EANS-Hauptversammlung: Oberbank AG
Ergebnisse zur Hauptversammlung
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Die Hauptversammlung der Oberbank AG, Linz (FN 79063w) vom 10.5.2010 hat folgende Beschlüsse gefasst:
Punkt 2 der Tagesordnung: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2009. Abstimmungsergebnis: ja 100,00%, nein 0,00%, Enthaltungen 0 Stimmen
Punkt 3 der Tagesordnung: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009. Entlastung des Vorstandes: Abstimmungsergebnis: ja 99,99%, nein 0,01%, Enthaltungen 300 Stimmen Entlastung des Aufsichtsrates: Abstimmungsergebnis: ja 99,99%, nein 0,01%, Enthaltungen 300 Stimmen
Punkt 4 der Tagesordnung: Wahlen in den Aufsichtsrat. Dr. Hermann Bell Abstimmungsergebnis: ja 100,00%, nein 0,00%, Enthaltungen 376 Stimmen Dr. Christoph Leitl Abstimmungsergebnis: ja 99,97%, nein 0,03%, Enthaltungen 460 Stimmen Dr. Herbert Walterskirchen Abstimmungsergebnis: ja 100,00%, nein 0,00%, Enthaltungen 760 Stimmen DDr. Waldemar Jud Abstimmungsergebnis: ja 99,99%, nein 0,01%, Enthaltungen 544 Stimmen
Punkt 5 der Tagesordnung: Wahl des Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2011. Abstimmungsergebnis: ja 99,99%, nein 0,01%, Enthaltungen 676 Stimmen
Punkt 6 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den Widerruf der in der 128. ordentlichen Hauptversammlung vom 27. Mai 2008 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gem. § 65 Abs.1 Z 7 AktG im unausgenützten Umfang unter gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien bis zu 5 % des Grundkapitals auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der 130. ordentlichen Hauptversammlung zum Zweck des Wertpapierhandels gemäß § 65 Abs. 1 Z 7 AktG. Abstimmungsergebnis: ja 99,98%, nein 0,02%, Enthaltungen 376 Stimmen
Punkt 7 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den Widerruf der in der 128. ordentlichen Hauptversammlung vom 27. Mai 2008 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gem. § 65 Abs.1 Z 4 AktG im unausgenützten Umfang unter gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerbs eigener Aktien zum Zweck des Angebotes an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes oder Aufsichtsrates der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmens zum Erwerb gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 AktG bis zu 5 % des Grundkapitals auf die Dauer 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der 130. ordentlichen Hauptversammlung. Abstimmungsergebnis: ja 99,98%, nein 0,02%, Enthaltungen 376 Stimmen
Punkt 8 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den Widerruf der in der 129. ordentlichen Hauptversammlung vom 27. Mai 2009 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gem. § 65 Abs.1 Z 8 AktG im unausgenützten Umfang unter gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes zum zweckneutralen Erwerb eigener Aktien bis zu 10 % des Grundkapitals gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG auf die Dauer 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der 130. ordentlichen Hauptversammlung. Abstimmungsergebnis: ja 99,98%, nein 0,02%, Enthaltungen 376 Stimmen
Punkt 9 der Tagesordnung: Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung an die geänderten gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere an das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 in den §§ 7, 16, 18, 19, 20, 21, 24, 27, 28 und 29. Abstimmungsergebnis: ja 100,00%, nein 0,00%, Enthaltungen 376 Stimmen
Die gegenständlichen Beschlüsse wurden auch auf der Website des Unternehmens {www.oberbank.at}[HYPERLINK: http://www.oberbank.at] veröffentlicht.
Rückfragehinweis: Oberbank AG Mag. Gerald Straka 0043 / 732 / 7802 - 7221 gerald.straka@oberbank.at
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
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Oberbank AG
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Branche: Banken
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