Tipps für den Alltag
Kein Geld verschenken
Coburg (ots)
Bescheid wissen, zahlt sich am Jahresende in barem Geld aus. Schon in der Ansparphase unterstützt der Staat Bau- aber auch Fondssparer mit Prämien. Auf was man achten muss? Die HUK-COBURG-Bausparkasse informiert.
Fast alle Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen, maximal 78 Mark pro Monat oder 936 Mark pro Jahr. Dieses Geld kann man auf einem Bausparvertrag anlegen. Auf die in einem Jahr angesammelten Leistungen gibt es vom Staat eine zehnprozentige Arbeitnehmersparzulage. Verheiratete Arbeitnehmer können diesen Vorteil sogar zweimal nutzen. Voraussetzung: Das zu versteuernde Einkommen beträgt bei Ledigen nicht mehr als 35.000 Mark und bei Verheirateten nicht mehr als 70.000 Mark pro Jahr. Beantragt wird die Prämie übrigens mit der jährlichen Steuererklärung direkt beim Finanzamt.
Arbeitnehmern, die innerhalb dieser Einkommensgrenzen liegen, greift der Staat auch noch beim Fondssparen unter die Arme. Wer als Alleinstehender/Verheirateter bis zu 800/1.600 Mark pro Jahr in Aktienfonds anlegt, dem zahlt der Staat eine 20prozentige Prämie pro Jahr in den alten und eine 25prozentige Prämie in den neuen Bundesländern. Ob die Anteile am Aktienfonds einmal pro Jahr oder in monatlichen Raten gekauft werden, spielt dabei keine Rolle. Es ist also durchaus möglich, sich die Prämien noch durch eine Einmalzahlung im Dezember zu sichern. Wichtig ist nur, dass das Geld für das Fondssparen direkt vom Arbeitgeber an die Fondsgesellschaft überwiesen wird. Auch hier gilt, die Prämie wird mittels Steuererklärung beim Finanzamt geltend gemacht.
Neben der Arbeitnehmersparzulage belohnt der Staat das Bausparen auch noch mit der Wohnungsbau-Prämie. Konkret: Wer einen Bausparvertrag abgeschlossen hat, erhält auf den von ihm eingezahlten Betrag zehn Prozent staatliche Förderung pro Jahr. Allerdings gibt es für die geförderten Beiträge eine Obergrenze von 1.000 Mark bei Alleinstehenden und 2.000 Mark bei Verheirateten.
Dem Staat ist es egal, wie das Geld auf den Bausparvertrag eingezahlt wird: Einmalzahlungen sind ebenso möglich wie kontinuierliches Ansparen. Wer mit seinen Beiträgen unterhalb der maximal geförderten Beitragsgrenzen liegt, kann sein Bausparkonto also bis zum Jahresende jederzeit aufstocken, um die Höchstförderung zu bekommen. Gefördert werden Alleinstehende/Verheiratete, deren zu versteuerndes Einkommen nicht mehr als 50.000 Mark/100.000 Mark pro Jahr beträgt.
Wissen sollte man: Wer seine vermögenswirksamen Leistungen in einem Bausparvertrag angelegt hat, kann auch dafür Wohnungsbauprämie bekommen. Möglich ist das, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen des Bausparers über der für die Arbeitnehmersparzulage zulässigen Höchstgrenze liegt. Das für die Genehmigung der Wohnungsbauprämie nötige Antragsformular schickt einem die Bausparkasse in der Regel mit dem alljährlichen Kontoauszug zu.
Fazit: Ein Ehepaar, das die staatliche Förderung in vollem Umfang nutzen kann, erhält jedes Jahr noch einmal 707,20 Mark in den alten bzw. 787,20 Mark in den neuen Bundesländern zusätzlich. Bei einem Alleinstehenden legt der Staat immerhin noch 353,60 Mark in den alten und 393,60 in den neuen Bundesländern dazu.
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