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Vorsicht beim Software-Kauf – einige Händler bieten manipulierte Produkte an

München (ots)

Einzelbestandteile der Originalware werden jeweils
als eigene Lizenzen verkauft / Käufer erwerben kein urheberrechtlich
autorisiertes Produkt / Hersteller haben Anspruch auf Schadenersatz /
Kunden sollten Produkte sorgfältig prüfen
München, 1. September 2005 – Der Softwaremarkt wird immer mehr von
illegalen Produkten überschwemmt. Weil der Kopierschutz der Programme
in den letzten Jahren aber stark verbessert wurde, verlegen sich
Raubkopierer zunehmend auf die einfachere Methode der
Produktmanipulation. Das berichtet ComputerPartner in seiner
aktuellen Ausgabe (35/2005). Die Handelszeitschrift erklärt, welche
rechtlichen Folgen der Ein- oder Verkauf solcher Waren für Händler
und Endverbraucher hat und gibt Tipps zu Vorsichtsmaßnahmen.
Bei manipulierten Produkten handelt es sich um die Zerlegung von
Originalware in Einzelbestandteile. So sind laut ComputerPartner
einige Händler dazu übergegangen, originale Produkte auseinander zu
nehmen und die einzelnen Komponenten separat als „Lizenzen“ zu
verkaufen. Für den Einsatz auf seinem PC braucht der Endnutzer eine
urheberrechtliche Nutzungungsbefugnis. Diese erhalte er durch den
Erwerb eines solchen Einzelbestandteiles aber nicht, erklärt die
Rechtsanwältin Katharina Scheja in ComputerPartner. "Für Händler und
Endkunden gilt daher, dass das gelieferte oder gekaufte Produkt genau
begutachtet werden sollte. Geschieht dies nicht, kann es sein, dass
für viel Geld ‚nichts’ erworben wird und dazu noch Schadensersatz und
Unterlassungsansprüche der Hersteller drohen." Wer die
Produktveränderungen selbst vornimmt, müsse sogar mit einer
Freiheitsstrafe rechnen, so die Rechts-Expertin weiter.
Um unangenehme Folgen zu vermeiden, sollten Kunden den
Kaufgegenstand bei der Bestellung genau angeben und anschließend
kontrollieren, ob die Lieferung damit übereinstimmt. Verlässliche
Auskunft über die Vollständigkeit und Echtheit der Software geben die
Produktbeschreibungen auf den Webseiten der Hersteller. In
Zweifelsfällen sollten Käufer das Produkt zur Überprüfung an den
Hersteller schicken oder die Bezahlung verweigern, bis der Lieferant
eine Echtheitsbestätigung des Herstellers vorlegt.
Für Rückfragen:	
Marzena Fiok, Chefreporterin ComputerPartner,	
Tel. 089/ 360 08-361, Fax 089/ 360 86-389

Original-Content von: IDG ChannelPartner, übermittelt durch news aktuell

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