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HUK-COBURG

Tipps für den Alltag
Ski fahren ohne Risiko

Coburg (ots)

Skifahren birgt Gefahren. Jedes Jahr verunglücken
zigtausende Deutscher auf den Pisten so schwer, dass sie danach
ärztlich behandelt werden müssen.
Wer seinen Urlaub im Ausland verbringt, wird meist auch dort
behandelt. Das kann teuer werden, darauf macht die HUK-COBURG
Versicherungsgruppe aufmerksam. Sozialversicherungs-Abkommen, die
Deutschland mit den meisten europäischen Staaten abgeschlossen hat,
stellen zwar sicher, dass gesetzlich Versicherte sich von Ärzten und
Krankenhäusern des Gastlandes kostenfrei behandeln lassen können, die
Realität sieht jedoch oft anders aus. In Österreich beispielsweise
behandeln die Ärzte trotz des Abkommens in der Regel nur gegen
Rechnung.
Aus dem Urlaub zurück, reichen die Patienten die Rechnung bei
ihrer heimischen Kasse ein. Die ersetzt aber nur die Kosten, die
angefallen wären, wenn die Behandlung in Deutschland stattgefunden
hätte. Den eventuell verbleibenden Rest muss der Urlauber selber
begleichen, falls er vor Reisebeginn keine
Auslandsreise-Krankenversicherung  abgeschlossen hat.
Teuer werden kann ein Ski-Unfall aber auch noch aus einem anderem
Grund. Verschuldet jemand auf der Piste einen Unfall, muss er für die
Folgen haften. Er muss also beispielsweise für Behandlungskosten,
Schmerzensgeld oder Verdienstausfall aufkommen. Erleidet das Opfer
schwerwiegende Dauerschäden können auch noch lebenslange Zahlungen
fällig werden. Hat der Schädiger keine private
Haftpflichtversicherung abgeschlossen, muss er die Kosten aus seinem
Privatvermögen begleichen.
Unter diesem Aspekt ist es wichtig, dass die Deckungssumme der
Haftpflichtversicherung möglichst hoch ist, damit sie im Schadenfall
ausreicht. Die HUK-COBURG  ist die einzige Versicherung auf dem
deutschen Markt mit unbegrenzter Deckung für Sachschäden und einer
Deckung von 15 Millionen Mark pro geschädigter Person.
Eine fehlende private Haftpflicht-Versicherung kann auch für den
Geschädigten gravierende Folgen haben. Ist der Unfallverursacher
nicht in der Lage, den angerichteten Schaden in vollem Umfang aus
seinem Privatvermögen zu bezahlen, kann er seine Ansprüche nicht
durchsetzen. Doch gerade im Falle bleibender Schäden, benötigt man
Geld, um sein Leben auf die Behinderung einstellen zu können,
beispielsweise um die Wohnung behindertengerecht umzubauen. Im
Invaliditätsfall hilft eine private Unfallversicherung.  Sie zahlt
übrigens unabhängig davon, ob das Opfer durch den Unfallverursacher
entschädigt wird oder nicht.

Rückfragen bitte an:

HUK-COBURG
Pressestelle
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Tel.: 09561/96-20 80/81/82
Fax: 09561/96-36 80
presse@huk-coburg.de
http://www.huk.de

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