Tipps für den Alltag
Alkohol am Steuer gefährdet den
Versicherungsschutz
Coburg (ots)
Fasching ohne Alkohol, für viele undenkbar. Doch wer Alkohol trinkt und Auto fährt, riskiert seinen Versicherungsschutz. Wird nach einem Unfall festgestellt, dass der Verursacher 1,1 Promille oder mehr im Blut hatte, hat das nicht nur strafrechtliche Folgen, betroffen ist dann auch der Versicherungsschutz, darauf macht die HUK-COBURG Versicherungsgruppe aufmerksam.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt folgendes: Der Versicherer ist "von der Verpflichtung zur Leistung frei", wenn "der Fahrer infolge Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen" wie es in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen heißt. Die Leistungsfreiheit des Versicherers ist allerdings auf einen Betrag von 10.000 Mark begrenzt. Das heißt: Die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert den Schaden, denn der Schutz des Geschädigten geht zunächst einmal vor. Anschließend nimmt sie aber ihren Versicherungsnehmer entsprechend der Schadenhöhe mit bis zu 10.000 Mark in Regress.
In der Kaskoversicherung erlischt der Versicherungsschutz, sobald der Fahrer einen Schaden grob fahrlässig herbeigeführt hat. Bei einem Fahrer mit mehr als 1,1 Promille im Blut, geht die Rechtsprechung von absoluter Fahruntüchtigkeit aus. Das heißt: Die Blutalkoholkonzentration wird als ursächlich für den Schaden angesehen. Damit ist die grobe Fahrlässigkeit in der Regel gegeben. Jedoch auch mit weniger Alkohol im Blut kann der Versicherungsschutz verloren gehen. Entscheidend ist in solchen Fällen, ob der Alkohol auch hier der Grund für den Unfall war.
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