Alle Storys
Folgen
Keine Story von IKK e.V. mehr verpassen.

IKK e.V.

IKK-Bundesverband warnt vor unseriösen Anbietern von Arzneimitteln im Internet

Bergisch Gladbach (ots)

Der IKK-Bundesverband warnt alle
Versicherten vor unseriösen Anbietern beim Arzneimittelhandel. Immer
häufiger gäbe es Angebote von Medikamenten, die über das Internet
bezogen werden können, die den deutschen gesetzlichen Voraussetzungen
nicht entsprechen. So würden Medikamente aus dem EU-Ausland
angeboten, die in Deutschland überhaupt nicht zugelassen seien.
Darüber hinaus lägen diesen Medikamenten die ausländischen
Beipackzettel in der jeweiligen Sprache bei, die zwar mit einer
deutschen Übersetzung ergänzt würden - für die Richtigkeit der
deutschen Übersetzung werde aber vom Anbieter keinerlei Haftung
übernommen. Eine qualifizierte Beratung wird ebenfalls nicht
angeboten. "Von solchen Angeboten sollten die Versicherten die Finger
weg lassen", erklärte Rolf Stuppardt, Vorstandsvorsitzender des
IKK-Bundesverbandes. "Der Versicherte sollte am besten seine Kasse
fragen, ob ein Anbieter seriös ist. Wir haben einen Vertrag mit einer
Versandapotheke geschlossen, so dass unsere Versicherten sich auf
Preis und Leistung verlassen können."
Mit der deutschen Versandapotheke Sanicare haben die
Innungskrankenkassen einen Partner gefunden, der neben dem
Preisvorteil und dem einfachen, kundenorientierten und sicheren Bezug
des Arzneimittels auch eine qualitätsgesicherte Beratung anbietet.
Hier gibt es eine kostenlose Beratungshotline mit pharmazeutischem
Personal, die rund um die Uhr für die Versicherten da ist. Diese
Versandapotheke konnte auch bei unabhängigen Tests überzeugen und
wurde in Veröffentlichungen als Qualitätsführer dargestellt. Der
IKK-Bundesverband wird die zuständige Aufsichtsbehörde über unseriöse
Anbieter informieren. Denn: "Es ist von großer Bedeutung, dass der
Versandhandel mit Arzneimitteln auf höchstem Qualitätsniveau
abläuft", so Rolf Stuppardt.
Die Haltung des IKK-Bundesverbandes wird auch bestätigt durch das
jüngst ergangene Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 18. Mai
2004 (Az. B 1 KR 21/02 R). Danach dürfen die Kosten für ein im EU-
Ausland zugelassenes Arzneimittel, welches aber in Deutschland keine
arzneimittelrechtliche Zulassung hat, nicht von den Kassen übernommen
werden.
- Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet und www.ikk.de -
ots-Originaltext: IKK Bundesverb. d. Innungskrankenkassen
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7359

Kontakt:

IKK Bundesverband
Pressesprecher: Joachim Odenbach
Tel.: (02204) 44-111
Fax: (02204) 44-455
e-mail: joachim.odenbach@bv.ikk.de

Original-Content von: IKK e.V., übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: IKK e.V.
Weitere Storys: IKK e.V.