IKK e.V.: Innungskrankenkassen lehnen Eingriff in die Finanzautonomie der Kassen ab
Berlin (ots)
Der IKK e.V. kritisiert im Vorfeld des geplanten Kabinettbeschlusses des Versichertenentlastungsgesetzes (GKV-VEG) die darin enthaltene "Abschmelzungsregelung". Diese Regelung sieht ab 2020 die verpflichtende Absenkung des Zusatzbeitrags einer Kasse bei Überschreiten der Höhe der Rücklagen um mehr als eine Monatsausgabe vor.
Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V., argumentiert: "Die im GKV-VEG vorgesehene Abschmelzungsregelung für Finanzreserven greift unangemessen in die Wirtschaftsplanungen der Kassen ein." Er befürchtet, dass die Vorgaben zur Vermögensabschmelzung bereits im kommenden Jahr in zweierlei Hinsicht drastisch wirksam werden: Zum einen werde ein Preiskampf unter den gesetzlichen Krankenkassen ausgelöst. "Das Ziel zukunftsorientierter Gesundheitspolitik kann aber kein Preiskampf sein, sondern vielmehr der Wettbewerb um Qualität", fordert Wollseifer. Zum anderen würden die Kassen stark in Leistungs- und Verwaltungsausgaben investieren, um Vermögen "klein zu rechnen". Dies werde dem System langfristig schaden und schlussendlich auf dem Rücken der Arbeitgeber und Versicherten ausgetragen werden, ist sich der Vorstandsvorsitzende sicher.
Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V., erklärt: "Der Eingriff des GKV-VEG in die Finanzplanungen der Kassen ist ein massiver Eingriff in die Autonomie der Selbstverwaltung. Die erst kürzlich wieder errungene Beitragssatzautonomie werde durch diese Regelung erneut außer Kraft gesetzt". Des Weiteren kritisiert er, dass die Abschmelzung der Rücklagen in keinem sinnhaften Verhältnis zu den geplanten Vorhaben des Bundesgesundheitsministers, etwa dem eben vorgestellten Eckpunkteprogramm in der Pflege, stünde. Dieses und weitere Vorhaben würden ja im Wesentlichen durch die gesetzlichen Kassen finanziert, denen aber gleichzeitig der Finanzspielraum beschnitten werde. "Wenn die Bundesregierung weiterhin massiv in die Kompetenzen der Selbstverwaltung der Kassen eingreift und die Kassen nur als Zahlmeister der Nation sieht, wird sie mit dem Widerstand der Selbstverwaltung rechnen müssen", so Müller.
Begrüßenswert sei zwar, dass Politik die Notwendigkeit einer RSA-Reform erkannt habe, es fehle aber eine Übergangsregelung. Beide Vorstandsvorsitzenden verweisen darauf, dass sich damit in diesem wie im nächsten Jahr die Wettbewerbsverzerrungen weiterhin verstärken und bestehende Marktkonzentrationen, etwa wie in Sachsen und Thüringen, vergrößern würden.
Der IKK e.V. vertraut nun auf die Politik, dass in den kommenden Lesungen des Gesetzentwurfs für ein GKV-VEG der unangemessene Eingriff in die Finanzautonomie der Kassen kritisch hinterfragt wird. Die Innungskrankenkassen verbinden das mit der Hoffnung, dass den Kassen die finanzielle Autonomie erhalten bleibt und mit einer zügigen Reform des Morbi-RSA das GKV-System auf eine stabile finanzielle Basis gestellt wird.
Bis dahin, so fordert die Interessenvertretung der Innungskrankenkassen, sollte die Politik den Mut für eine Übergangsregelung aufbringen, um die Unwuchten in der bisherigen Finanzausstattung der Kassen kurzfristig zu mindern. Die Innungskrankenkassen schlagen bis zum Inkrafttreten einer umfassenden Morbi-RSA-Reform eine Halbierung der Über- und Unterdeckungen im Morbi-RSA nach dem Vorbild der Zuweisungen für Krankengeldausgaben vor.
Über den IKK e.V.:
Der IKK e.V. ist die Interessenvertretung von Innungskrankenkassen auf Bundesebene. Der Verein wurde 2008 gegründet mit dem Ziel, die Interessen seiner Mitglieder und deren mehr als fünf Millionen Versicherten gegenüber allen wesentlichen Beteiligten des Gesundheitswesens zu vertreten. Dem IKK e.V. gehören die die BIG direkt gesund, die IKK Brandenburg und Berlin, die IKK classic, die IKK gesund plus, die IKK Nord sowie die IKK Südwest an.
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