Hartz-IV-Erhöhung 2021 reicht nicht aus, um Rekordstrompreise auszugleichen
München (ots)
- 2021 steigt das Arbeitslosengeld II (ALG II) für Alleinstehende um 14 Euro auf 446 Euro p. M.
- Durchschnittlicher Preis der Grundversorgung 24 Prozent über ALG-II-Regelbedarf für Strom
Ab 1. Januar 2021 erhalten Empfänger von Arbeitslosengeld II höhere Bezüge.* Doch obwohl Alleinstehende im kommenden Jahr 14 Euro monatlich mehr bekommen, zahlen Hartz-IV-Empfänger im Durchschnitt 110 Euro im Jahr mehr für Strom in der Grundversorgung, als das ALG II vorsieht.
Die Hartz-IV-Pauschale für Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung beträgt 2021 monatlich 38,32 Euro**. 1.500 kWh Strom kosten in der Grundversorgung durchschnittlich 47,50 Euro. Damit liegen die Stromkosten 24 Prozent über dem Regelbedarf.
"Die Lücke zwischen Energiepauschale und den tatsächlichen Stromkosten für Hartz-IV-Empfänger ist nochmals größer als im Vorjahr", sagt Lasse Schmid, Geschäftsführer Energie bei CHECK24. "Die anhaltenden Rekordpreise für Strom werden durch die Erhöhung des ALG-II-Regelsatzes nicht ausgeglichen."
Durch einen Wechsel zu einem der zehn günstigsten Alternativtarife reduzieren Stromkunden ihre monatlichen Kosten auf 38,58 Euro und liegen damit noch immer knapp über dem Regelbedarf.
96 Grundversorger erhöhen zum 1. Januar 2021 den Strompreis
96 Grundversorger erhöhen Anfang kommenden Jahres den Strompreis. Im Durchschnitt betragen die Preiserhöhungen 2,4 Prozent und betreffen rund 600.000 Haushalte. Für einen Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 5.000 kWh bedeutet das zusätzliche Kosten von durchschnittlich 39 Euro pro Jahr.
111 Grundversorger haben eine Preissenkung angekündigt - im Schnitt um 1,8 Prozent. Davon profitieren rund eine Million Haushalte.
"Auch im kommenden Jahr müssen Verbraucher mit Rekordstrompreisen rechnen", sagt Lasse Schmid, Geschäftsführer Energie bei CHECK24. "Wirklich sparen können Verbraucher nur, wenn sie selbst aktiv werden und ihren Anbieter wechseln."
Der Strompreis befindet sich nach wie vor auf sehr hohem Niveau. Aktuell zahlen Verbraucher in der Grundversorgung für 5.000 kWh Strom 1.613 Euro. Bei den Alternativversorgern kostet die gleiche Menge 1.301 Euro (-19 Prozent).
*Quelle: tagesschau.de "Bundesrat billigt Erhöhung von Hartz IV" https://www.tagesschau.de/inland/bundesrat-stimmt-fuer-erhoehung-von-hartz-iv-regelsaetzen-101.html [abgerufen am 8.12.2020]
**Quelle: hartziv.org https://www.hartziv.org/regelbedarf.html [abgerufen am 8.12.2020]; Die regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben basieren auf der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2018. Die EVS wird nur alle 5 Jahre vom Statistischen Bundesamt durchgeführt.
***Die vollständige Studie der WIK-Consult mit weiteren Ergebnissen unter: https://www.wik.org/fileadmin/Studien/2018/2017_CHECK24.pdf
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