem elektrischen Stuhl hingerichtet worden. 600 von ihnen allein seit 1990," erläutert Bhattacharyya.
Der Bericht zeigt an zahlreichen Beispielen, wie willkürlich die Todesstrafe verhängt wird. So spielen rassische und geographische Unterschiede nach wie vor eine wichtige Rolle bei der Verhängung der Todesstrafe. 80 Prozent der über 750 seit 1977 Hingerichteten wurden wegen der Tötung eines Weißen zum Tode verurteilt, obwohl unter allen Mordopfern Schwarze und Weiße gleich stark vertreten sind. 80 Prozent aller Todesurteile wurden in den südlichen Bundesstaaten der USA vollstreckt, davon ein Drittel in Texas. Allein im Gerichtsbezirk Harris County wurden über 60 Todesurteile verhängt.
Immer wieder kommt es in Verfahren, die mit einem Todesurteil enden, zu Fehlurteilen. Mehr als 90 Verurteilte wurden seit 1977 aus dem Todestrakt entlassen, nachdem sich ihre Unschuld erwiesen hatte. Viele von ihnen hatten Jahre in der Todeszelle verbracht und standen kurz vor der Hinrichtung. Zu diesen Fehlurteilen kam es durch mangelhafte Verteidigung, Fehlverhalten der Staatsanwaltschaft und falsche Zeugenaussagen, die unter Druck abgelegt wurden.
"Die vergangenen 25 Jahre haben gezeigt, dass diese grausame, verrohende und unwiderrufliche Form der Bestrafung auch mit noch so viel Aufwand nicht von ihren fundamentalen Fehlern befreit werden kann. Für die USA ist es höchste Zeit, sich der modernen Welt anzuschließen und die Todesstrafe abzuschaffen," fordert Sumit Bhattacharyya. "Die politisch Verantwortlichen in den Vereinigten Staaten müssen sich fragen lassen, welchen messbaren Nutzen für die Gesellschaft diese Tötungen gebracht haben" so der ai-Experte.
Der Bericht schildert zahlreiche Fälle von Delinquenten, die seit 1977 hingerichtet wurden, darunter:
* 18 Gefangene, an denen die Todesstrafe vollstreckt wurde, obwohl sie zum Zeitpunkt der Tat noch minderjährig waren und internationale Rechtsnormen die Hinrichtung von Straftätern, die
zur Tatzeit jünger als 18 Jahre alt waren, untersagen;
- eine große Zahl von Verurteilten mit geistiger Behinderung oder schweren psychischen Erkrankungen;
- Dutzende von Afroamerikanern, die von Schwurgerichten verurteilt wurden, denen ausschließlich weiße Schöffen angehörten, obwohl schwarze Schöffen zur Verfügung standen;
- In über 25 Fällen blieb die Schuld des Delinquenten bis zum Schluss zweifelhaft;
- Zahlreiche Verurteilte wurden vor Gericht nicht angemessen rechtlich vertreten. Dazu gehören auch Fälle, in denen den Geschworenen entlastendes Material weitgehend oder vollständig vorenthalten wurde;
- 17 ausländischen Angeklagten wurde ihr Recht auf konsularischen Beistand versagt.
Weitere Informationen finden Sie ab 1.01 Uhr, 17.01.2002 unter: http://web.amnesty.org/ai.nsf/recent/AMR510032002?OpenDocument
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