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Ärzte umgehen den gesetzlichen Leistungsausschluss für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel

Bergisch Gladbach (ots)

Ärzte umgehen den gesetzlichen
Leistungsausschluss für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel,
indem sie zunehmend verschreibungspflichtige Alternativen zu Lasten
der Kassen verordnen. Zu diesem Schluss kommt der IKK-Bundesverband
auf Grund einer Analyse von Arzneimittelverordnungsdaten des 1.
Halbjahres 2004.
Seit Anfang des Jahres dürfen nach den neuen gesetzlichen
Bestimmungen - von wenigen Ausnahmen abgesehen - nicht
verschreibungspflichtige Arzneimittel, die sogenannten OTC-
Präparate, nicht mehr zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV) verordnet werden. In der Vergangenheit hat sich immer wieder
gezeigt, dass die Pharmaindustrie bei Änderungen im Leistungsrecht
Möglichkeiten gefunden hat, ihre Produkte weiterhin zu Lasten der GKV
verschreiben zu lassen. Der IKK-Bundesverband hat nun die
Verordnungsdaten des 1. Halbjahres 2004 gezielt darauf hin
analysiert, ob auch jetzt wieder solche Strategien gefahren werden.
Das Ergebnis ist alarmierend: Es gibt klare Hinweise darauf, dass
bei gleicher Indikation nunmehr auf verschreibungspflichte Mittel
zurückgegriffen wird.: Insbesondere bei den Antiallergika wurden
statt der bewährten nicht verschreibungspflichtigen
Standardarzneimittel gezielt verschreibungspflichtige
Scheininnovationen verordnet. So wird seit Januar ein Präparat mit
dem Wirkstoff 'Levocetirizin' verstärkt verschrieben; die Anzahl der
verordneten Tagesdosen hat sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum
immerhin verdoppelt. Die Anzahl der verordneten Tagesdosen des
Wirkstoffs 'Desloratadin', ebenfalls ein Antiallergikum, hat sich um
27 Prozent erhöht. Auch die Verordnungen für das Rheuma- und
Schmerzmittel 'Dexibuprofen' - eine fragwürdige Scheininnovation -
sind drastisch angestiegen, obwohl jahrelang bewährte und
verträgliche Arzneimittel verfügbar sind.
Besonders fragwürdig und problematisch ist die um 62 Prozent
gestiegene Verordnungszahl einer Oxytetraxyclin-Hustenlöser-
Kombination. Diese Zusammensetzung aus Antibiotikum und einem
pflanzlichen Schleimlöser - aus pharmakologischer Sicht nicht
sinnvoll - stammt aus der Frühzeit der Antibiotikatherapie und hatte
zu Recht jahrelang ein Nischendasein in den Schränken der Apotheken
gefristet. Auch diese vom Pharmamarketing beworbene Kombination wird
offenbar eingesetzt, um ein anderes, nicht mehr verordnungsfähiges
Medikament desselben Herstellers zu ersetzen.
Für den IKK-Bundesverband zeigt sich hier, dass einige
Vertragsärzte den Vermarktungsstrategien der Firmen erliegen. "Ein
pharmakologischer oder medizinischer Grund für das veränderte
Verschreibungsverhalten der Vertragsärzte ist nicht erkennbar. Hier
handelt es sich um eine klare Umgehungsstrategie, die zu Lasten der
Solidarität geht", so Rolf Stuppardt, Vorstandsvorsitzender des IKK-
Bundesverbandes. "Die Ärzte, die den Vermarktungsstrategien der
Pharmaindustrie erliegen, handeln gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot.
Außerdem ist die Verordnung von nicht bewährten oder veralteten
Arzneimitteln, für die es etablierte Therapiealternativen gibt, nicht
im Sinne des Verbraucher- und Patientenschutzes."
- Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter
www.ikk.de -
ots-Originaltext: IKK Bundesverb. d. Innungskrankenkassen
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7359

Kontakt:

IKK Bundesverband
Pressesprecher: Joachim Odenbach
Tel.: (02204) 44-111
Fax: (02204) 44-455
e-mail: joachim.odenbach@bv.ikk.de

Original-Content von: IKK e.V., übermittelt durch news aktuell

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