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HUK-COBURG

Tipps für den Alltag
Wenn ein Sturm Schäden anrichtet

Coburg (ots)

Stürme hinterlassen oft große Schäden. Gegen
Sturmschäden am Fahrzeug, Hausrat und Wohngebäude können sich
Privatleute durch Versicherungen schützen, darauf macht die
HUK-COBURG Versicherungsgruppe aufmerksam.
In allen drei Fällen spricht man von Sturm ab Windstärke acht.
Hinterlässt ein Sturm solcher Stärke direkte Spuren an versicherten
Gegenständen, ist dafür die Versicherung zuständig. Direkte Spuren
kann heißen, der Sturm bricht beispielsweise schwere Äste ab, wirbelt
sie durch die Luft und ein versichertes Fahrzeug wird dadurch
beschädigt. Dies wäre ein typischer Fall für die Teilkasko. Hätte
sich diese Art von Unfall ereignet, als der Wind nur mit Windstärke
sieben oder weniger durch das Land fegte, wäre dafür die Vollkasko
zuständig gewesen.
Spuren kann ein Sturm jedoch auch am Hausrat hinterlassen. Gar
nicht so selten gehen fest verschlossene Fenster zu Bruch, und der
eindringende Regen lädiert Teile des Hausrats. Zum versicherten
Hausrat zählen übrigens nicht allein Dinge des täglichen Gebrauchs,
wie zum Beispiel Möbel, Geschirr oder Kleidung. Auch Gebäudeteile -
wie beispielsweise Fernseh- und Rundfunkantennen, Satellitenschüsseln
oder Markisen - sind unter bestimmten Umständen mitversichert.
Eine Wohngebäude-Versicherung schützt das eigene Haus gegen die
Folgen eines Sturms. Beispiel: Der Sturm tobt so, dass das Dach
abgedeckt wird. Versichert ist in der Wohngebäude-Versicherung neben
dem eigentlichen Gebäude in der Regel auch Zubehör, das sich am oder
im Haus befindet. Wer jedoch Gartenhäuschen, Hundehütte, Zaun oder
ähnliche Grundstücksbestandteile mitversichern will, muss dies mit
seiner Versicherung eigens vereinbaren.
Doch ein Sturm oder Orkan kann nicht allein persönliches Eigentum
beschädigen. Gar nicht so selten wird auch das Eigentum Dritter in
Mitleidenschaft gezogen. So kann zum Beispiel ein Sturm einen Ziegel
vom eigenen Dach he- runterreißen, der auf ein fremdes Auto fällt und
dort Beulen hinterlässt. In diesem Fall hilft eine
Privat-Haftpflichtversicherung:  Sie hält einen Schädiger von
Schadenersatzansprüchen Dritter frei.
Rückfragen:
HUK-COBURG
Pressestelle
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Tel: 09561/96-2080/81/82
Fax: 09561/96 36 80 
Presse@huk.de 
http://www.huk-coburg.de
Leitung: Alois Schnitzer

Original-Content von: HUK-COBURG, übermittelt durch news aktuell

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