Ist Parken oder Halten direkt hinter dem Zebrastreifen erlaubt?
R+V24: Führerscheinwissen im Test
Wiesbaden (ots)
Dürfen Autos direkt hinter einem Fußgängerüberweg parken oder halten? Nein, sagen 86 Prozent der Befragten einer Studie des Kfz-Direktversicherers R+V24 - und irren sich. "Autofahrern ist es in der Tat gestattet, ihr Fahrzeug unmittelbar hinter einem Fußgängerüberweg zu parken, sofern sie keine anderen Park- oder Halteverbote missachten", erklärt Sina Schmitt, Expertin beim Kfz-Direktversicherer. "Verboten ist es allerdings direkt vor oder auf dem Zebrastreifen - zum Schutz der Fußgänger."
Die R+V24-Studie zeigt: Geht es um das Parken oder Halten hinter einem Zebrastreifen, sind die Autofahrer sehr vorsichtig. Die Nachfrage bei Passanten bestätigt die Unsicherheit. "Langjährigen Autofahrern sind manche Verkehrsregeln oft nicht mehr präsent. Deshalb ist es sinnvoll, die theoretischen Kenntnisse regelmäßig aufzufrischen", empfiehlt die Expertin.
Wie geht es also richtig? Die Straßenverkehrsordnung verbietet das Halten und Parken auf dem Fußgängerüberweg und bis zu 5 m davor. Dies soll die Fußgänger schützen, damit sie besser gesehen werden. Hinter dem Zebrastrafen ist dies jedoch möglich. "Auch, wenn der Verkehr stockt, dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, falls sie dort stehenbleiben müssten", erklärt Sina Schmitt. Auch Überholen ist am Zebrastreifen nicht erlaubt.
Einen Video-Podcast zur Straßenumfrage von R+V24 mit den Antworten der Passanten finden Sie hier: http://ow.ly/4Tpz308u5vy
Pressekontakt:
R+V24
Sina Schmitt
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
0611 533-2201
presse@rv24.de
www.rv24.de
Original-Content von: R+V24, übermittelt durch news aktuell