EANS-Stimmrechte: Oberbank AG
Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 93
BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
-------------------------------------------------------------------------------- Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Veröffentlichung gemäß § 93 BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Angaben zu den Mitteilungspflichtigen: BKS Bank AG, Klagenfurt, Österreich Bank für Tirol und Vorarlberg AG, Innsbruck, Österreich Wüstenrot Wohnungswirtschaft reg. Gen. m.b.H., Salzburg, Österreich Gemäß § 93 Abs. 2 BörseG gibt die Oberbank AG bekannt, dass ihr das Aktionärssyndikat der Oberbank AG (bestehend aus BKS Bank AG, Bank für Tirol und Vorarlberg AG und Wüstenrot Wohnungswirtschaft reg. Gen. m.b.H.) sowie die Wüstenrot Wohnungswirtschaft reg. Gen. m.b.H. am 5.10.2015 gemäß §§ 91 ff BörseG Folgendes mitgeteilt hat: Gemäß §§ 91ff BörseG teilen wir Ihnen mit, dass das Aktionärssyndikat der Oberbank AG, bestehend aus BKS Bank AG (BKS), Bank für Tirol und Vorarlberg AG (BTV) und Wüstenrot Wohnungswirtschaft reg. Gen. m.b.H. (die ?Syndikatsmitglieder"), aufgrund der im September 2015 vorgenommenen Kapitalerhöhung der Oberbank AG folgende Schwellen unterschritten hat: Anzahl Stimmrechte/Prozent Anzahl Stimmrechte/ Prozent VOR Kapitalerhöhung NACH Kapitalerhöhung BKS 4.978.558 / 17,97% 4.978.558 / 17,03% BTV 5.043.119 / 18,20 % 5.063.940 / 17,32 % Wüstenrot 1.410.022 / 5,09% 1.445.272 / 4,94% Summe Syndikat 11.431.699 / 41,26% 11.487.770 / 39,29% Aufgrund der zwischen den Syndikatsmitgliedern abgeschlossenen Syndikatsvereinbarung mit Stimmbindung (das?Syndikat") sind die von jedem einzelnen der Syndikatsmitglieder unmittelbar oder mittelbar an Oberbank AG gehaltenen Stimmrechtsanteile den jeweils anderen Syndikatspartnern gemäß § 92 Z 1 BörseG wechselseitig zuzurechnen. Das Syndikat hat dadurch hinsichtlich der dem Syndikat gemäß §§ 91 und 92 BörseG zurechenbaren Stimmrechte die Stimmrechtsschwelle von 40% unterschritten. Wüstenrot Wohnungswirtschaft reg. Gen. m.b.H. hat dadurch hinsichtlich Wüstenrot Wohnungswirtschaft reg. Gen. m.b.H. gemäß § 91 BörseG zurechenbaren Stimmrechten die Stimmrechtsschwelle von 5% unterschritten. BKS hat dadurch hinsichtlich BKS gemäß § 91 BörseG zurechenbaren Stimmrechten keine Stimmrechtsschwellen unterschritten, erreicht oder überschritten. BTV hat dadurch hinsichtlich BTV gemäß § 91 BörseG zurechenbaren Stimmrechten keine Stimmrechtsschwellen unterschritten, erreicht oder überschritten. Die Veränderung der Stimmrechte und die Erhöhung des Grundkapitals sind am 2.10.2015 wirksam geworden. Die gegenständliche Meldung erfolgt für das Syndikat der Oberbank AG als auch für die einzelnen Syndikatsmitglieder, nämlich der BKS Bank AG, der Bank für Tirol und Vorarlberg AG und der Wüstenrot Wohnungswirtschaft reg. Gen. m.b.H. Rückfragehinweis: Oberbank AG Mag. Gerald Straka 0043 / 732 / 7802 - 37221 gerald.straka@oberbank.at Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Emittent: Oberbank AG Untere Donaulände 28 A-4020 Linz Telefon: +43(0)732/78 02-0 FAX: +43(0)732/78 58 10 Email: sek@oberbank.at WWW: www.oberbank.at Branche: Banken ISIN: AT0000625108, AT0000625132 Indizes: WBI Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien Sprache: Deutsch
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