EANS-News: Oberbank AG
Aktienrückkauf
-------------------------------------------------------------------------------- Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent/Meldungsgeber verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Aktienrückkauf Veröffentlichung des Beschlusses, von Rückkaufermächtigungen Gebrauch zu machen und Veröffentlichung des Rückkaufprogramms der Oberbank AG Veröffentlichung gemäß § 82 Abs. 8 und 9 BörseG iVm §§ 2, 4 und 5 VeröffentlichungsV 2002 Der Vorstand der Gesellschaft hat am 3. Juni 2015 beschlossen, von den in der Hauptversammlung vom 13. Mai 2014 erteilten Ermächtigungen zum Aktienrückkauf für ein Angebot dieser Aktien im Rahmen von Mitarbeiteraktionen und für Vorstandsvergütungen in Aktien gem. § 39b BWG Gebrauch zu machen und beschließt weiters ein Programm zum Rückkauf eigener Aktien entsprechend dem folgenden Rückkaufprogramm; dieser Beschluss sowie das Rückkaufprogramm werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 82 Abs 8 und 9 BörseG und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2002 veröffentlicht: 1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 13. Mai 2014. 2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 13. Mai 2014 via euro adhoc und auf der Internetseite der Gesellschaft www.oberbank.at. 3. Beginn des Rückkaufprogramms: 11. Juni 2015; voraussichtliche Dauer bis 19. Juni 2015. 4. Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautende Stammaktien der Oberbank AG. 5. Beabsichtigt ist der Rückerwerb von bis zu 86.000 Stück Stammaktien der Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft von ca. 0,31 % und am gesamten Grundkapital von ca. 0,28 %. 6. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% unterschreiten, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% übersteigen. 7. Der Rückkauf erfolgt über die Börse und/oder unter Beachtung der aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb der Börse. Zweck des Rückkaufs ist in erster Linie, diese Aktien zur Deckung der von der Gesellschaft beschlossenen Mitarbeiteraktion 2015 und für die Vorstandsvergütung (variabler Anteil der Vorstandsvergütung gem. § 39b BWG in Aktien) zu verwenden. Der Vorstand behält sich vor, die zurückgekauften Aktien auch für den Zweck einer künftigen Ausweitung der Mitarbeiteraktion, für künftige Mitarbeiteraktionen bzw. für Vorstandsvergütungen gem. § 39b BWG in Folgejahren zu verwenden. 8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine 9. Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2002 im Internet über die Homepage der Gesellschaft, www.oberbank.at, zu erfüllen. Linz, am 05. Juni 2015 Der Vorstand Rückfragehinweis: Oberbank AG Mag. Stefan Haasbauer 0043 / 732 / 7802 - 37429 stefan.haasbauer@oberbank.at Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Unternehmen: Oberbank AG Untere Donaulände 28 A-4020 Linz Telefon: +43(0)732/78 02-0 FAX: +43(0)732/78 58 10 Email: sek@oberbank.at WWW: www.oberbank.at Branche: Banken ISIN: AT0000625108, AT0000625132 Indizes: WBI Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien Sprache: Deutsch
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