Neue Typklassen machen Kfz-Versicherung bis zu 300 Euro im Jahr teurer
München (ots)
- Versicherungsbeitrag könnte durch Umstufung des Pkw auch um ca. 200 Euro p. a. sinken - Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung durch Neueinstufung der Typklasse - Typklasse nur ein Tarifmerkmal - auch Regionalklassen beeinflussen Beitrag maßgeblich
Die aktuellen Neueinstufungen der Typklassen könnten die Kfz-Versicherung für die betroffenen Pkw-Modelle bis zu 297 Euro teurer machen. Das betrifft z. B. Fahrer eines vollkaskoversicherten Mercedes C-Klasse Coupés. Billiger könnte es dagegen für Halter eines Seat Leon ST werden. Im besonders günstigen Fall sinkt der Jahresbeitrag sogar um 197 Euro.*
Das zeigen Beispielberechnungen auf Basis der jährlich vom GDV** veröffentlichten Typklassen.*** Diese spiegeln die Schaden- und Unfallbilanz der verschieden Pkw-Modelle in Deutschland wider. Je weniger Schäden für ein Modell reguliert werden, desto niedriger die Einstufung - und desto geringer ist in der Regel der Kfz-Versicherungsbeitrag.
Wichtig für Verbraucher: Erhöht sich der Beitrag durch Umstufung des Pkw-Modells in eine höhere Typklasse, haben sie ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht. Die Typklasseneinstufung ist für Versicherer unverbindlich, kann aber ab sofort für neue Verträge und bestehende Verträge zur Hauptfälligkeit angewendet werden. Das ist in der Regel der 01. Januar.
Auch kürzlich angepasste Regionalklassen bestimmen Kfz-Versicherungsbeitrag maßgeblich
Die Typklasse ist nur ein Merkmal, das in die Tarifberechnung der Kfz-Versicherung einfließt. Insgesamt entscheiden darüber über 50 individuelle Parameter, darunter die kürzlich ebenfalls angepassten Regionalklassen bzw. der Wohnort des Fahrers. Entsprechende CHECK24-Beispiele hatten ergeben, dass sich der Kfz-Versicherungsbeitrag nur durch eine andere Regionalklasse bei sonst identischen Tarifmerkmalen um über 200 Euro pro Jahr unterscheidet.
Mögliche Beitragsänderungen durch ein anderes Tarifmerkmal wurden bei den exemplarischen Berechnungen zu den neuen Typklassen sowie den Regionalklassen nicht berücksichtigt.
*weitere Informationen zu den Beispielberechnungen unter http://ots.de/0j4yn **GDV: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. ***Quelle: Pressemitteilung GDV, 06.09.2917 (http://ots.de/xkEKX)
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