Tipps für den Alltag
Damit das neue Jahr gut beginnt: Vorsicht mit Feuerwerkskörpern
Coburg (ots)
Silvester: Das neue Jahr steht vor der Tür. Viele werden es wieder mit Raketen und Böllern begrüßen. Ein nicht ganz ungefährliches Vergnügen. Denn der allzu sorglose Umgang mit Feuerwerkskörpern richtet immer wieder beträchtlichen Sachschaden an. Doch damit nicht genug, auch die Notaufnahmen der Krankenhäuser müssen in jedem Jahr Verletzte versorgen, die von Feuerwerkskörpern getroffen wurden.
Der richtige Umgang mit den Silvesterknallern ist also enorm wichtig. Herbert Horn, Schadenexperte der HUK-COBURG Versicherungsgruppe, rät darum, nur Feuerwerkskörper zu verwenden, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, BAM genannt, getestet wurden". Zudem sollten sie natürlich einwandfrei und unbeschädigt sein. Und lässt sich ein Knaller oder eine Rakete nicht gleich zünden. Weg damit!"
Noch etwas verrät das aufgedruckte BAM-Kürzel: Wer mit dem Feuerwerkskörper hantieren darf. BAM-P II dürfen nur zu Silvester und nur von volljährigen Personen verwendet werden. Feuerwerkskörper mit dem Aufdruck BAM-P I - zum Beispiel Knallbonbons oder Wunderkerzen - können auch schon Personen ab zwölf Jahren in die Hand nehmen.
Doch egal, wer zu den Feuerwerkskörper greift, nach den Worten des Schadenexperten sollte man auf jeden Fall die Gebrauchsanweisung lesen".
Wer selber alles richtig macht, ist allerdings nicht vor den Fehlern Dritter gefeit. Immer wieder beschädigen Raketen und Böller in der Silvesternacht parkende Autos. Wenn der Verursacher feststeht, muss er natürlich für den Schaden aufkommen. Der ist allerdings nur selten zu ermitteln", weiß Herbert Horn, Schadenexperte der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe: Hat der Autobesitzer keine Teilkasko-Versicherung, muss er selber zahlen.
Noch schlimmer, in der Silvesternacht aber nicht selten: Ein verirrter Kracher verletzt jemanden ernsthaft, zum Beispiel an den Augen oder durch Verbrennen. Zwar trägt die Krankenversicherung die Behandlungskosten, doch bei eventuell zurückbleibenden Schäden kann der Geschädigte niemanden in die Pflicht nehmen. Er bleibt auf seinen Schadenersatzansprüchen sitzen. Hier hilft eine private Unfallversicherung. Sie zahlt unabhängig davon, ob man selber oder ein Dritter den Schaden verursacht hat.
HUK-COBURG Pressestelle Bahnhofsplatz 96444 Coburg Tel.: 09561 96-2080/81/82 Fax: 09561 96-3680 presse@huk-coburg.de http://www.huk.de
Leitung:Alois Schnitzer
Original-Content von: HUK-COBURG, übermittelt durch news aktuell