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Oberbank AG

EANS-Hauptversammlung: Oberbank AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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EINLADUNG
zu der am Dienstag, dem 14. Mai 2013, um 10.00 Uhr
im Donauforum der Oberbank AG, 4020 Linz, Untere Donaulände 28,
stattfindenden
133. ordentlichen Hauptversammlung 
der Aktionäre der Oberbank AG


TAGESORDNUNG


1.      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für
das Geschäftsjahr 2012 mit dem Bericht des Aufsichtsrates sowie des Corporate
Governance Berichtes; Vorlage des Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2012

2.      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des
Geschäftsjahres 2012

3.      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und
des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012

4.      Wahlen in den Aufsichtsrat


5.      Wahl des Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2014

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen sind spätestens am 23. April 2013 auf der Internetseite der
Gesellschaft unter {www.oberbank.at}[HYPERLINK: http://www.oberbank.at]
zugänglich:

* Jahresabschluss mit Lagebericht,
* Corporate Governance-Bericht,
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
* Vorschlag für die Gewinnverwendung,
* Bericht des Aufsichtsrates,
jeweils für das Geschäftsjahr 2012;
* Beschlussvorschläge 
* Lebensläufe und Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat
zu TOP 4 gemäß § 87 Abs. 2 AktG
* Formular für die Erteilung einer Vollmacht
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht
* Vollständiger Text dieser Einladung

Die oben genannten Unterlagen liegen spätestens ab 23. April 2013 zur Einsicht
der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 4020 Linz, Untere
Donaulände 28, Abteilung Sekretariat & Kommunikation, Herr Mag. Pachinger, auf.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift
dieser Unterlagen zugesandt.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONäRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 23. April 2013 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 4020 Linz, Untere Donaulände 28, Abteilung Sekretariat & Kommunikation,
Herr Mag. Andreas Pachinger, zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft
genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die
zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein
darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen
in Textform spätestens am 2. Mai 2013 der Gesellschaft entweder per Telefax an
+43 732 785812 oder per Post an 4020 Linz, Untere Donaulände 28, Abteilung
Sekretariat & Kommunikation, Herr Mag. Andreas Pachinger, oder per E-Mail
{sek@oberbank.at}[HYPERLINK: mailto:sek@oberbank.at], wobei das Verlangen in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den
Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt
bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110
und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
{www.oberbank.at}[HYPERLINK: http://www.oberbank.at] zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 4. Mai
2013 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.


depotverwahrte Inhaberaktien

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft
spätestens am 8. Mai 2013 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen
zu gehen muss:

Per Post oder Boten:    Oberbank AG

        Abteilung ZSP/WV2
        z.H. Herrn Markus Zehethofer
        Untere Donaulände 28
        4020 Linz

Oder

Per Telefax:    +43 732 77 89 40

oder

Per E-Mail:     {markus.zehethofer@oberbank.at}[HYPERLINK:
mailto:markus.zehethofer@oberbank.at], wobei die Depotbestätigung,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.


Die Depotbestätigungen können nicht per SWIFT übermittelt werden (§ 262 Abs. 20
AktG).

nicht depotverwahrte Inhaberaktien 

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens am
8. Mai 2013 ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen zu gehen
muss.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN,
* Depotnummer, anderenfalls eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben
genannten Nachweisstichtag 4. Mai 2013 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMäCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden. 

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Montag, 13. Mai 2013, 15.00
Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post        Oberbank AG

        Abteilung Sekretariat & Kommunikation
        z.H. Frau Kerstin Gahleitner
        Untere Donaulände 28
        4020 Linz


Per Telefax:    +43 732 78-58 12

Per E-Mail:      sek@oberbank.at, wobei die Vollmacht in Textform, 
        beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
Persönlich:     bei Registrierung zur Hauptversammlung 
        am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird auf
Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.oberbank.at abrufbar.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Die Übermittlung der Vollmacht per SWIFT ist
unzulässig (§ 262 Abs. 20 AktG).

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 86.349.375,-- und ist eingeteilt in 25.783.125
Stamm-Stückaktien und 3.000.000 Vorzugs-Stückaktien. Jede Stamm-Stückaktie
gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 10.515 Stamm-Stückaktien als eigene Aktien. Hieraus stehen ihr
keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 25.772.610.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden
und sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage der Depotbestätigung bzw.
eines gültigen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.30 Uhr.

Linz, im April 2013

Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Oberbank AG
Mag. Andreas Pachinger
0043 / 732 / 7802 - 7460
 
andreas.pachinger@oberbank.at

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Oberbank AG
             Untere Donaulände  28
             A-4020 Linz
Telefon:     +43(0)732/78 02-0
FAX:         +43(0)732/78 58 10
Email:        sek@oberbank.at
WWW:      www.oberbank.at
Branche:     Banken
ISIN:        AT0000625108, AT0000625132
Indizes:     WBI
Börsen:      Geregelter Freiverkehr: Wien 
Sprache:    Deutsch

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