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Tipps für den Alltag
Damit das neue Jahr gut beginnt: Vorsicht mit Feuerwerkskörpern

Coburg (ots)

Silvester: Das neue Jahr steht vor der Tür. Viele werden es wieder
mit Raketen und Böllern begrüßen. Ein nicht ganz ungefährliches
Vergnügen. Denn der allzu sorglose Umgang mit Feuerwerkskörpern
richtet immer wieder beträchtlichen Sachschaden an. Doch damit nicht
genug, auch die Notaufnahmen der Krankenhäuser müssen in jedem Jahr
Verletzte versorgen, die von Feuerwerkskörpern getroffen wurden.
Der richtige Umgang mit den Silvesterknallern ist also enorm
wichtig. Herbert Horn, Schadenexperte der HUK-COBURG
Versicherungsgruppe, rät darum, „nur Feuerwerkskörper zu verwenden,
die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, BAM
genannt, getestet wurden". Zudem sollten sie „natürlich einwandfrei
und unbeschädigt sein. Und lässt sich ein Knaller oder eine Rakete
nicht gleich zünden. Weg damit!"
Noch etwas verrät das aufgedruckte BAM-Kürzel: Wer mit dem
Feuerwerkskörper hantieren darf. BAM-P II dürfen nur zu Silvester und
nur von volljährigen Personen verwendet werden. Feuerwerkskörper mit
dem Aufdruck BAM-P I - zum Beispiel Knallbonbons oder Wunderkerzen -
können auch schon Personen ab zwölf Jahren in die Hand nehmen.
Doch egal, wer zu den Feuerwerkskörper greift, nach den Worten des
Schadenexperten sollte man „auf jeden Fall die Gebrauchsanweisung
lesen".
Wer selber alles richtig macht, ist allerdings nicht vor den
Fehlern Dritter gefeit. Immer wieder beschädigen Raketen und Böller
in der Silvesternacht parkende Autos. Wenn der Verursacher feststeht,
muss er natürlich für den Schaden aufkommen. „Der ist allerdings nur
selten zu ermitteln", weiß Herbert Horn, Schadenexperte der
HUK-COBURG-Versicherungsgruppe: Hat der Autobesitzer keine
Teilkasko-Versicherung, muss er selber zahlen.
Noch schlimmer, in der Silvesternacht aber nicht selten: Ein
verirrter Kracher verletzt jemanden ernsthaft, zum Beispiel an den
Augen oder durch Verbrennen. Zwar trägt die Krankenversicherung die
Behandlungskosten, doch bei eventuell zurückbleibenden Schäden kann
der Geschädigte niemanden in die Pflicht nehmen. Er bleibt auf seinen
Schadenersatzansprüchen sitzen. Hier hilft eine private
Unfallversicherung. Sie zahlt unabhängig davon, ob man selber oder
ein Dritter den Schaden verursacht hat.
HUK-COBURG
Pressestelle
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Tel.: 09561 96-2080/81/82
Fax:  09561 96-3680 
presse@huk-coburg.de
http://www.huk.de
Leitung:Alois Schnitzer

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