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HUK-COBURG

Tipps für den Alltag
Kein Geld verschenken

Coburg (ots)

Bescheid wissen, zahlt sich am Jahresende in barem
Geld aus. Schon in der Ansparphase unterstützt der Staat Bau- aber
auch Fondssparer mit Prämien. Auf was man achten muss? Die
HUK-COBURG-Bausparkasse informiert.
Fast alle Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber
vermögenswirksame Leistungen, maximal 78 Mark pro Monat oder 936 Mark
pro Jahr. Dieses Geld kann man auf einem Bausparvertrag anlegen. Auf
die in einem Jahr angesammelten Leistungen gibt es vom Staat eine
zehnprozentige Arbeitnehmersparzulage. Verheiratete Arbeitnehmer
können diesen Vorteil sogar zweimal nutzen. Voraussetzung: Das zu
versteuernde Einkommen beträgt bei Ledigen nicht mehr als 35.000 Mark
und bei Verheirateten  nicht mehr als 70.000 Mark pro Jahr. Beantragt
wird die Prämie übrigens mit der jährlichen Steuererklärung direkt
beim Finanzamt.
Arbeitnehmern, die innerhalb dieser Einkommensgrenzen liegen,
greift der Staat auch noch beim Fondssparen unter die Arme. Wer als
Alleinstehender/Verheirateter bis zu 800/1.600 Mark pro Jahr in
Aktienfonds anlegt, dem zahlt der Staat eine 20prozentige Prämie pro
Jahr in den alten und eine 25prozentige Prämie in den neuen
Bundesländern. Ob die Anteile am Aktienfonds einmal pro Jahr oder in
monatlichen Raten gekauft werden, spielt dabei keine Rolle. Es ist
also durchaus möglich, sich die Prämien noch durch eine Einmalzahlung
im Dezember zu sichern. Wichtig ist nur, dass das Geld für das
Fondssparen direkt vom Arbeitgeber an die Fondsgesellschaft
überwiesen wird. Auch hier gilt, die Prämie wird mittels
Steuererklärung beim Finanzamt geltend gemacht.
Neben der Arbeitnehmersparzulage belohnt der Staat das Bausparen
auch noch mit der Wohnungsbau-Prämie. Konkret: Wer einen
Bausparvertrag abgeschlossen hat, erhält auf den von ihm eingezahlten
Betrag zehn Prozent staatliche Förderung pro Jahr. Allerdings gibt es
für die geförderten Beiträge eine Obergrenze von 1.000 Mark bei
Alleinstehenden und 2.000 Mark bei Verheirateten.
Dem Staat ist es egal, wie das Geld auf den Bausparvertrag
eingezahlt wird: Einmalzahlungen sind ebenso möglich wie
kontinuierliches Ansparen. Wer mit seinen Beiträgen unterhalb der
maximal geförderten Beitragsgrenzen liegt, kann sein Bausparkonto
also bis zum Jahresende jederzeit aufstocken, um die Höchstförderung
zu bekommen. Gefördert werden Alleinstehende/Verheiratete, deren zu
versteuerndes Einkommen nicht mehr als 50.000 Mark/100.000 Mark pro
Jahr beträgt.
Wissen sollte man: Wer seine vermögenswirksamen Leistungen in
einem Bausparvertrag angelegt hat, kann auch dafür Wohnungsbauprämie
bekommen. Möglich ist das, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen
des Bausparers über der für die Arbeitnehmersparzulage zulässigen
Höchstgrenze liegt. Das für die Genehmigung der Wohnungsbauprämie
nötige Antragsformular schickt einem die Bausparkasse in der Regel
mit dem alljährlichen Kontoauszug zu.
Fazit: Ein Ehepaar, das die staatliche Förderung in vollem Umfang
nutzen kann, erhält jedes Jahr noch einmal 707,20 Mark in den alten
bzw. 787,20 Mark in den neuen Bundesländern zusätzlich. Bei einem
Alleinstehenden legt der Staat immerhin noch 353,60 Mark in den alten
und 393,60 in den neuen Bundesländern dazu.
Rückfragen:
HUK-COBURG
Pressestelle
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Tel: 09561/96-20 80/81/82
Fax: 09561/96-36 80 
presse@huk-coburg.de
http://www.huk.de
Leitung:
Alois Schnitzer

Original-Content von: HUK-COBURG, übermittelt durch news aktuell

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