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HUK-COBURG

Tipps für den Alltag
Im Urlaub von der Wirklichkeit eingeholt

Coburg (ots)

Im Urlaub wartet auf manchen eine böse
Überraschung: Gebucht war ein idyllisch gelegenes, exklusives Hotel
direkt am Meer mit eigenem Badestrand und zahlreichen Sportanlagen.
Im Urlaubsort angekommen, sucht man die versprochenen Leistungen
vergebens. Was in solch einem Fall zu tun ist, erläutert die
HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung.
Die festgestellten Mängel sollte man möglichst noch am selben Tag
bei der Reiseleitung beanstanden, damit sie kurzfristig Abhilfe
schaffen kann. Wem die Reiseleitung vorschlägt, deshalb in ein
teureres Hotel zu ziehen und vor Ort einen Aufpreis zu bezahlen, kann
diesen im allgemeinen bei seiner Rückkehr nach Deutschland vom
Reiseveranstalter zurückfordern.
Werden die Mängel nicht behoben, empfiehlt es sich eine
Mängelliste zu erstellen und sie sich von der Reiseleitung sowie
einigen Mitreisenden, mit deren Name und Anschrift versehen, 
unterschreiben zu lassen. Gleichzeitig sollte man das, was zur
Beschwerde Anlass gibt - soweit möglich - fotografieren.
Nur so kann man, nach Hause zurückgekehrt, Ansprüche gegenüber dem
Reiseveranstalter geltend machen, und dies sollte so schnell wie
möglich geschehen. Maximal vier Wochen Zeit räumt einem der 
Gesetzgeber dafür ein. Materiell entschädigt wird man übrigens auch 
für die Zeit, die man  - statt den Urlaub zu genießen - benötigte, um
Mängel zu dokumentieren.

Rückfragen bitte an:

HUK-Coburg
Tel.: (09561) 96 20 80-82
Fax: (09561) 96 36 80
HUK-Coburg im Internet unter http://www.HUK.de

Original-Content von: HUK-COBURG, übermittelt durch news aktuell

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