Neu: Rechtsschutzversicherung der HUK-COBURG jetzt mit Schadenfreiheitssystem
Coburg (ots)
Eine neue und für die Branche innovative Rechtsschutzversicherung mit einem Schadenfreiheitssystem bietet die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung ab dem 1. Oktober 2008 an. Die Beiträge für die neuen Angebote bleiben stabil und werden zum Teil sogar bis zu sechs Prozent gesenkt.
Im neuen Schadenfreiheitssystem der HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung wirkt die Schadenfreiheit über die Selbstbeteiligung im Schadenfall. Je länger der Vertrag schadenfrei bleibt, desto geringer ist der Selbstbehalt. Die zu Vertragsbeginn vereinbarte Selbstbeteiligung von 150 Euro pro Schadenfall reduziert sich nach zwei Jahren um 50 Euro, nach vier schadenfreien Jahren um weitere 50 Euro. Nach sechs schadenfreien Jahren fällt im Schadenfall keine Selbstbeteiligung mehr an. Schadenfälle führen zu einer Rückstufung, allerdings sind Selbstbeteiligungen von mehr als den ursprünglich vereinbarten 150 Euro erst dann vorgesehen, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb kurzer Zeit mehrere Versicherungsfälle meldet. Die höchste Selbstbeteiligung beträgt 300 Euro.
Der Versicherte kann allerdings eine Rückstufung im Schadenfall vermeiden, wenn ein von der HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung empfohlener Anwalt beauftragt wird . Die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung reagiert damit auf immer wieder artikulierte Kundenwünsche nach einem solchen Service: Sie versteht sich künftig nicht mehr nur als reiner Kostenerstatter, sondern als Lotse durch den Rechtsschutzfall, und kümmert sich noch stärker um die Anliegen der Versicherungsnehmer. Zudem erwartet sie von der verstärkten Zusammenarbeit mit sachkundigen Anwälten auch Kostenersparnisse durch effizientere Abläufe wie zum Beispiel durch elektronische Kommunikation.
Weitere Verbesserungen im neuen Tarif betreffen die HUK-COBURG Rechtsberatung. Sie bietet dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit, sich einen telefonischen Rat durch eine unabhängige Anwaltskanzlei einzuholen. Risikoausschlüsse gelten dabei nicht, und auch der Rechtsschutzfall muss noch nicht eingetreten sein. Diese telefonische Rechtsberatung kann kostspielige Rechtsstreitigkeiten bereits im Vorfeld vermeiden helfen. Deshalb wird die Rechtsberatung jetzt ohne Mehrbeitrag in alle Pakete des Privat-Rechtsschutzes, beispielsweise den Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz und den Rechtsschutz60 integriert. Lediglich in der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung bleibt es bei einem Mehrbeitrag für den Einschluss der Rechtsberatung.
Die Beiträge bleiben trotz der Verbesserungen unverändert. Der Beitrag im Normaltarif für die besonders häufig gewählte Kombination Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz wird sogar um rund sechs Prozent auf 197,90 Euro gesenkt. Damit will die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung ihre Preisführerschaft weiter ausbauen.
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