HUK-COBURG-Leben: Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung deutlich verbessert
Coburg (ots)
Die HUK-COBURG-Leben hat ihre Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) deutlich verbessert. Sie kommt damit einschlägigen Forderungen von Verbraucherschützern nach. Außerdem kann die BUZ nunmehr außer in Verbindung mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung auch mit einer Risiko-Lebensversicherung oder mit einer privaten Rentenversicherung abgeschlossen werden.
Nach dem neuen Tarifwerk richtet sich die Höhe des Beitrags nach der Zugehörigkeit zu einer von insgesamt fünf Berufsklassen. Die Zuschläge für einzelne Berufe fallen weg. Die Differenzierung nach Berufsfeldern der Kunden sorgt für mehr Beitragsgerechtigkeit. Der einzelne zahlt nur den Betrag, der auf sein persönliches Risiko abgestimmt ist.
Eine weitere erhebliche Verbesserung zugunsten der Kunden stellt der Verzicht auf die sogenannte abstrakte Verweisung bei Prüfung der Berufsunfähigkeit dar. Die Voraussetzungen, die für das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit erfüllt sein müssen, sind damit erheblich eindeutiger formuliert und weniger streng. Berufsunfähigkeit liegt danach bereits dann vor, wenn der Versicherte infolge ärztlich nachgewiesener Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich dauernd außerstande ist, seinen Beruf auszuüben und auch tatsächlich keinen Vergleichsberuf ausübt. Es kommt also nicht mehr wie bisher darauf an, ob der Versicherte eine vergleichbare Tätigkeit ausüben könnte, sondern nur noch darauf, ob er dies auch tatsächlich tut. Weitere Verbesserungen sind: - Höhere Rente: Für den Fall der Berufsunfähigkeit ist jetzt der Einschluß einer Barrente von bis zu 48 (bisher 24) Prozent der Versicherungssumme jährlich möglich. - Soforthilfe: Zur Vermeidung finanzieller Engpässe zu Beginn einer Berufsunfähigkeit (z. B. im Zusammenhang mit dem behindertengerechten Umbau eines Hauses) kann ein einmaliges Sofortkapital bis zur Höhe einer Jahresrente, maximal bis zu 30.000 DM, versichert werden. - Karenzzeit: Wahlweise können die Kunden Karenzzeiten von sechs, zwölf, 18 oder 24 Monaten vereinbaren und dadurch Beitrag sparen. Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit entsteht der Anspruch auf die Versicherungsleistung dann erst nach Ablauf der jeweiligen Karenzzeit, sofern die Berufsunfähigkeit bis dahin ununterbrochen bestand und danach noch fortbesteht. - Größere Flexibilität bei der Leistungsdauer: Sie kann jetzt über die Versicherungsdauer bis zum Beginn der Altersrente hinausgehen.
Beispiele für die Berufsklassen-Einteilung:
Klasse 1: Apotheker, Architekten, Allgemeinärzte, Hoch- schullehrer, Informatiker, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Klasse 2: Bankkaufleute, Buchhalter, Industriekaufleute, Programmierer, Sozialpädagogen, Werbekauf- leute, Zahnärzte Klasse 3: Arzthelferinnen, Augenoptiker, Beamte im Innen- dienst, Einzelhandelskaufleute, Hausfrauen, Schüler, Studenten, Azubis Klasse 4: Beamte im Außendienst, Elektroinstallateure, Fliesenleger, Fotografen, Lokomotivführer,
Zeit-/Berufssoldaten ohne besondere Gefahren Klasse 5: Bäcker, Bergleute, Dachdecker, Gastwirte, Kellner, Winzer Klasse 6: Artisten, Berufssportler, Flugbegleiter, Künstler, (nicht ver- Sänger, Skilehrer, Sprengmeister sicherbar)
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