Innungskrankenkassen erzielen Erfolg: Sozialgericht Köln erklärt wesentliche Teile der Bescheide im Risikostrukturausgleich (RSA) für rechtswidrig
Bergisch Gladbach (ots)
Das Sozialgericht Köln hat am gestrigen Tage entschieden, dass das Bundesversicherungsamt (BVA) in seinen RSA-Bescheiden für das Jahr 1997 rechtlich nicht haltbare Forderungen zu Lasten der Innungskrankenkassen ausgewiesen hat. "Damit," so Gernot Kiefer, Vorstand des IKK-Bundesverbandes, "wurde die Auffassung der Innungskrankenkassen gerichtlich bestätigt, dass das BVA mehr als 250 Mio. DM zu viel als Solidarleistung zur Hilfe an andere Krankenkassen von den Innungskrankenkassen abgefordert hat." Das Gericht stellte fest, dass wesentliche Teile der RSA-Bescheide unwirksam sind.
Mit diesem Urteil wurde dem BVA erstmals seit mehreren Jahren gerichtlich eine fehlerhafte Anwendung der Bestimmungen zum RSA attestiert. Geklagt hatten die IKK Münsterland, stellvertretend für alle Innungskrankenkassen, sowie die IKK Baden-Württemberg.
Mit dem Urteil des SG Köln sehen die Innungskrankenkassen ihre Forderung nach einer systematischen Überprüfung des RSA bestätigt. Mehr als sechs Jahre nach Einführung des RSA ist es an der Zeit, eine kritische Bestandsaufnahme durchzuführen, zumal im RSA inzwischen ein Finanzvolumen von mehr als 21 Mrd. DM zwischen den Krankenkassen bewegt wird. Dies ist eine deutlich höhere Summe als diejenige, die im Länderfinanzausgleich bewegt wird.
Die Innungskrankenkassen, so Kiefer, fordern das Bundesministerium für Gesundheit nachdrücklich auf, die vom Deutschen Bundestag geforderte Überprüfung des RSA zügig und umfassend durchzuführen. Wer ein Mindestmaß an Akzeptanz für den Risikostrukturausgleich erhalten will, muss für Verfahrenstransparenz, Planbarkeit und - auch mit Blick aus die verfassungsrechtliche Dimension - Verhältnismäßigkeit sorgen. Wirtschaftlich gesunde Krankenkassen, wie die Innungskrankenkassen, dürfen durch ihre Unterstützungsleistungen, beispielsweise für die Ortskrankenkassen oder die Bundesknappschaft, nicht finanziell überfordert werden.
Der Risikostrukturausgleich wurde 1994 eingeführt mit dem Ziel, zwischen den verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen Chancengleichheit im Wettbewerb herzustellen. Er soll sicherstellen, dass Wettbewerb innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht dazu führt, dass Risikoselektion, die mit den Grundprinzipien der GKV nicht vereinbar wäre, betrieben wird.
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