EANS-Hauptversammlung: C-QUADRAT Investment AG
Einberufung zur
Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
-------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- 17.07.2018 Hinweisbekanntmachung gemäß § 3 Abs 4 Gesellschafter-Ausschlussgesetz und Einladung zu der am 17. August 2018 um 10.00 Uhr am Sitz der Gesellschaft, Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien stattfindenden 33. (außerordentlichen) Hauptversammlung der C-QUADRAT Investment AG Gemäß § 3 Abs 4 Gesellschafter-Ausschlussgesetz ("GesAusG") hat der Vorstand einer Aktiengesellschaft einen Hinweis auf die geplante Beschlussfassung zum Ausschluss der Minderheitsgesellschafter mindestens einen Monat vor dem Tag der Hauptversammlung zu veröffentlichen. Cubic (London) Limited, mit der Registrierungsnummer 09923021 Companies House, mit dem Sitz in London und der Geschäftsanschrift 1 Vine Street, London, England, W1J 0AH, hält über 98% der Aktien der Gesellschaft und hat gemäß § 1 Abs 1 GesAusG verlangt, dass die Hauptversammlung der Gesellschaft die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf die Cubic (London) Limited als Hauptgesellschafterin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt. Diese Beschlussfassung soll in der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 17.08.2018 erfolgen. TAGESORDNUNG 1. Beschlussfassung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre gemäß § 1 GesAusG und die Übertragung deren Aktien an der C-QUADRAT Investment AG auf den Hauptgesellschafter Cubic (London) Limited, London, Registrierungsnummer: 09923021 Companies House, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 2 GesAusG. Entsprechend dem Verlangen des Hauptaktionärs Cubic (London) Limited schlagen der Vorstand und der Aufsichtsrat der C-QUADRAT Investment AG gemäß § 108 Abs 1 AktG vor, dass in der außerordentlichen Hauptversammlung der C-QUADRAT Investment AG am 17.08.2018 nachstehender Beschluss gefasst wird: Die Aktien aller von dem Hauptgesellschafter Cubic (London) Limited, mit Sitz in London, und der Geschäftsanschrift 1 Vine Street, London, W1J 0AH, eingetragen unter der Registrierungsnummer 09923021, verschiedenen Aktionäre der C-QUADRAT Investment AG, mit dem Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgericht Wien zu FN 55148 a, werden gemäß § 1 Abs 1 Gesellschafter-Ausschlussgesetz (GesAusG) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf den Hauptgesellschafter Cubic (London) Limited übertragen. Der Hauptgesellschafter Cubic (London) Limited zahlt den Minderheitsaktionären kosten-, provisions- und spesenfrei eine Barabfindung in Höhe von EUR 60 pro Stückaktie der C-QUADRAT Investment AG. Die Barabfindung ist zwei Monate nach dem Tag fällig, an dem die Eintragung des Ausschlusses gemäß § 10 Unternehmensgesetzbuch (UGB) als bekannt gemacht gilt, und ist ab dem der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung folgendem Tag bis zur Fälligkeit mit jährlich zwei Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verzinsen. Die Kosten der Durchführung des Ausschlusses, insbesondere der Auszahlung der Barabfindung, trägt der Hauptgesellschafter Cubic (London) Limited. Unterlagen zum Gesellschafterausschluss und der Hauptversammlung Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs 5 GesAusG und § 108 Abs 3, 4 AktG folgende Unterlagen ab dem 17.07.2018 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.c-quadrat.at/Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich sind und abgerufen werden können: * Entwurf des Beschlussantrags der Hauptgesellschafterin über den Ausschluss, * Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft zum Tagesordnungspunkt 1, * gemeinsamer Bericht des Vorstands der C-QUADRAT Investment AG und der Cubic (London) Limited gemäß § 3 Abs 1 GesAusG, * Bewertungsgutachten der KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, * Bericht von Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft, Wien als gerichtlich bestellter sachverständiger Prüfer gemäß § 3 Abs 2 GesAusG, * Bericht des Aufsichtsrats der C-QUADRAT Investment AG gemäß § 3 Abs 3 GesAusG, * Jahresabschlüsse samt Anhang und Lageberichte der Gesellschaft für die letzten drei vollen Geschäftsjahre, somit für die Geschäftsjahre 2015, 2016 und 2017, * Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte sowie (konsolidierte) Corporate Governance-Berichte der Gesellschaft für die vollen Geschäftsjahre 2015, 2016 und 2017, * Der vollständige Text dieser Hinweisbekanntmachung und dieser Einberufung * Formular für die Erteilung (und den Widerruf) einer Vollmacht, * Rechte der Aktionäre. Die vorgenannten Unterlagen gemäß § 3 Abs 7 Satz 1 GesAusG werden auch in der Hauptversammlung aufliegen. Hinweis gemäß § 3 Abs 8 GesAusG Gemäß § 3 Abs 8 GesAusG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung auch über alle für den Ausschluss wesentlichen Angelegenheiten des Hauptgesellschafters Auskunft zu geben. