Gut zu wissen: Tipps für den Alltag
Winterschuhe für das Auto
Im Winter an die Reifen denken
Coburg (ots)
Seit dem vergangenen Jahr ist es amtlich, jetzt wird es wieder wichtig: Der Gesetzgeber hat die Straßenverkehrsordnung in Bezug auf Winterreifen geändert. In Paragraph zwei heißt es: Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung. Wer sich daran nicht hält, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro. Und kommt es durch die mangelhafte Bereifung zu Behinderungen kostet das sogar 40 Euro und bringt zusätzlich einen Punkt in Flensburg.
Auch wenn der Gesetzgeber Winterreifen nicht zwingend vorschreibt, sprechen, so die HUK-COBURG Versicherungsgruppe, gute Gründe dafür. Da ist zum einen die Sicherheit im Straßenverkehr. Winterreifen greifen in Matsch oder frisch gefallenen Schnee einfach besser und stehen damit für bessere Fahreigenschaften. Hinzu kommt, wer auf winterlichen Straßen mit Sommerreifen unterwegs ist, anscheinend völlig korrekt fährt und in einen Unfall verwickelt wird, muss trotzdem oft mit einer Mitschuld rechnen. Und zwar immer dann, wenn es durch die unangemessene Bereifung zum Unfall kam.
Beispiel: Herr Meier nimmt Herrn Müller die Vorfahrt. Im Nachhinein stellt sich oft heraus, dass die Sommerreifen im Schnee nicht richtig gegriffen haben, und sich dadurch der Bremsweg verlängert hat. Für Herrn Müller kann das teuer werden, denn die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung trägt nur einen Teil seines Schadens. Ohne Vollkasko-Versicherung muss er den Rest selber bezahlen.
Auch in Österreich gibt es für Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen keine generelle Pflicht in der kalten Jahreshälfte mit Winterreifen zu fahren. Aber bei extremen Schneeverhältnissen und in bestimmten Regionen gibt es ein Durchfahrtsverbots-Schild mit dem Zusatz "Ausgenommen für Fahrzeuge mit Winterausrüstung". Wer dann auf seine Sommerreifen keine Schneeketten aufziehen kann oder ohne Winterreifen (in Radialbauart) unterwegs ist, muss umkehren. Wichtig auch: Die Profiltiefe der Winterreifen muss in Österreich mindestens vier Millimeter betragen.
Noch eines zum Thema Schneeketten: Gerade im Gebirge gibt es Strecken, die man nur mit aufgezogenen Schneeketten befahren darf. Das Schild "Schneeketten vorgeschrieben" verweist darauf. Winterreifen alleine reichen hier nicht aus.
In der Schweiz sieht es ähnlich aus: Es gibt keine generelle Winterreifen-Pflicht, doch bei entsprechenden Witterungsverhältnissen können Winterreifen für bestimmte Streckenabschnitte und Regionen vorgeschrieben sein. Auch in Frankreich sind Winterreifen nicht generell vorgeschrieben, doch kann es einen auch hier auf Gebirgsstraßen passieren, dass Hinweisschilder plötzlich Winterreifen erfordern.
Auch als MP3-Format im Internet unter www.huk.de zum Downloaden.
Ansprechpartnerin: Karin Benning HUK-COBURG Pressestelle T 0 95 61/96-20 84 Mail Karin.Benning@huk-coburg.de
HUK-COBURG Pressestelle Bahnhofsplatz 96444 Coburg Tel: 09561 96-2080/81/82 Fax: 09561 96-3680 presse@huk-coburg.de http://www.huk.de
Leitung:Alois Schnitzer
Original-Content von: HUK-COBURG, übermittelt durch news aktuell