Gut zu wissen: Tipps für den Alltag
Hinfallen erlaubt
Gut versichert auf die Piste
Coburg (ots)
Winterurlaub: Sonne, Schnee und Spaß pur? Die Realität sieht leider oft anders aus: Jahr für Jahr verunglücken Tausende von Skiläufern auf den Pisten und müssen im Krankenhaus behandelt werden. Das kann teuer werden, warnt die HUK-COBURG.
Wer die Berge im benachbarten Ausland herunterwedelt und sich verletzt, muss auch dort ins Krankenhaus. Zwar hat Deutschland mit den meisten europäischen Staaten ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen, das gesetzlich Versicherten eine kostenfreie Behandlung im Krankenhaus oder beim Arzt garantiert, doch behandeln viele Ärzte - besonders in Österreich - nur privat. Schon ein glatter Bruch und ein paar Tage Krankenhaus können mit 2.000 Euro zu Buche schlagen. Dazu kommt dann noch der Transport von der Piste ins Krankenhaus. Hier reicht die Spanne von rund 800 Euro mit einem Krankenwagen bis zu mehreren tausend Euro mit einem Hubschrauber.
Aus dem Urlaub zurück muss der Verunglückte die Privat-Rechnung bei seiner deutschen Krankenkasse einreichen. Die ersetzt aber nur das, was die Behandlung in Deutschland gekostet hätte. In der Regel reicht das nicht aus. Ohne Auslandsreise-Krankenversicherung bleibt der Verunglückte auf den Mehrkosten für die private Behandlung sitzen.
Gefahr lauert auch an anderer Stelle: Wer dem Rausch der Geschwindigkeit verfällt, dabei sogar die Verkehrsregeln der Piste (Fis-Verhaltensregeln) vergisst, und einen Unfall verursacht, muss haften. Mit einem Paar neuer Skier ist es da oft nicht getan. Wurde jemand verletzt, können sich Behandlungskosten, Schmerzensgeld oder auch Verdienstausfall schnell summieren. Bleiben vielleicht sogar schwerwiegende dauerhafte Schäden zurück, können auch lebenslange Rentenzahlungen fällig werden. Ohne private Haftpflichtversicherung muss der Schädiger das alles aus dem eigenen Portemonnaie bezahlen.
Unfallopfer braucht Geld
Eine fehlende Haftpflicht-Versicherung kann vor allem auch für das Opfer böse Folgen haben. Denn reicht das Privatvermögen des Unfallverursachers nicht aus, um die Ansprüche des Geschädigten zu erfüllen, geht der leer aus. Und die Erfahrung zeigt, gerade wenn dauerhafte Schäden zurückbleiben, braucht man Geld. Oft muss das Leben umorganisiert, vielleicht sogar Wohnung oder Haus behindertengerecht ausgebaut werden. Im Invaliditätsfall hilft eine private Unfallversicherung. Sie zahlt übrigens unabhängig davon, ob das Opfer durch den Unfallverursacher entschädigt wird oder nicht.
Ansprechpartnerin:
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