Vorsicht beim Software-Kauf einige Händler bieten manipulierte Produkte an
München (ots)
Einzelbestandteile der Originalware werden jeweils als eigene Lizenzen verkauft / Käufer erwerben kein urheberrechtlich autorisiertes Produkt / Hersteller haben Anspruch auf Schadenersatz / Kunden sollten Produkte sorgfältig prüfen
München, 1. September 2005 Der Softwaremarkt wird immer mehr von illegalen Produkten überschwemmt. Weil der Kopierschutz der Programme in den letzten Jahren aber stark verbessert wurde, verlegen sich Raubkopierer zunehmend auf die einfachere Methode der Produktmanipulation. Das berichtet ComputerPartner in seiner aktuellen Ausgabe (35/2005). Die Handelszeitschrift erklärt, welche rechtlichen Folgen der Ein- oder Verkauf solcher Waren für Händler und Endverbraucher hat und gibt Tipps zu Vorsichtsmaßnahmen.
Bei manipulierten Produkten handelt es sich um die Zerlegung von Originalware in Einzelbestandteile. So sind laut ComputerPartner einige Händler dazu übergegangen, originale Produkte auseinander zu nehmen und die einzelnen Komponenten separat als Lizenzen zu verkaufen. Für den Einsatz auf seinem PC braucht der Endnutzer eine urheberrechtliche Nutzungungsbefugnis. Diese erhalte er durch den Erwerb eines solchen Einzelbestandteiles aber nicht, erklärt die Rechtsanwältin Katharina Scheja in ComputerPartner. "Für Händler und Endkunden gilt daher, dass das gelieferte oder gekaufte Produkt genau begutachtet werden sollte. Geschieht dies nicht, kann es sein, dass für viel Geld nichts erworben wird und dazu noch Schadensersatz und Unterlassungsansprüche der Hersteller drohen." Wer die Produktveränderungen selbst vornimmt, müsse sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen, so die Rechts-Expertin weiter.
Um unangenehme Folgen zu vermeiden, sollten Kunden den Kaufgegenstand bei der Bestellung genau angeben und anschließend kontrollieren, ob die Lieferung damit übereinstimmt. Verlässliche Auskunft über die Vollständigkeit und Echtheit der Software geben die Produktbeschreibungen auf den Webseiten der Hersteller. In Zweifelsfällen sollten Käufer das Produkt zur Überprüfung an den Hersteller schicken oder die Bezahlung verweigern, bis der Lieferant eine Echtheitsbestätigung des Herstellers vorlegt.
Für Rückfragen: Marzena Fiok, Chefreporterin ComputerPartner, Tel. 089/ 360 08-361, Fax 089/ 360 86-389
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