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Wiener Privatbank SE

EANS-Hauptversammlung: Wiener Privatbank SE
Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
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13.10.2017

                       AUSSERORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
                              am 06. November 2017

                              Wiener Privatbank SE
                                  (FN 84890 p)
                               ISIN AT0000741301
                              (die "Gesellschaft")

                                   Einladung

zur außerordentlichen Hauptversammlung der Wiener Privatbank SE, die am Montag,
den 06. November 2017, um 10:00 Uhr, Wiener Zeit, im Hotel de France,
Schottenring 3, 1010 Wien, stattfinden wird.

                                I. TAGESORDNUNG:

1. Genehmigung der Aufgabe von wesentlichen Immobilienaktivitäten der
Gesellschaft gemäß § 103 Abs 2 AktG durch Verkauf von Beteiligungen.

2. Wahlen in den Aufsichtsrat.




             II. Bereitstellung von Unterlagen zur Hauptversammlung
                   (Art 53 SE-VO iVm § 108 Abs. 3 und 4 AktG)

Ab Freitag, den 13. Oktober 2017, liegen am Sitz der Gesellschaft, 1010 Wien,
Parkring 12, während der üblichen Geschäftszeiten der Gesellschaft, Montag bis
Donnerstag (werktags) 09:00 bis 17:00 Uhr, Wiener Zeit, Freitag (werktags) 09:00
bis 15:00 Uhr, Wiener Zeit, folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre auf
und können auch über die im Firmenbuch eingetragene Internetseite der
Gesellschaft unter www.wienerprivatbank.com [http://www.wienerprivatbank.com/
] abgerufen werden:


* Beschlussvorschläge gemäß Art 53 SE-VO iVm § 108 Abs. 1 AktG zu allen TOPs
* Bericht des Vorstandes zu TOP 1 samt Beilagen
* Erklärungen der zu TOP 2 vorgeschlagenen Personen gemäß Art 53 SE-VO iVm § 87
  Abs. 2 AktG sowie Informationen zum Werdegang dieser Personen
* Formulare für die Erteilung und für den Widerruf einer Vollmacht gemäß Art 53
  SE-VO iVm § 114 AktG
* Formular für die Erteilung und für den Widerruf einer Vollmacht für Herrn Dr.
  Michael Knap / IVA gemäß Art 53 SE-VO iVm § 114 AktG
* Vollständiger Text dieser Einberufung



                   III. Hinweis auf die Rechte der Aktionäre
                 (Art 53 SE-VO iVm §§ 109, 110, 118, 119 AktG)

Beantragung auf Ergänzung der Tagesordnung: Gemäß Art 53 SE-VO iVm § 109 AktG
können Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf von Hundert des Grundkapitals
erreichen, und die nachweisen, dass sie seit mindestens 3 Monaten vor
Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, schriftlich verlangen, dass Punkte
auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden,
wenn das Verlangen spätestens am 19. Tag vor der außerordentlichen
Hauptversammlung, sohin spätestens am 18. Oktober 2017, an die Adresse Wiener
Privatbank SE, Parkring 12, 1010 Wien, zu Handen Herrn Mag. Michael Binder,
zugeht. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens
drei Monaten vor Antragstellung ununterbrochen Inhaber der Aktien sind und die
zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein
darf.


Beschlussvorschläge von Aktionären: Gemäß Art 53 SE-VO iVm § 110 AktG können
Aktionäre, deren Anteile zusammen eins von Hundert des Grundkapitals erreichen,
zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform oder Schriftform Vorschläge zur
Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit
den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstandes oder des Aufsichtsrates auf der im
Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen der Gesellschaft spätestens am siebten Werktag vor
der Hauptversammlung, sohin spätestens am 24. Oktober 2017, per Post an der
Adresse Wiener Privatbank SE, Parkring 12, 1010 Wien, oder per Telefax +43 1 534
31-710, jeweils zu Handen Herrn Mag. Michael Binder zugeht. Bei einem Vorschlag
zur Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes tritt an die Stelle der Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß Art 53 SE-VO iVm § 87 Abs. 2 AktG.
Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in
deutscher Sprache abgefasst sein. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt
bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf.

Auskunftsrecht: Gemäß Art 53 SE-VO iVm § 118 AktG steht jedem Aktionär in der
Hauptversammlung das Auskunftsrecht über Angelegenheiten der Gesellschaft zu,
soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich
ist. Das Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen
sowie auf die Lage des Konzerns (Konzernabschluss) sowie der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden,
soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil
zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Überdies darf die Auskunft
verweigert werden, soweit sie auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite
der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor
Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an
die Gesellschaft übermittelt werden.


  IV. Teilnahmeberechtigung und Nachweisstichtag (Art 53 SE-VO iVm § 111 AktG)

Gemäß Art 53 SE-VO iVm § 111 Abs. 1 AktG sowie der Satzung der Gesellschaft
richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu
machen sind, nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der
Hauptversammlung (Nachweisstichtag), sohin nach dem Anteilsbesitz am

            Freitag, den 27. Oktober 2017, 24:00 Uhr (Wiener Zeit).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweisen kann.
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der
Gesellschaft spätestens am 31. Oktober 2017 zugehen muss und zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Die
Depotbestätigung muss sich auf den Nachweisstichtag beziehen. Die
Depotbestätigung ist von einem depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat die in § 10a Abs. 2 AktG vorgesehenen Angaben zu
enthalten. Für die Depotbestätigung ist die Einhaltung der Schriftform
erforderlich. Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer Sprache
entgegengenommen.

