Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung spart bis zu 783 Euro pro Jahr
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München (ots)
Größtes Sparpotenzial durch Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt / Beitragserhöhung ermöglicht Versicherten Sonderkündigung bis zum 31. Januar
Aufgrund unterschiedlicher Zusatzbeiträge der Krankenkassen sparen Verbraucher bis zu 783 Euro im Jahr durch einen Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Am größten ist das Sparpotenzial für gesetzlich Versicherte in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt.*
Etwa jede vierte Krankenkasse hat zum 01. Januar 2017 die Beiträge erhöht.** Durch die Betragsänderung haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht bis 31. Januar 2017 und können zu einer anderen GKV wechseln.
Anbietervielfalt in der GKV ermöglicht mehrere hundert Euro Ersparnis im Jahr
Je nach Bundesland wählen Verbraucher aus bis zu 59 öffentlich zugänglichen gesetzlichen Krankenkassen. Im Schnitt sind es 49, davon 37 Kassen, die bundesweit tätig sind. Gesetzlich Versicherte mit einem Jahreseinkommen von 52.200 Euro brutto (Beitragsbemessungsgrenze 2017***) sparen bis zu 783 Euro im Jahr, wenn sie von der teuersten in die günstigste GKV wechseln. Bei einem Verdienst von 30.000 Euro liegt das maximale Sparpotenzial immer noch bei 450 Euro jährlich.
Größtes Sparpotenzial in Baden-Württemberg
Seit 2017 verlangen erstmals alle Krankenkassen zusätzlich zum gesetzlich festgelegten Beitragssatz von 14,6 Prozent einen Zusatzbeitrag. Dieser liegt zwischen 0,3 Prozent und 1,8 Prozent. Besonders groß ist ist die Differenz zwischen der günstigsten und der teuersten GKV in Baden-Württemberg (1,5 Prozentpunkte), Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt (je 1,4 Prozentpunkte).
Selbst zwischen der günstigsten und der teuersten bundesweit geöffneten Krankenkasse liegt ein Beitrags-unterschied von 1,11 Prozent-punkten. Das Sparpotenzial durch einen Kassenwechsel liegt entsprechend bei bis zu 579 Euro (52.200 Euro brutto Jahreseinkommen). Normalverdiener (30.000 Euro brutto Jahreseinkommen) sparen bis zu 333 Euro.
Beitragserhöhung ermöglicht Sonderkündigung bis 31. Januar
Hat die gesetzliche Krankenkasse den Zusatzbeitrag zum 01. Januar erhöht, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht bis Ende des Monats. Versicherte, die bis 31. Januar 2017 kündigen, können zum 01. April die GKV wechseln. Unabhängig davon können sich Verbraucher, die mehr als 18 Monate bei ihrer Krankenkasse versichert sind, jederzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten eine neue GKV suchen.
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*Tabelle und Deutschlandkarte verfügbar unter http://ots.de/hXVVJ **Quelle: http://ots.de/AD7fL ***Bis zur Beitragsbemessungsgrenze steigen die Beiträge in der gesetzlichen Sozialversicherung an.
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