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Komitee gegen den Vogelmord e. V.

Seeadler und Rotmilan bei Peine mit verbotenem Isektizid vergiftet- 5.000 Euro Belohnung für Hinweise auf die Täter

Seeadler und Rotmilan bei Peine mit verbotenem Isektizid vergiftet- 5.000 Euro Belohnung für Hinweise auf die Täter
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Peine/Hannover (ots)

Ein Seeadler und ein Rotmilan, die beide Ende April bei Ilsede (Landkreis Peine) tot aufgefunden wurden, wurden Opfer eines illegalen Giftköders. Das ist das Ergebnis der Untersuchung, die das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (Leibniz-IZW) im Auftrag der Polizei Peine durchführte. Die Vorgeschichte ergab den dringenden Verdacht einer Vergiftung. Dieser wurde jetzt durch die Ergebnisse der tierärztlichen Untersuchungen im Leibniz-IZW bestätigt, zu der auch die toxikologische Analyse der Rechtsmedizin der Universität Göttingen beitrug.

Der tote Adler wurde Ende April diesen Jahres in einem Getreidefeld nahe der Straße "Am Kalischacht" südlich von Ilsede gefunden. Bei dem Tier handelt es sich um ein adultes Männchen, dessen Ortsbewegungen im Rahmen eines Forschungsprojektes durch Leibniz-IZW Wissenschaftler:innen seit Juni 2019 mithilfe eines GPS-Senders aufgezeichnet wurden.

"Die Analyse der Positionsdaten ergab, dass der Adler die Nacht vom 18. zum 19. April 2023 in einem Wäldchen östlich von Velchede geschlafen hat. Am nächsten Morgen ist er dann zu den Denstorfer Teichen geflogen, vermutlich um nach Beute Ausschau zu halten. Da er dort offenbar keine Nahrung fand, ist er an Bettmar, Münstedt und Gadenstedt vorbei Richtung Westen geflogen, bis er den Giftköder in Ilsede entdeckte", so Projektleiter Oliver Krone vom Leibniz-IZW.

Nachdem der am Seeadler befestigte Sender anzeigte, dass sich der Vogel nicht mehr bewegte, fuhren Projektmitarbeiter:innen zu den letzten bekannten Koordinaten, wo sie den toten Seeadler direkt neben einem Fleischköder fanden. "Das Tier wies keine von außen erkennbaren Verletzungen auf. Bei dem Köder handelte es sich offenbar um Schlachtabfall, der mit einem Draht fest im Boden verankert war", berichtet Krone.

Da aufgrund der Fundumstände von einer Vergiftung auszugehen war, wurde nach Rücksprache mit dem "Komitee gegen den Vogelmord" die Polizei eingeschaltet. "Die Beamten waren schnell vor Ort und stellten den Köder und Seeadler sicher. Im Rahmen der Ermittlungen wurde außerdem ein toter Rotmilan sichergestellt, der rund einen Kilometer vom Fundort des Seeadlers entfernt von einem Spaziergänger gemeldet wurde", so Komiteesprecher Axel Hirschfeld.

Um dem Verdacht auf Vergiftung nachzugehen, wurden zusätzlich zu den veterinärpathologischen Untersuchungen am Leibniz-IZW Proben der beiden Greifvögel sowie des mutmaßlichen Giftköders an das Rechtsmedizinische Labor der Universität Göttingen geschickt. Dort wurden in allen Proben Rückstände von Carbofuran nachgewiesen. Carbofuran ist ein seit vielen Jahren in Deutschland verbotenes Insektizid, das für Vögel und Menschen auch in geringen Konzentrationen hochgefährlich ist.

"Damit steht fest, dass die Tiere gezielt vergiftet wurden", so Hirschfeld. Das Komitee gegen den Vogelmord hat eine Belohnung von 5.000 Euro für Informationen ausgesetzt, die zur Aufklärung des Falls führen. Hinweise zur Aufklärung nimmt die Polizei in Peine oder das Büro des Komitees in Bonn entgegen.

Vogelschützer Hirschfeld betont, dass es sich bei Wildtiervergiftungen um Straftaten mit erheblichen negativen Folgen für geschützte Arten handelt. "Die Dunkelziffer ist extrem hoch. Wir gehen davon aus, dass auf einen nachgewiesenen Fall rund 20 unentdeckte Sachverhalte kommen". Nach Angaben der bundesweiten Erfassungs- und Dokumentationsstelle für Greifvogelverfolgung und Artenschutzkriminalität (EDGAR) wurden bereits in den Jahren 2015, 2016 und 2019 mit Carbofuran vergiftete Rotmilane im Landkreis Peine entdeckt. Außerdem wurde 2019 bei Münstedt ein Habicht mit einer illegalen Netzfalle gefangen. Ob es eine Verbindung dieser Fälle zu dem nun aufgedeckten Fall gibt ist Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen.

Die gezielte Tötung wildlebender Greifvögel stellt eine Straftat nach dem Bundesnaturschutzgesetz dar und kann mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Erst Anfang dieser Woche wurde bekannt, dass ein Jäger aus dem Emsland wegen der Tötung eines Habichts vom Amtsgericht Lingen zu einer Geldstrafe sowie zum Entzug des Jagdscheins verurteilt wurde. Ein entsprechender Strafbefehl ist mittlerweile rechtskräftig.

Foto: Der tote Seeadler am Fundort, © Leibniz-IZW

Hintergrundmaterial: Zum Thema "Illegale Greifvogelverfolgung in Deutschland" hat das Komitee gegen den Vogelmord in diesem Monat eine 40-seitige Broschüre veröffentlicht. Das mit Unterstützung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) erstellte Heft kann hier heruntergeladen werden: https://www.komitee.de/media/leitfaden_greifvogelverfolgung_2023.pdf

Pressekontakt:

Dies ist eine gemeinsame Pressemeldung des Leibniz-IZW (Berlin) und des Komitees gegen den Vogelmord e.V. (Bonn)

Komitee gegen den Vogelmord e.V.: Axel Hirschfeld (Pressesprecher), Tel.: 0049 228 665521, Email: presse@komitee.de

Leibniz Institut für Zoo- und Wildtierforschung: Steven Seet (Leiter Wissenschaftskommunikation), Tel.: 0049 30 5168125, Email: seet@izw-berlin.de

Original-Content von: Komitee gegen den Vogelmord e. V., übermittelt durch news aktuell

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