Tipps für den Alltag
Steinschlag mitversichert
Coburg (ots)
Eine alltägliche Situation: Zwei Autos fahren hintereinander her. Plötzlich liegt auf der Fahrbahn ein Stein, den der Vorausfahrende nicht erkennen kann. Er fährt darüber weg und schleudert ihn mit dem Hinterreifen hoch. Der Stein fliegt auf die Kühlerhaube des nachfolgenden Pkw und hinterlässt dort eine große Beule.
Pech für den Hinterherfahrenden, denn obwohl der Vordermann den Stein hochschleuderte, muss er nicht haften und für die Regulierung des Schadens aufkommen. Warum? Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe gibt Auskunft. Haften müsste der Vorausfahrende nur, falls der Stein deutlich sichtbar auf der Straße gelegen oder er auf einer Straße mit Rollsplitt, die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht beachtet hätte. So aber handelt es sich um ein unabwendbares Ereignis. Für den Geschädigten heißt das, ohne Vollkaskoversicherung muss er die Reparaturkosten selber bezahlen.
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