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Husten natürlich behandeln: Mit Thymian ein Kinderspiel
Frankfurt (ots)
Gesunde Kinder spielen und toben gerne draußen, besonders wenn im Frühjahr endlich wieder die Sonne scheint. Ausgelassene Bewegung an frischer Luft ist für die Kleinen gesund und stärkt die Abwehrkräfte des Körpers. Doch das unbeständige Frühlingswetter lässt fröhliche Kinderspiele oft mit nassen Füßen enden. Jede Mutter weiß es: Kalte Füße und nasse Kleider schwächen die Immunabwehr der Kleinen. Viren und Bakterien haben jetzt leichtes Spiel bei ihrem Angriff auf die Atemwege, Erkältungskrankheiten sind die häufige Folge.
Eine Infektion, die anfänglich auf die oberen Atemwege beschränkt war, kann sich rasch auch auf die unteren Atemwege ausweiten. Das Ende vom Lied ist ein quälender Husten, der das kranke Kind außerdem um den wertvollen "Gesundungsschlaf" bringt.
Besonders wirksam bei Husten und Erkältung sind die pflanzlichen Extrakte des Thymians. Die ätherischen Öle des Thymians, einer altbekannten Arznei- und Gewürzpflanze, wirken schleimlösend, entzündungshemmend und krampflösend. Werden diese Wirkstoffe über pflanzliche Hustensäfte wie z.B. Bronchicum verabreicht, sind sie doppelt wirksam. Zum einen regt Thymianöl die Schleimproduktion der infizierten Atemwege an, der Sekretstau und damit der Hustenreiz werden beseitigt. Zum anderen wirkt das ätherische Öl antibakteriell, denn der Wirkstoff gelangt über die Atemluft direkt an den Krankheitsherd in der Lunge. Das Abhusten wird erleichtert, die Ausbreitung der Krankheitskeime verhindert und der Hustenreiz gemildert. Die Beschwerden lindert zusätzlich ein warmes Wannenbad mit Thymianöl als Badezusatz. Der erholsame Schlaf kann sich wieder einstellen. Pflanzliche Medikamente mit Thymianextrakt unterstützen somit den wichtigen Heilungsprozess des Körpers auf sanfte Art und Weise.
Kinder vertragen pflanzliche Arzneimittel sehr gut, und schädliche Nebenwirkungen treten nicht auf. Daher sind diese Produkte mit ihrer bewährten und zuverlässigen Wirkung wie z.B. Bronchicum in der Apotheke rezeptfrei erhältlich. Pflanzliche Präparate gegen Erkältungskrankheiten werden bei Kindern unter 18 Jahren ohne Einschränkung vom Arzt auf Kassenrezept verschrieben.
Abdruck honorarfrei, Beleg erbeten. Frankfurt, 18. Februar 2000
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