Tipps für den Alltag
Wenn ein Sturm Schäden anrichtet
Coburg (ots)
Stürme hinterlassen oft große Schäden. Gegen Sturmschäden am Fahrzeug, Hausrat und Wohngebäude können sich Privatleute durch Versicherungen schützen, darauf macht die HUK-COBURG Versicherungsgruppe aufmerksam.
In allen drei Fällen spricht man von Sturm ab Windstärke acht. Hinterlässt ein Sturm solcher Stärke direkte Spuren an versicherten Gegenständen, ist dafür die Versicherung zuständig. Direkte Spuren kann heißen, der Sturm bricht beispielsweise schwere Äste ab, wirbelt sie durch die Luft und ein versichertes Fahrzeug wird dadurch beschädigt. Dies wäre ein typischer Fall für die Teilkasko. Hätte sich diese Art von Unfall ereignet, als der Wind nur mit Windstärke sieben oder weniger durch das Land fegte, wäre dafür die Vollkasko zuständig gewesen.
Spuren kann ein Sturm jedoch auch am Hausrat hinterlassen. Gar nicht so selten gehen fest verschlossene Fenster zu Bruch, und der eindringende Regen lädiert Teile des Hausrats. Zum versicherten Hausrat zählen übrigens nicht allein Dinge des täglichen Gebrauchs, wie zum Beispiel Möbel, Geschirr oder Kleidung. Auch Gebäudeteile - wie beispielsweise Fernseh- und Rundfunkantennen, Satellitenschüsseln oder Markisen - sind unter bestimmten Umständen mitversichert.
Eine Wohngebäude-Versicherung schützt das eigene Haus gegen die Folgen eines Sturms. Beispiel: Der Sturm tobt so, dass das Dach abgedeckt wird. Versichert ist in der Wohngebäude-Versicherung neben dem eigentlichen Gebäude in der Regel auch Zubehör, das sich am oder im Haus befindet. Wer jedoch Gartenhäuschen, Hundehütte, Zaun oder ähnliche Grundstücksbestandteile mitversichern will, muss dies mit seiner Versicherung eigens vereinbaren.
Doch ein Sturm oder Orkan kann nicht allein persönliches Eigentum beschädigen. Gar nicht so selten wird auch das Eigentum Dritter in Mitleidenschaft gezogen. So kann zum Beispiel ein Sturm einen Ziegel vom eigenen Dach he- runterreißen, der auf ein fremdes Auto fällt und dort Beulen hinterlässt. In diesem Fall hilft eine Privat-Haftpflichtversicherung: Sie hält einen Schädiger von Schadenersatzansprüchen Dritter frei.
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