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Oberbank AG

EANS-Hauptversammlung: Oberbank AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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EINLADUNG[1]

zu der am Dienstag, dem 19. Mai 2015 um 10.00 Uhr

im Donauforum der Oberbank AG, 4020 Linz, Untere Donaulände 28,

stattfindenden

135. ordentlichen Hauptversammlung

der Aktionäre der Oberbank AG

TAGESORDNUNG
 
1.      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für
das Geschäfts­jahr 2014 mit dem Bericht des Aufsichtsrates sowie des Corporate
Gover­nance Berichtes; Vorlage des Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2014
 
2.      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des
Geschäftsjahres 2014
 
3.      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und
des Auf­sichtsrates für das Geschäftsjahr 2014
 

4.      Wahlen in den Aufsichtsrat
 
5.      Wahl des Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2016
 
6.      Beschlussfassung über
a)        den Widerruf der in der 132. ordentlichen Hauptversammlung vom 8. Mai

2012 erteilten Ermächtigung des Vorstandes, binnen fünf Jahren ab Eintra­gung
der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch - allenfalls in mehreren
Tranchen - das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen um bis zu EUR
9.375.000,-- durch Ausgabe von bis zu 3.125.000 Stück auf Inhaber lautende
Stamm-Stückaktien zu erhöhen und den Ausgabekurs so­wie die Ausgabebedingungen
im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat fest­zusetzen, im_bisher_nicht_ausgenützten
Umfang, unter gleichzeitiger Er­mächtigung des Vorstandes, binnen fünf Jahren ab
Eintragung der entspre­chenden Satzungsänderung im Firmenbuch - allenfalls in
mehreren Tran­chen - das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen um bis
zu EUR 10.500.000,-- durch Ausgabe von bis zu 3.500.000 Stück auf Inhaber
lautende Stamm-Stückaktien zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die
Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen;
b)        Ermächtigung des Aufsichtsrates, Änderungen der Satzung, die sich
durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu
beschlie­ßen und

c)         die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 Abs. (3).
 
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
 

Folgende Unterlagen sind spätestens am 28. April 2015 auf der Internetseite der
Gesell­schaft unter www.oberbank.at zugänglich:

· Jahresabschluss mit Lagebericht,


· Corporate Governance-Bericht,
· Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
· Vorschlag für die Gewinnverwendung,
· Bericht des Aufsichtsrates,
  jeweils für das Geschäftsjahr 2014;
· Beschlussvorschläge
· Lebensläufe und Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat
zu TOP 4 gemäß § 87 Abs. 2 AktG
· Satzungsgegenüberstellung
· Formular für die Erteilung einer Vollmacht
· Formular für den Widerruf einer Vollmacht
· Vollständiger Text dieser Einladung
 
Die oben genannten Unterlagen liegen auch spätestens ab 28. April 2015 zur
Einsicht der Ak­tionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 4020
Linz, Untere Donaulände 28, Abteilung Sekretariat & Kommunikation, Herr Mag.
Pachinger, auf.
 
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift
dieser Unterlagen zugesandt.
 
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre GEM. §§ 109, 110, 118 und 119 AktG
 
Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
min­destens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung ge­setzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 28. April 2015 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 4020 Linz, Untere Do­naulände 28, Abteilung Sekretariat & Kommunikation,
Herr Mag. Andreas Pachinger, zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft
ge­nügt die Vorlage einer Depotbestäti­gung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeit­punkt der Vorlage bei
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der
übri­gen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausfüh­rungen zur
Teilnahme­berechtigung verwiesen.
 
Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begrün­dung
übermit­teln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der
Inter­netseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen
in Text­form spätestens am 7. Mai 2015 der Gesellschaft entweder per Telefax an
+43 732 78-58 12 oder per Post an 4020 Linz, Untere Donaulände 28, Abteilung
Sekretariat & Kommunika­tion, Herr Mag. Andreas Pachinger, oder per E-Mail 
sek@oberbank.at, wo­bei das Verlan­gen in Text­form, beispielsweise als PDF, dem
E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Für den Nachweis der
Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärs­rechtes ge­nügt die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesell­schaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hin­sichtlich der übrigen
Anforde­rungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausfüh­rungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
 
Auskunftsrecht
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegen­heiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tages­ordnungspunktes erforderlich ist.
 
