Tipps für den Alltag
Im Urlaub von der Wirklichkeit eingeholt
Coburg (ots)
Im Urlaub wartet auf manchen eine böse Überraschung: Gebucht war ein idyllisch gelegenes, exklusives Hotel direkt am Meer mit eigenem Badestrand und zahlreichen Sportanlagen. Im Urlaubsort angekommen, sucht man die versprochenen Leistungen vergebens. Was in solch einem Fall zu tun ist, erläutert die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung.
Die festgestellten Mängel sollte man möglichst noch am selben Tag bei der Reiseleitung beanstanden, damit sie kurzfristig Abhilfe schaffen kann. Wem die Reiseleitung vorschlägt, deshalb in ein teureres Hotel zu ziehen und vor Ort einen Aufpreis zu bezahlen, kann diesen im allgemeinen bei seiner Rückkehr nach Deutschland vom Reiseveranstalter zurückfordern.
Werden die Mängel nicht behoben, empfiehlt es sich eine Mängelliste zu erstellen und sie sich von der Reiseleitung sowie einigen Mitreisenden, mit deren Name und Anschrift versehen, unterschreiben zu lassen. Gleichzeitig sollte man das, was zur Beschwerde Anlass gibt - soweit möglich - fotografieren.
Nur so kann man, nach Hause zurückgekehrt, Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen, und dies sollte so schnell wie möglich geschehen. Maximal vier Wochen Zeit räumt einem der Gesetzgeber dafür ein. Materiell entschädigt wird man übrigens auch für die Zeit, die man - statt den Urlaub zu genießen - benötigte, um Mängel zu dokumentieren.
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