Sturm, Hagel, Blitzeinschlag: richtig versichert bei Unwetter
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München (ots)
Hausratversicherung: Überspannungsschäden ohne Selbstbeteiligung einschließen / Wohngebäudeversicherung: ausreichende Versicherungssumme wählen / Kfz-Versicherung: Teilkasko zahlt auch bei Sturmschäden
CHECK24.de hat die wichtigsten Tipps zur Versicherung gegen Unwetterschäden zusammengestellt. Bei Schäden an Gebäuden und Einrichtungsgegenständen infolge von Unwettern zahlen Wohngebäude- und Hausratversicherungen. Für Schäden am eigenen Pkw kommt die Teilkaskoversicherung auf. CHECK24.de zeigt, was Verbraucher beim Neuabschluss einer Versicherung bzw. bei ihrem bestehenden Versicherungsschutz beachten müssen.
1. Hausratversicherung: Überspannungsschäden ohne Selbstbeteiligung mitversichern
Bei einem Unwetter kann Hausrat durch Blitzeinschlag, Hagel oder Sturm beschädigt werden. Für solche Schäden kommt die Hausratversicherung auf. Schäden durch Überschwemmung oder Überspannungsschäden an Elektrogeräten (z. B. TV, PC) sind dagegen nicht immer automatisch mitversichert. Auf Folgendes sollten Verbraucher bei der Wahl ihrer Hausratversicherung achten:
- Schäden an Elektrogeräten aufgrund von Überspannung sollten ausdrücklich abgedeckt sein - am besten ohne Selbstbeteiligung.
- Wenn Möbel oder Teppiche durch Überschwemmung oder Wasserrückstau beschädigt werden, zahlt die Hausratversicherung nur, wenn zusätzlich Elementarschutz in die Versicherung eingeschlossen ist.
- Eine ausreichende Versicherungssumme ist entscheidend. Diese soll möglichst dem Neuwert des Hausrates entsprechen, um Unterversicherung zu vermeiden. CHECK24.de empfiehlt mindestens 650 Euro pro Quadratmeter. Ist die versicherte Summe zu niedrig, übernimmt die Versicherung die entstandenen Kosten unter Umständen nur anteilig.1)
Eine Hausratversicherung (Bsp.: Wohnfläche 100 qm, 65.000 Euro Versicherungssumme, 81371 München), die Überspannungsschäden an Elektrogeräten ohne Selbstbeteiligung mitversichert, gibt es bei CHECK24.de ab ca. 41 Euro pro Jahr (ohne Elementarschutz). Hausratversicherungen mit Elementarschutz sind ab ca. 67 Euro pro Jahr erhältlich.2)
2. Wohngebäudeversicherung: auf ausreichende Versicherungssumme achten
Deckt ein Sturm das Dach ab, beschädigt Hagel das Haus oder schlägt ein Blitz ein, kommt für den entstandenen Schaden die Wohngebäudeversicherung auf. Sie greift auch bei Schäden an fest mit dem Gebäude verbundenen Bestandteilen wie Regenrinnen oder Heizanlagen.
- Hausbesitzer sollten eine ausreichende Versicherungssumme wählen. Um Unterversicherung zu vermeiden, ist die korrekte Berechnung des Gebäudewertes entscheidend. Diese richtet sich nach dem sogenannten Wert 1914.3) Nur so kann der entstandene Schaden in voller Höhe ersetzt werden.
- Kommt es aufgrund von Starkregen zu Rückstau und der Keller des Eigenheims läuft voll, zahlt die Versicherung für entstandene Schäden am Gebäude nur, wenn Elementarschäden ausdrücklich mitversichert wurden.
Eine Wohngebäudeversicherung (Bsp.: Wert 1914 16.800 Mark bzw. Neubausumme 220.080 Euro, 02791 Oderwitz) ohne Elementarschutz ist ab ca. 82 Euro pro Jahr erhältlich. Die entsprechende Versicherung inklusive Elementarschäden gibt es ab ca. 133 Euro pro Jahr.2)
3. Kfz-Versicherung: Teilkasko zahlt auch bei Sturmschäden am eigenen Pkw
Beschädigt Blitzeinschlag, Hagel oder Sturm den eigenen Pkw, kommt dafür die Teilkaskoversicherung auf. Das ist z. B. der Fall, wenn ein Sturm Dachziegel oder Äste auf das Auto schleudert. Der Teilkaskoschutz deckt auch Schäden durch Überschwemmungen ab.
1)Beispiel: Der Hausrat hat einen Neuwert von 100.000 Euro. Versichert sind nur 50.000 Euro. Entsteht ein Schaden von 10.000 Euro, zahlt die Versicherung nur 50 Prozent, also 5.000 Euro, obwohl die Versicherungssumme 50.000 Euro beträgt. 2)Beispielprofile Hausrat- und Wohngebäudeversicherung abrufbar unter http://ots.de/QsZnS 3)Der Wert 1914 bildet ab, was eine Errichtung des Gebäudes im Jahr 1914 in Mark gekostet hätte.
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