Neue Typ- und Regionalklassen: Kfz-Versicherung wird über 500 Euro teurer oder über 400 Euro günstiger
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München (ots)
Berechnung nach Postleitzahl verändert Kfz-Versicherungsbeitrag in derselben Straße um bis zu 323 Euro / Über 50 Tarifmerkmale bestimmen Preis der Autoversicherung / Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung durch Umstufung der Typ- oder Regionalklasse
Autofahrer, die von den aktuellen Neueinstufungen bei den Typ- und Regionalklassen betroffen sind, zahlen 2017 im schlechtesten Fall bis zu 510 Euro mehr Kfz-Versicherungsbeitrag. Wird das eigene Pkw-Modell hingegen herabgestuft, vergünstigt sich der Jahresbeitrag bestenfalls um bis zu 404 Euro.
Das zeigen Beispielberechnungen von CHECK24.de auf Basis der jährlich vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) veröffentlichten Typ- und Regionalklassen. Wichtig für Verbraucher: Führt die Neueinstufung zu einer Erhöhung des Kfz-Versicherungsbeitrags, haben sie in der Regel ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht.
Für die Kalkulation des Tarifmerkmals Wohnsitz stützen sich die meisten Versicherer aber nicht nur auf die Regionalklassen, sondern berechnen den Kfz-Tarif postleitzahlgenau. Beispielberechnungen zeigen: Alleine innerhalb derselben Straße variiert der Kfz-Versicherungsbeitrag dadurch um bis zu 323 Euro pro Jahr.*
Kfz-Versicherung durch Umstufungen bis zu 85 Prozent teurer oder 39 Prozent günstiger
In besonders ungünstigen Fällen erhöht sich der Kfz-Versicherungsbeitrag für Autofahrer durch die Neueinstufungen in den Typ- und Regionalklassen um 510 Euro pro Jahr. Der Halter eines vollkaskoversicherten BMW 218i Active Tourer, der durch Umzug von der niedrigsten (Wesermarsch) in die höchste (Ostallgäu) Vollkasko-Regionalklasse wechselt, zahlt im kommenden Jahr 1.108 Euro statt 598 Euro für seine Kfz-Versicherung - ein Unterschied von 85 Prozent.
Andere Autofahrer hingegen profitieren von den Umstufungen. Für einen vollkaskoversicherten Nissan Qashqai 1.2 beispielsweise verringert sich der Versicherungsbeitrag bei Umzug des Halters von der höchsten (Ostallgäu) in die niedrigste (Wesermarsch) Regionalklasse von 1.047 Euro auf 643 Euro pro Jahr - das sind 404 Euro oder rund 39 Prozent weniger.
Nur für wenige Fahrzeuge ändert sich die Typklasse in der Kfz-Versicherung
Die vom GDV jährlich veröffentlichten Typklassen spiegeln die Schaden- und Unfallbilanz einzelner Fahrzeugtypen wider. Je weniger Schäden für eine Automodell reguliert wurden, desto niedriger ist die Typklasse - und desto günstiger der Kfz-Versicherungsbeitrag. Um mehr als eine Klasse ändert sich die Typklassen-Einstufung 2017 je nach Versicherungsart für rund ein bis drei Prozent aller Fahrzeuge - im besten Fall um zwei Stufen nach unten, im schlechtesten Fall um vier Stufen nach oben.**
Die Regionalklassen ändern sich 2017 in der Kfz-Haftpflichtversicherung für etwa 28 Prozent der zugelassenen Pkw. In der Voll- und Teilkaskoversicherung wird etwa jeder achte Autofahrer neu eingestuft.***
Selbe Stadt, selbe Straße - 323 Euro Preisunterschied bei der Kfz-Vollkaskoversicherung
Die meisten Versicherer stützen sich bei der Risikokalkulation nicht nur auf die Regionalklassen, sondern berechnen die Beiträge postleitzahlgenau. Eine Beispielrechnung von CHECK24.de zeigt: Alleine innerhalb der Landsberger Allee in Berlin unterscheidet sich der Kfz-Versicherungsbeitrag zwischen verschiedenen Postleitzahlgebieten um bis zu 323 Euro - bei sonst identischen Tarifmerkmalen. Deutliche Unterschiede gibt es beispielsweise auch in der Frankfurter Straße in Köln (siehe Grafik, 285 Euro), in der Dachauer Straße in München (193 Euro) oder der Elbchaussee in Hamburg (180 Euro).
Nicht nur Typ- und Regionalklasse bestimmen Preis des Kfz-Tarifs - über 50 Merkmale entscheidend
Die Typ- und Regionalklassen sind nur zwei Merkmale, die in die Tarifberechnung der Kfz-Versicherung einfließen. Insgesamt entscheiden darüber mehr als 50 persönliche Merkmale, u. a. die jährliche Fahrleistung, das Fahreralter und die Anzahl unfallfreier Jahre. Wichtig ist die Zusammensetzung aus Grundbeitrag und Rabatten. Beim Wechsel der Kfz-Versicherung ist ein individueller Vergleich für Verbraucher deshalb unerlässlich.
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung durch neue Typ- oder Regionalklasse
Immer wenn der Kfz-Versicherungsbeitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers steigt, hat er ein Recht auf außerordentliche Kündigung. Das ist auch dann der Fall, wenn die Beitragserhöhung durch Umstufung in eine andere Typ- oder Regionalklasse bedingt ist. Wichtig: Kunden, die von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen, müssen im Kündigungsschreiben explizit Bezug auf die Prämienerhöhung nehmen und dem Versicherer die Sonderkündigung innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Erhöhung mitteilen.
*Informationen zu den Beispielberechnungen und Tabellen abrufbar unter http://ots.de/ObXg4 **Quelle: GDV, Pressemitteilung 06.09.2016 (http://ots.de/a5e9W), abgerufen am 06.09.2016 ***Quelle: GDV, Pressemitteilung 31.08.2016 (http://ots.de/Do2Ex), abgerufen am 01.09.2016
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