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz des 07.08.2018, 24: 00 Uhr Wiener Zeit (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Es genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 13.08.2018 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss: * per Post: C-QUADRAT Investment AG, Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien, zH: Frau Mag. Kerstin Kienleitner, B.A.; * per Fax: C-QUADRAT Investment AG, Faxnummer: +43/1/51566-119, zH: Frau Mag. Kerstin Kienleitner, B.A.; * per SWIFT an die Adresse BKAUATWW3AGM, Message Type MT599 (unbedingt unter Angabe der ISIN AT0000613005). Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: * Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code); * Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen; * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000613005; * Depotnummer bzw eine sonstige Bezeichnung des Depots; * Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag (07.08.2018) beziehen und wird nur in deutscher oder in englischer Sprache entgegengenommen. Die Aktionäre werden durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen. Hinweise auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG Aktionäre, deren Anteil einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragsstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 29.07.2018 der Gesellschaft per Post an der Adresse C-QUADRAT Investment AG, zH: Frau Mag. Kerstin Kienleitner, B.A., Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien, oder per Email an rechtsabteilung@c-quadrat.com [rechtsabteilung@c-quadrat.com] zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre (5% des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Aktionäre, deren Anteil einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 07.08.2018 der Gesellschaft entweder per Post an C-QUADRAT Investment AG, zH: Frau Mag. Kerstin Kienleitner, B.A., Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien, oder per Fax an C-QUADRAT Investment AG, Faxnummer: +43/1/51566-119, zH: Frau Mag. Kerstin Kienleitner, B.A., oder per Email an rechtsabteilung@c-quadrat.com [rechtsabteilung@c- quadrat.com] zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG sind spätestens ab 17.07.2018 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.c-quadrat.com/Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich. Vertretung durch Bevollmächtigte Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 14.08.2018, bis 12 Uhr ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen einzulangen: Per Post: C-QUADRAT Investment AG, Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien, zH: Frau Mag. Kerstin Kienleitner, B.A.; per Fax: C-QUADRAT Investment AG, Faxnummer: +43/1/51566-119, zH: Frau Mag. Kerstin Kienleitner, B.A. oder per Email an rechtsabteilung@c-quadrat.com [rechtsabteilung@c-quadrat.com]. Ein Vollmachtformular (samt Formular zum Widerruf der Vollmacht) wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.c- quadrat.at/Investor Relations/Hauptversammlung abrufbar. Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs 3 AktG sinngemäß. Es wird weiters darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft, die Mitglieder des Vorstands bzw die Mitglieder des Aufsichtsrates eine ihr/ihnen für die Ausübung der Aktionärsrechte in der Hauptversammlung erteilte Stimmrechtsvollmacht nicht ausüben werden. Gäste Die Hauptversammlung ist das wesentliche Organ einer Aktiengesellschaft, da es das Forum für die Eigentümer der Gesellschaft - die Aktionäre - ist. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir aus einer Hauptversammlung keine Veranstaltung für Gäste machen können, so sehr wir auch ein solches Interesse an der C-QUADRAT Investment AG schätzen. Die Teilnahme von Gästen und Journalisten ist daher bei der kommenden Hauptversammlung nicht möglich. Für Rückfragen steht das Investor Relations Team gerne zur Verfügung (Tel.: +43 1 515 66 - 320, E-Mail: rechtsabteilung@c-quadrat.com [rechtsabteilung@c-quadrat.com]. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in 4.363.200 nennwertlose Stückaktien eingeteilt, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung daher 4.363.200 Stück. Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage der Depotbestätigung und eines gültigen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 09:30 Uhr. Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit, sofern diese nicht bereits an die Gesellschaft übermittelt wurde. Wien, im Juli 2018 Der Vorstand Rückfragehinweis: Mag. Andreas Wimmer Schottenfeldgasse 20 A-1070 Wien Tel.: +43 1 515 66 316 E-Mail: a.wimmer@investmentfonds.at www.c-quadrat.com Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Emittent: C-QUADRAT Investment AG Schottenfeldgasse 20 A-1070 Wien Telefon: +43 1 515 66-0 FAX: +43 1 515 66-159 Email: c-quadrat@investmentfonds.at WWW: www.c-quadrat.com ISIN: AT0000613005 Indizes: Börsen: Wien, Frankfurt Sprache: Deutsch
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