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110
und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.oberbank.at zugäng­lich.
 
Anträge in der Hauptversammlung
 
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt,
in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.
Vorausset­zung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der
Einberufung.
 
Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptver­samm­lung
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 9. Mai
2015 (Nachweisstichtag).
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Ak­tionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
 
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, die der Gesellschaft spä­testens am 13. Mai 2015, 24.00 Uhr (MESZ),
aus­schließ­lich unter einer der nachgenannten Adressen zuge­hen muss,
nachzuweisen:
 

Per Post oder Boten: Oberbank AG
                     Abteilung ZSP/WV2
                     z.H. Herrn Markus Zehethofer
                     Untere Donaulände 28
                     4020 Linz
 
Per Telefax:         +43 732 77 89 40
 

Per SWIFT:OBKLAT2L
Message Type MT598; unbedingt bei Stammaktien ISIN AT0000625108 und bei
Vorzugsaktien ISIN T0000625132 angeben
 
Per E-Mail:  markus.zehethofer@oberbank.at, wobei die Depotbestätigung,  
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
 
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitglied­staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
· Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (BIC),
· Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
· Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN,
· Depotnummer, anderenfalls eine sonstige Bezeichnung,
· Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
 
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben
genannten Nachweisstichtag 9. Mai 2015 beziehen.
 
Depotbestätigungen werden in deutscher oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
 
Vertretung durch Bevollmächtigte
 
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
 
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden.
 
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Montag, 18. Mai 2015, 15.00
Uhr (MESZ), ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
 

Per Post   Oberbank AG
           Abteilung Sekretariat & Kommunikation
           z.H. Frau Kerstin Gahleitner
           Untere Donaulände 28
           4020 Linz
 

Per Telefax:   +43 732 78-58 12
 
Per E-Mail:    sek@oberbank.at, wobei die Vollmacht in Textform,       
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
 
Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
Persönlich:   bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
 
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht ist auf
der Internetseite der Gesellschaft unter www.oberbank.at abrufbar.
 
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.
 
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
 
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Ge­sellschaft EUR 86.349.375,-- und ist eingeteilt in 25.783.125 Stamm-
Stückaktien und 3.000.000 Vorzugs-Stückaktien. Jede Stamm-Stückaktie gewährt
eine Stimme. Die Ge­sellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversamm­lung 9.405 Stamm-Stückaktien als eigene Aktien. Hieraus stehen ihr
keine Rechte zu. 205 Stück-Stammaktien sind gemäß § 67 iVm § 262 Abs. 29 AktG
für kraftlos erklärt. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt
demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 25.773.515.
 
Der Vorstand hat mit Beschluss vom 23. März 2015 mit Zustimmung des
Aufsichtsrates in Ausnützung des in der 132. ordentlichen Hauptversammlung vom
8. Mai 2012 be­schlossenen genehmigten Kapitals eine Erhöhung des Grundkapitals
um bis zu EUR 5.756.625 auf bis zu EUR 92.106.000 durch Ausgabe von bis zu
1.918.875 auf Inhaber lautende neue Stamm-Stückaktien gegen Bareinzahlung
beschlossen, die Festle­gung des endgültigen Ausmaß der Kapitalerhöhung einer
weiteren Beschlussfassung vorbehalten und strebt die Eintragung dieser
Kapitalerhöhung im Firmenbuch vor dem Nachweisstichtag an, sodass im Falle der
rechtzeitigen Eintragung der Kapitalerhöhung im Firmenbuch die durch diese
Kapitalerhöhung neu geschaffenen Aktien in der 135. ordentlichen
Hauptversammlung stimmberechtigt sein werden und sich somit die Anzahl der
stimmberechtigten Aktien entsprechend erhöht.
 
Einlass und Registrierung
 
Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt um 9.30 Uhr. Bei der Registrierung ist
ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.
_
Linz, im April 2015
 
Der Vorstand
 

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[1] Ausschließlich der in deutscher Sprache veröffentlichte Text der
nachstehenden Bekanntmachung ist rechtsverbindlich.


Rückfragehinweis:
Oberbank AG
Mag. Andreas Pachinger
0043 / 732 / 7802 - 37460
 
andreas.pachinger@oberbank.at

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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             Untere Donaulände  28
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Original-Content von: Oberbank AG, übermittelt durch news aktuell

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