Mit 170.000 DM Unschuld beweisen
Tipps für den Alltag
Coburg (ots)
Eine private Haftpflichtversicherung ersetzt weltweit Schäden, die der Versicherte einem Dritten zufügt. Sind die Ansprüche Dritter jedoch unberechtigt, hilft die Versicherung bei deren Abwehr. Letzteres kann teuer werden, darauf macht die HUK-COBURG Versicherungsgruppe aufmerksam. 170.000 DM kostete es beispielsweise, bis ein angeblich verletzter Radfahrer zugab, dass seine Forderungen haltlos waren.
Es begann harmlos. Während eines Urlaubs in Kalifornien mieteten sich zwei junge Frauen ein vierrädriges Fahrrad. Unterwegs versuchte ein Mann, mit ihnen ins Gespräch zu kommen. Als die Frauen darauf nicht eingingen, überholte er sie wütend auf dem Rad und raste davon. Einige Zeit später kam er ihnen in ähnlich halsbrecherischem Tempo entgegen. Da der Weg recht eng war, verlor er während des Vorbeifahrens das Gleichgewicht und stürzte in den Sand des unbefestigten Seitenstreifens. Auf die Hilfsangebote der beiden Frauen reagierte er nicht. Da ihm augenscheinlich nichts passiert waren, setzten die beiden Frauen ihren Ausflug fort.
Zurück in Deutschland erwartete die Mieterin des Fahrrads eine böse Überraschung: Im Briefkasten lag eine Klageschrift, in der der gestürzte Radfahrer 750.000 $ für den angeblich von ihr verursachten Sturz forderte. Die Höhe der Summe resultierte unter anderem daraus, dass der 41-jährige Gelegenheitsarbeiter sich außer Stande sah, weiterhin eine Karriere als Profi-Fußballer anzustreben. Auch seine Aussichten an den kommenden Olympischen Spielen mitzuwirken seien damit zunichte gemacht worden.
Zwei Jahre lang stritten sich amerikanische Rechtsanwälte im Auftrag der beiden Kontrahenten. Den Schlusspunkt setzte eine Gerichtsverhandlung: Auf eindringliches Anraten seines eigenen Anwalts zog der Kläger seine Klage zurück. Anders als in Deutschland musste der Kläger aber nicht für die Kosten der Beklagten aufkommen. Ohne private Haftpflichtversicherung hätte sie - obwohl unschuldig - für ihre Kosten selbst kommen müssen.
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