Die Bestätigungen müssen einer der folgend genannten Adressen zu gehen:
per Post: HV-Veranstaltungsservice GmbH treuhändig, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen
am Wechsel
per Telefax: +43 (0)1 8900 500 96
per E-Mail:  anmeldung.wienerprivatbank@hauptversammlung.at
[anmeldung.wienerprivatbank@hauptversammlung.at] (Depotbestätigung als PDF-
Anhang mit qualifizierter elektronischer Signatur gem. §4 Abs. 1 SVG)
mittels SWIFT: GIBAATWGGMS (MT598; bitte ISIN AT0000741301 im Text angeben);
ohne ISIN ist eine Anmeldung nicht möglich.


     V. Vertretung durch Bevollmächtigte (Art 53 SE-VO iVm §§ 113 f AktG):

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen,
die im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben
Rechte hat wie der Aktionär, den diese Person vertritt. Die Gesellschaft selbst
oder ein Mitglied des Aufsichtsrates oder des Vorstandes darf das Stimmrecht als
Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung
über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt
hat. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Die Vollmacht
muss zumindest in Textform gemäß § 13 Abs. 2 AktG erteilt werden; ein Widerruf
bedarf ebenfalls zumindest der Textform. Für die Erteilung der Vollmacht und
deren Widerruf sind zwingend die auf der im Firmenbuch eingetragenen
Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Formulare, die auch die
Erteilung einer beschränkten Vollmacht ermöglichen, zu verwenden. Die Vollmacht
bzw. deren Widerruf muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt
werden.


Möglichkeit der Bevollmächtigung des Herrn Dr. Michael Knap

Als besonderen Service und gemäß unserer Corporate Governance steht den
Aktionären Herr Dr. Michael Knap vom Interessenverband für Anleger, IVA,
Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, Österreich, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter
für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur
Verfügung. Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme
unter Tel. +43 1 8763343-30, Fax +43 1 8763343-39 bzw. E-Mail 
michael.knap@iva.or.at. Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung werden von der
Wiener Privatbank SE getragen. Sämtliche übrige Kosten, insbesondere die eigenen
Bankspesen für die Depotbestätigung oder Portokosten, hat der Aktionär zu
tragen.
Der Aktionär hat Herrn Dr. Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder
allenfalls ein von Herrn Dr. Knap bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht
auszuüben hat. Dr. Michael Knap übt das Stimmrecht ausschließlich auf der
Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne aus-drückliche
Weisungen kann die Stimmrechtsvertretung von Dr. Michael Knap nicht wahrgenommen
werden. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden,
gilt eine hiezu erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt.
Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu
Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt. Bitte beachten Sie,
dass für die Bevollmächtigung des Herrn Dr. Michael Knap ein gesondertes
Vollmachtsformular zu verwenden ist, das auf der eingetragenen Internetseite der
Gesellschaft abrufbar ist.
Es wird gebeten, die Vollmacht bzw. deren Widerruf entweder bei der
Registrierung am Einlass der Hauptversammlung vorzulegen oder vorab zu
übermitteln wie folgt:
per Post: HV-Veranstaltungsservice GmbH treuhändig, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen
am Wechsel
per Telefax: +43 (0)1 8900 500 96
per E-Mail:  anmeldung.wienerprivatbank@hauptversammlung.at
[anmeldung.wienerprivatbank@hauptversammlung.at] (Depotbestätigung als PDF-
Anhang mit qualifizierter elektronischer Signatur gem. §4 Abs. 1 SVG)
mittels SWIFT: GIBAATWGGMS (MT598; bitte ISIN AT0000741301 im Text angeben; ohne
ISIN ist eine Anmeldung nicht möglich), wobei die Vollmacht bzw. deren Widerruf
bei den genannten Kommunikationsformen jedenfalls bis 03. November 2017, 17:00
Uhr einlangen muss.

Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, genügt
es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm
Vollmacht erteilt wurde.

Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei der Erteilung einer
Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen, wie sie unter "IV. Teilnahmeberechtigung
und Nachweisstichtag (Art 53 SE-VO iVm § 111 AktG)" beschrieben sind, zu
erfüllen haben.


  VI. Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung
           (Art 53 SE-VO iVm § 106 Z 9 AktG, § 83 Abs. 2 Z 1 BörseG)

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 11.360.544,15 und ist in 5.004.645 Stückaktien zerlegt, von
denen jede am Grundkapital im gleichen Ausmaß beteiligt ist. Jede Stückaktie
gewährt das Recht auf eine Stimme in der Hauptversammlung. Per Donnerstag, den
12.10.2017, Handelsschluss der Wiener Börse, besaß die Gesellschaft keine
eigenen Aktien, sodass aktuell 5.004.645 Stimmrechte bestehen.

Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort
derselben einzufinden und einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass,
Führerschein oder Personalausweis) zur Identitätsfeststellung mitzubringen.

Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 09:30 Uhr, Wiener Zeit, im
Hotel de France, Schottenring 3, 1010 Wien.

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung
erschienenen Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht
möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.


Wien, im Oktober 2017

                                  Der Vorstand
                            der Wiener Privatbank SE



Rückfragehinweis:
Wiener Privatbank SE
Eduard Berger, Mitglied des Vorstandes -  eduard.berger@wienerprivatbank.com
MMag. Dr. Helmut Hardt, Mitglied des Vorstandes - 
helmut.hardt@wienerprivatbank.com T +43 1 534 31-0, F -710
www.wienerprivatbank.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Emittent:    Wiener Privatbank SE
             Parkring 12
             A-1010 Wien
Telefon:     +43-1-534 31-0
FAX:         +43-1-534 31-710
Email:        office@wienerprivatbank.com
WWW:      www.wienerprivatbank.com
ISIN:        AT0000741301
Indizes:     WBI
Börsen:      Wien
Sprache:     Deutsch

Original-Content von: Wiener Privatbank SE, übermittelt durch news aktuell

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