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HUK-COBURG

Abmahnung gegen HUK-COBURG: Anwälte beklagen zu umfassende Aufklärung im Schadenfall

Coburg (ots)

Erstmals musste sich jetzt die HUK-COBURG mit dem
Vorwurf auseinandersetzen, Geschädigte nach einem Autounfall zu
umfassend über ihre Ansprüche aufzuklären. Vom Augsburger
Anwaltsverein erhielt die HUK-COBURG eine Abmahnung, in der
kritisiert wird, die HUK-COBURG habe gegenüber einem Geschädigten
beim Stichwort "Wertminderung" erklärt: "Darüber hinaus möchten wir
Sie noch über die Voraussetzungen der Erstattung weiterer Ansprüche
informieren. Rufen Sie uns bitte an ..."
Der Augsburger Anwaltsverein sah darin eine unzulässige Beratung
nach dem Rechtsberatungsgesetz und forderte die HUK-COBURG auf, eine
Unterlassungserklärung abzugeben. In jedem Fall der Zuwiderhandlung
solle die HUK-COBURG eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 Euro
schulden.
In Ihrer Antwort an den Augsburger Anwaltsverein weigerte sich die
HUK-COBURG, die geforderte Erklärung abzugeben. Sie verwies dabei
auch darauf, dass Anwälte der Versicherungswirtschaft sonst eher
vorwürfen, "dass wir berechtigte Ansprüche verschweigen. Sie werfen
uns dagegen vor, dass wir über berechtigte Ansprüche informieren."
Das Vorgehen des Augsburger Anwaltsvereins ist kein Einzelfall.
Auch eine Anwaltskanzlei aus dem Ruhrgebiet beklagte, dass die
HUK-COBURG Anspruchsteller nach einem Schaden umfassend über ihre
Rechte aufklärte. In ihrer Antwort erklärte die HUK-COBURG ein, sie
könnte sich "natürlich stets abwartend und passiv verhalten." Die
HUK-COBURG weiter:
"Mit dem Anspruch eines fairen Versicherers, entstandene
Schadenersatzansprüche auch dann auszugleichen, wenn sich der
Geschädigte nicht rechtskundig beraten lässt und deshalb ihm
zustehende Leistungen nicht fordert, ist dies aber nicht vereinbar.
Wir wollen deshalb dem Geschädigten schnell, kompetent und
unbürokratisch helfen."
Seit April 2002 bietet die HUK-COBURG bundesweit ihren sogenannten
Schadenservice PLUS an. Schadenservice PLUS umfasst die Organisation
der kompletten Schadenabwicklung, und zwar im Kasko-Schadenfall für
HUK-COBURG-Kunden, aber auch für Haftpflichtgeschädigte, denen ein
Versicherter der HUK-COBURG einen Schaden zugefügt hat. Die Annahme
von Schadenservice PLUS ist für den Geschädigten freiwillig, das
Angebot reicht vom Abschleppen über die Bereitstellung eines
Ersatzfahrzeugs - auch im Kasko-Schadenfall - bis hin zum
Bringservice des gereinigten Fahrzeugs nach Hause. Bis jetzt haben
rund 50.000 Autofahrer diesen Service in Anspruch genommen, 98
Prozent von ihnen waren mit dem Service vollkommen oder sehr
zufrieden. Warnungen kamen von Anwälten, aber auch von
Kfz-Sachverständigen oder dem ADAC: Sie beschworen regelmäßig die
Gefahr, dass unfallgeschädigten Autofahrern ihnen zustehende
Leistungen vorenthalten würden. Dieser Vorwurf wurde jetzt von
Anwälten selbst widerlegt.
HUK-COBURG
Pressestelle
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Tel.: 09561 96-2080/81/82
Fax:  09561 96-3680 
presse@huk-coburg.de
http://www.huk.de

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