Neue Typklassen machen Kfz-Versicherung bis zu 1.134 Euro im Jahr teurer
München (ots)
- Je nach Pkw-Modell könnte der Versicherungsbeitrag durch Umstufung auch sinken - Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung durch Neueinstufung der Typklasse - Typklasse nur ein Tarifmerkmal - auch Regionalklassen beeinflussen Beitrag maßgeblich
Die aktuellen Neueinstufungen der Typklassen könnten die Kfz-Versicherung für die betroffenen Pkw-Modelle bis zu 1.134 Euro teurer machen. Das betrifft z. B. Fahrer eines teilkaskoversicherten Toyota RAV4 Hybrid. Billiger könnte es dagegen für Halter eines VW Tiguan 2.0 TSI werden. Im besonders günstigen Fall sinkt der Jahresbeitrag sogar um 264 Euro.(1)
Das zeigen Beispielberechnungen von CHECK24 auf Basis der jährlich vom GDV(2) veröffentlichten Typklassen.(3) Diese spiegeln die Schaden- und Unfallbilanz der verschieden Pkw-Modelle in Deutschland wider. Je weniger Schäden für ein Modell reguliert werden, desto niedriger die Einstufung - und desto geringer ist in der Regel der Kfz-Versicherungsbeitrag.
Wichtig für Verbraucher: Erhöht sich der Beitrag durch Umstufung des Pkw-Modells in eine höhere Typklasse, haben sie ein Sonderkündigungsrecht. Die Typklasseneinstufung ist für Versicherer unverbindlich, kann aber ab sofort für neue Verträge und bestehende Verträge zur Hauptfälligkeit angewendet werden. Das ist in der Regel der 01. Januar.
Auch kürzlich angepasste Regionalklassen bestimmen Kfz-Versicherungsbeitrag maßgeblich
Die Typklasse ist nur ein Merkmal, das in die Tarifberechnung der Kfz-Versicherung einfließt. Insgesamt entscheiden darüber mehr als 50 individuelle Parameter, darunter die Regionalklassen bzw. der Wohnort des Fahrers. Entsprechende CHECK24-Beispiele haben ergeben, dass sich der Kfz-Versicherungsbeitrag nur durch einen anderen Wohnort bei sonst identischen Tarifmerkmalen um über 277 Euro pro Jahr unterscheidet.(4)
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1) weitere Informationen zu den Beispielberechnungen unter http://ots.de/b1oyQX 2) GDV: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. 3) Quelle: Pressemitteilung GDV, 20.09.2017 (http://ots.de/DuNnT3) 4) http://ots.de/2YCqmx
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