Krankenkassen fördern Qualität in der Prävention
Bergisch Gladbach (ots)
Verbindlicher Leitfaden für Krankheitsvorbeugung und Gesundheitsförderung weiterentwickelt
Nach wie vor spielen Gesundheitsförderung und Krankheitsvorbeugung eine untergeordnete Rolle in der Gesundheitspolitik. Mittelfristig sind auf diesem Feld jedoch erhebliche Reserven zur positiven Umgestaltung des Gesundheitswesens enthalten. Um gezielt und qualitätsgesichert zu Erfolgen zu kommen und die vielfältigen Maßnahmen nicht einem fehlsteuernden Wettbewerb zu überlassen, haben die Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenversicherung unter Beteiligung unabhängigen Sachverstandes den für alle Krankenkassen verbindlichen Präventionsleitfaden, der seit einem Jahr in Kraft ist, überarbeitet und verabschiedet.
In ihm sind die zulässigen Leistungen der Krankenkassen in der allgemeinen Krankheitsvorbeugung (Primärprävention) und der betrieblichen Gesundheitsförderung beschrieben. Erklärtes Ziel ist es, mit den Finanzmitteln der solidarischen Krankenversicherung ausschließlich solche Maßnahmen zu finanzieren, die wirksam, qualitativ hochwertig und in wirtschaftlicher Weise den primärpräventiven Bedarf abdecken.
Dabei geht es um ein gezieltes Zurückdrängen von schwerwiegenden Krankheiten, wie Krebs und Herzinfarkt, aber auch um die vorbeugende Bekämpfung sehr verbreiteter und kostspieliger Leiden, wie z. B. Rückenschmerzen oder schädlicher Tabak- und Alkoholkonsum.
Die jetzt verabschiedete Überarbeitung des Leitfadens bildet den Einstieg in ein umfassendes Qualitätsmanagement der Leistungen zur Primärprävention und betriebliche Gesundheitsförderung. In einem ersten Schritt werden die Anforderungen an die Qualität der Anbieter nach einheitlichen Gesichtspunkten neu gestaltet: Anbieter von Präventionsleistungen haben grundsätzlich einen staatlich anerkannten Ausbildungsabschluss und eine dazu passende Zusatzqualifikation (z. B. Rückenschullehrerlizenz) nachzuweisen, bevor die von ihnen erbrachten Leistungen von der Krankenkasse gefördert werden können. Bei der Auswahl geeigneter Anbieter empfehlen die Spitzenverbände, vorrangig solche Kräfte zu berücksichtigen, die Erfahrungen in der Arbeit mit sozial Benachteiligten aufweisen, um Personen mit sozial bedingt höheren Gesundheitsrisiken besser zu erreichen.
Die Anbieter sind verpflichtet, die Übereinstimmung ihrer Leistungen mit den Kriterien des Leitfadens vorab nachzuweisen. Zudem ist vorgesehen, ab dem kommenden Jahr alle Leistungen in der Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung zu dokumentieren und zu einem gemeinsamen Bericht aller Kassenarten zusammenzuführen. Hiervon versprechen sich die Spitzenverbände Erkenntnisse für die bedarfs- und qualitätsorientierte Weiterentwicklung des Leitfadens und der auf seiner Grundlage angebotenen Maßnahmen.
- Diese Pressemeldung und den überarbeiteten Leitfaden finden Sie im Internet unter www.g-k-v.com -
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